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Einige anzeigepflichtige Tierseuchen werden durch Bakterien, Prionen oder Parasiten hervorgerufen. Schon Verdachtsfälle müssen schnellstmöglich bei der zuständigen Behörde angezeigt werden - auch weil sie Menschen gefährden können.
Im Folgenden werden die in Deutschland für Rinder relevanten anzeigepflichtigen Tierseuchen vorgestellt, die durch Bakterien, Prionen oder Parasiten verursacht werden.
Erreger und Übertragung: Brucellose wird beim Rind primär durch das Bakterium Brucella abortus hervorgerufen. Die Erregerausscheidung erfolgt über die Milch, Scheidenausfluss, Harn oder Sperma. Brucelloseausscheider können äußerlich gesund erscheinen. Die Ansteckung erfolgt durch Kontakt mit infizierten Tieren, erregerhaltigem Futter und Einstreu. Brucellose ist auf den Menschen übertragbar.
Krankheitswesen: Brucellose ist eine ansteckende und chronisch verlaufende Erkrankung, die auch seuchenhaftes Verkalben genannt wird. Sie tritt bei vielen Tieren, wie Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen, Wild und anderen Haustieren auf und ist auf den Menschen übertragbar. Eine Infektion ist in jedem Alter möglich. Jungtiere sind allerdings weniger empfänglich als geschlechtsreife Tiere.
Der Erreger dringt über kleinste Verletzungen in den Körper ein, vermehrt sich im nächstgelegenen Lymphknoten und gelangt von dort in die Blutbahn. Ansiedelung und Vermehrung der Brucellen findet bei nichttragenden Tieren im Euter und bei tragenden Tieren in der Gebärmutter statt; bei männlichen Tieren in den Hoden.
Krankheitserscheinungen bei Rindern sind Fehlgeburten, Frühgeburten, Totgeburten sowie schleimig-eitriger Scheidenausfluss kurz vor dem Abkalben, Nachgeburtsverhalten und veränderte Eihäute bei normalem Abkalbetermin. Bei männlichen Tieren entstehen ein- oder beidseitige Hoden- und Nebenhodenentzündungen und bei beiden Geschlechtern außerdem Gelenks-, Sehnenscheiden- und Schleimbeutelentzündungen.
Anzeigepflicht und Maßnahmen: Es besteht Untersuchungspflicht von Aborten und Nachgeburten im letzten Drittel der Trächtigkeit. Bei Feststellung von Brucellose erfolgen eine amtliche Sperre des Bestandes und die Tötung betroffener Rinder.
Gesetzliche Grundlage: Verordnung zum Schutz bei Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen
Erreger und Übertragung: Der bakterienähnliche Erreger Mycoplasma mycoides Subspecies mycoides wird meist als aerogene Infektion über ausgehustetes Sekret übertragen. Der Erreger wird auch schon während der bis zu sechs Wochen dauernden Inkubationszeit von anscheinend gesunden Tieren ausgeschieden. Genesene Tiere sind jahrelang Ausscheider. Obwohl ansteckend und hoch kontagiös, verbreitet sich die Seuche nur langsam weiter. Für Menschen ist sie nicht gefährlich.
Krankheitswesen: Ansteckende, meist chronisch verlaufende Lungen- und Brustfellentzündung bei Rindern, Büffeln, Yak und Bison.
Krankheitserscheinungen sind trockener Husten, Fieber und Atembeschwerden. Im weiteren Verlauf schmerzhaftes Abhusten mit Auswurf und schleimigem Nasenausfluss. Die Tiere haben Verstopfung, dann Durchfall. Der Harn ist dunkelgelb bis bräunlich. Die Milchsekretion wird eingestellt. Die Rinder verweigern die Futteraufnahme, magern ab und sterben zu 50 bis 80 Prozent.
Anzeigepflicht und Maßnahmen: Es besteht eine Einfuhrsperre. Verdächtige Tiere werden abgesondert und präventiv mit erkrankten Tieren getötet.
Gesetzliche Grundlage: Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
FLI: Nationales Referenzlabor für die Lungenseuche des Rindes
Erreger und Übertragung: Das Bacillum anthracis bildet Sporen als Dauerformen. Diese können in der Umwelt jahrzehntelang ansteckungsfähig bleiben. Weder Fäulnis, noch Trocknen noch das Gerben der Häute tötet die Milzbrandsporen ab. Die Übertragung erfolgt über verunreinigtes Futter.
Krankheitswesen: Milzbrand ist eine weltweit verbreitete, schnell verlaufende ansteckende Krankheit von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen, Hunden, Katzen, Wildwiederkäuern und Pelztieren. Auch der Mensch kann Milzbrand bekommen, wobei es sich dann zumeist um Kontaktinfektionen durch Tierhaare und andere tierische Rohstoffe handelt.
