Betriebliche Eigenkontrolle bei Legehennen Betriebliche Eigenkontrolle bei Legehennen

Betriebliche Eigenkontrolle in der Legehennenhaltung

Seit 2014 hält die Vorgabe zur betrieblichen Eigenkontrolle Legehennenhalter an, anhand geeigneter tierbezogener Merkmale die Tiergerechtheit und das Tierwohl im eigenen Stall zu erheben und bewerten.

Kaum ein Betriebszweig in der Tierhaltung hat sich in den letzten Jahren so verändert wie die Legehennenhaltung. Mit der Änderung der Vermarktungsnormen, dem Verbot der konventionellen Käfighaltung und der freiwilligen Vereinbarung zum Verzicht auf die routinemäßige Schnabelbehandlung, erfolgt die Haltung von Legehennen überwiegend in Bodenhaltung sowie stationärer und mobiler Freilandhaltung.

Vor allem durch den Verzicht auf das Schnabelkürzen seit 1. Januar 2017 in Aufzucht- und Legehennenherden von mehreren tausend Tieren sind die Anforderungen an das Management und die Tierbetreuung erheblich gestiegen. Mehr denn je steht die Erfüllung der Ansprüche an das Tierwohl im Fokus, um auch in diesen Haltungssystemen hohe und damit wirtschaftliche Leistungen zu erzielen.

Die systematische und wiederkehrende Erfassung und Auswertung wichtiger tierbezogener Indikatoren im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle ist neben der täglichen Kontrollroutine eine sinnvolle Ergänzung zur betrieblichen Schwachstellenanalyse. Mit ihr sollen die Eigenverantwortung der Tierhalter in Tierschutzfragen gestärkt und Kompetenzen erweitert werden.

Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage ist § 11 Abs. 8 TierSchG (2006): "Wer Nutztiere zu Erwerbszwecken hält, hat durch betriebliche Eigenkontrolle sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 2 TierSchG eingehalten werden. Insbesondere hat er zum Zwecke seiner Beurteilung, dass die Anforderungen des § 2 erfüllt sind, geeignete tierbezogene Merkmale (Tierschutzindikatoren) zu erheben und zu bewerten.“ Diese lassen gegenüber ressourcen- und managementbezogenen Indikatoren einen direkten Rückschluss auf die Erfüllung des Tierwohls zu. Und:

"Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“ So regelt es § 2 TierSchG, das auf Artikel 20a des Grundgesetzes basiert, wo der Schutz der Tiere verfassungsmäßig festgehalten ist.

Signale erfassen und bewerten

Die täglichen Leistungsdaten eines Legehennenbestands lassen unmittelbare Rückschlüsse auf den Zustand der Herde zu und dienen einer differenzierten Leistungsstatistik der Herde. Gleichzeitig können diese fortlaufend erhobenen Daten in Verbindung mit den vorgeschriebenen täglichen Tierkontrollen nach § 4 Abs. 1 TierSchNutztV, die ebenfalls Tierschutzindikatoren umfassen, in die Auswertung im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle einfließen. Hierzu zählen zum Beispiel Tierverluste, die Legeleistung und die Beurteilung der Eiqualität. Die täglichen Kontrollen dienen dazu, akute Maßnahmen bei Krankheitsgeschehen oder technischen Defekten einzuleiten. Die routinemäßig im Schlachthof erfassten tierschutzrelevanten Indikatoren erlauben darüber hinaus einen Rückblick.

Enger getaktet als bei anderen Tierarten, sollte die betriebliche Eigenkontrolle für jede Herde mehrmals in regelmäßigem Abstand über die Aufzucht- und Legephase erfolgen. Die dabei erfassten tierbezogenen Indikatoren wie Merkmale des Gesundheitszustands, des äußeren Erscheinungsbilds und des Tierverhaltens können wichtige Informationen über das Wohlbefinden eines Tieres liefern. Auch Querschnittserhebungen lassen Rückschlüsse auf das Wohlbefinden der Tiere zu.

Betriebliches Qualitätsmanagement zum Wohl des Tieres

Die betriebliche Eigenkontrolle liefert einen wichtigen Erkenntnisgewinn zum Status quo und hat damit einen erkennbaren Nutzen für die betriebliche Weiterentwicklung, denn Tierwohl steht immer auch im unmittelbaren Zusammenhang mit dem ökonomischen Erfolg.

In der Legehennenhaltung ist die Erhebung tierbezogener Indikatoren für jedes Stallabteil erforderlich. Wichtig ist, dass die durchführenden Personen hierfür geschult sind. Computergestützte Managementhilfen erleichtern die Kontrollen und erlauben eine rasche Auswertung. Darüber hinaus dient die Erfassung tierbezogener Indikatoren als Kommunikationsgrundlage für alle in der Tierbetreuung tätigen Menschen im Betrieb. Sie sollte daher Bestandteil der internen betrieblichen Aus- und Weiterbildung sein. Auf diese Weise lassen sich auch einheitliche Betriebsstandards setzen. Die Übertragung der betrieblichen Eigenkontrolle auf speziell geschulte Dienstleister minimiert die Gefahr der Betriebsblindheit zusätzlich.

Mehrwert für den Betrieb

Die Erhebung tierbezogener Indikatoren kann eine große Chance für den Betrieb sein. Die Ergebnisse liefern Anregungen für das einzelbetriebliche Herdenmanagement und Optimierungsbestrebungen, die auch das wirtschaftliche Ergebnis positiv beeinflussen können. Bislang ist die Dokumentation der Ergebnisse nicht vorgeschrieben. Um die Daten zur Betriebsentwicklung sinnvoll nutzen zu können, ist diese aber unumgänglich. So kann die eigene Entwicklung über einen Beobachtungszeitraum besser verfolgt und Verbesserungsmaßnahmen bewertet werden.

Eine Dokumentation erleichtert auch die Zusammenarbeit mit der Beratung und den Vergleich mit Berufskollegen. Gleichzeitig macht es das Bestreben nach mehr Tierwohl sichtbar und verbessert so weiter die gesellschaftliche Akzeptanz der Nutztierhaltung. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der betrieblichen Eigenkontrolle kann als aufmerksamkeitsstarkes Marketinginstrument auf Direktvermarktungsbetrieben genutzt werden und den Willen zu Transparenz in Bezug von Tierwohl noch unterstreichen.

Letzte Aktualisierung 08.02.2021

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