Ob Eintagsküken oder fast ausgewachsene Junghennen: Moderne Junghennen-Aufzuchtställe sind so aufgebaut und eingerichtet, dass sie das Ausleben artgemäßer Verhaltensweisen der Tiere fördern und diese optimal auf ihr Leben als Legehenne vorbereiten.
Wie können Ställe aussehen, in denen Junghennen optimal aufgezogen und auf ihr Leben als Legehenne vorbereitet werden? Und wie kann das Ausleben artgemäßer Verhaltensweisen über den Bau eines Stalles und seine Einrichtung unterstützt werden? Die Arbeitsgruppe "Gesamtbetriebliches Haltungskonzept Geflügel - Junghennen", ein interdisziplinäres Team aus bundesweit agierenden Fachleuten, setzte sich mit diesen Fragestellungen intensiv auseinander. Ihre Empfehlungen für den Stallbau:
1. Fortbewegungsverhalten
Die Bedürfnisse von Junghennen sind hinsichtlich ihres Fortbewegungs- und Erkundungsverhaltens in den verschiedenen Altersabschnitten recht unterschiedlich. Ein tierartgerechtes Aufzuchtsystem sollte deshalb sowohl den Ansprüchen von Eintagsküken als auch von fast ausgewachsenen Junghennen gerecht werden. Es sollte mitwachsen, weil die Tiere täglich zunehmend mehr Platz beanspruchen.
Stallbauliche Maßnahmen für ein tierartgerechtes Fortbewegungsverhalten
Die Nutzfläche des Stalles groß genug wählen
Nach den Empfehlungen zur Siebten Verordnung zur Änderung der TierSchNutztV müssen Haltungseinrichtungen für Junghennen eine Fläche von mindestens 2,5 Quadratmetern aufweisen. Für die verschiedenen Altersabschnitte der Küken bedeutet das Folgendes:
- Maximale Tierzahl pro Quadratmeter nutzbarer Fläche bei Einstallung (in einer Etage) bis zum 10. Lebenstag: 100 (= 100 Quadratzentimeter pro Küken).
- Maximale Tierzahl pro Quadratmeter nutzbarer Fläche vom 11. bis 20. Lebenstag: 50 (= 200 Quadratzentimeter pro Küken).
- Maximale Tierzahl pro Quadratmeter nutzbarer Fläche ab 21. Lebenstag bis zur Ausstallung: 18 bzw. 36 Tiere pro Quadratmeter Grundfläche (bei nutzbarer Fläche auf mehreren Ebenen), Zugang zum eingestreuten Scharrraum.
Über die Frage, unter welchen Bedingungen der Einstreubereich der nutzbaren Fläche anzurechnen ist, gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, ihn nur dann anzurechnen, wenn er den Junghennen spätestens ab dem 43. Lebenstag täglich während der gesamten Hellphase uneingeschränkt zur Verfügung steht.