Krankheitserscheinungen: Bei Rindern zeigt sich Milzbrand durch Fieber, schlecht wahrnehmbaren Puls und beschleunigte Atmung. Aus den Körperöffnungen - Anus, Vulva, Mund, Nase - kommt dunkles, schlecht geronnenes Blut und es kann zu plötzlichen Todesfällen kommen. Am toten Rind ist eine starke Milzschwellung zu sehen und der Darm ist, wenn keine Antibiose vorher stattfand, hochgradig entzündet.
Anzeigepflicht und Maßnahmen: Beim Verdacht auf Milzbrand dürfen die Tiere nicht geschlachtet oder unter Blutentzug getötet werden. Verendete Tiere dürfen nicht abgehäutet werden und die Milch muss unschädlich beseitigt werden. Impfung gegen Milzbrand ist in Deutschland verboten.
Gesetzliche Grundlage: Gesetze im Internet: Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand
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Erreger und Übertragung: Das Bakterium Clostridium chauvoei bildet Sporen aus, die in der Umwelt sehr lange ansteckungsfähig sind. Die Ansteckung erfolgt beim Grasen auf der Weide.
Krankheitswesen: Rauschbrand ist eine akut verlaufende infektiöse, in der Regel tödlich verlaufende Tierseuche von Rindern, Schafen und Ziegen. Es erkranken hauptsächlich jüngere Rinder. In Deutschland kommt es sporadisch zu einzelnen Rauschbrandfällen in Grünlandregionen an der Küste oder im Voralpengebiet.
Krankheitserscheinungen: Es kommt durch Gas-Ödeme zu gasig-knisternden "rauschenden“ Muskelschwellungen am Hals, an der Schulter, am Rücken und am Oberschenkel. Das Allgemeinbefinden ist massiv gestört. Meist tritt der Tod schon nach wenigen Stunden ein.
Anzeigepflicht und Maßnahmen: Die Maßnahmen beim Verdacht auf Rauschbrand entsprechen den Maßnahmen bei Milzbrand.In Deutschland ist die Impfung auch gegen Rauschbrand verboten. Im Verdachtsfall dürfen die Tiere nicht geschlachtet oder unter Blutentzug getötet werden. Verendete Tiere dürfen nicht abgehäutet werden und die Milch muss unschädlich beseitigt werden.
Gesetzliche Grundlage: Gesetze im Internet: Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand
Erreger und Übertragung: Bakterien der Gattung Salmonella, unter anderem Salmonella Typhimurium, übertragen sich durch den Kot infizierter Tiere als Dauerausscheider, Verunreinigungen von Milch, Wasser, Einstreu und Futtermitteln sowie durch Schadinsekten.
Krankheitswesen: Salmonellose ist eine ansteckende, sowohl akut als auch chronisch verlaufende Tierseuche, die zudem eine der wichtigsten Zoonosen ist. Salmonellen befallen nahezu alle Tierarten und den Menschen. Beim Rind ist die Salmonellose anzeigepflichtig.
Krankheitserscheinungen: Es kommt zu starkem Durchfall, Fieber, Abgeschlagenheit, Fressunlust und Rückgang der Milchleistung. Gelenke schwellen an und schmerzen bei Berührung. Kälber neigen zu Nabelentzündungen. Bei ihnen tritt Salmonellose eher in der zweiten bis sechsten Lebenswoche und oft seuchenartig auf. Bei den Jungtieren kann es zu erheblichen Verlusten kommen, während hingegen erwachsene Rinder nicht immer Krankheitserscheinungen zeigen. Bei den toten Tieren lassen sich Darmentzündungen, Milzschwellungen und Gewebeveränderungen in Leber, Milz und Nieren feststellen.
Anzeigepflicht und Maßnahmen: Wird bei einem Rind Salmonellose oder der Verdacht auf Salmonellose amtlich festgestellt, ordnet die zuständige Behörde die Untersuchung aller Rinder des Bestandes an. Die Rinder dürfen zunächst nicht aus dem Bestand verbracht werden, die Milch ist unschädlich zu beseitigen, Gerätschaften und Stallungen sind unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren.
Gesetzliche Grundlage:Gesetze im Internet: Verordnung zum Schutz gegen die Salmonellose der Rinder (Rinder-Salmonellose-Verordnung)
Erreger und Übertragung: Spongiforme Enzephalopathien werden durch Prion-Proteine hervorgerufen. Zu diesen gehören unter anderem die Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung beim Menschen, die Traberkrankheit Scrapie bei Schaf und Ziege und die Bovine Spongiforme Enzephalopathie, BSE, beim Rind. Es wird angenommen, dass der BSE-Erreger in Großbritannien durch die Verfütterung von Tiermehl in die Rinderbestände gelangte. Seit 2001 gibt es daher ein europäisches Verfütterungsverbot von proteinhaltigen Erzeugnissen warmblütiger geschlachteter Landtiere.
Krankheitswesen: Bei der BSE handelt es sich um eine langsam fortschreitende Erkrankung des zentralen Nervensystems von erwachsenen Rindern, die zum Tod führt. Der Name "spongiforme“ kommt vom schwammartigen Aussehen des Gehirngewebes unter dem Mikroskop. Die Inkubationszeit kann bis zu mehreren Jahren dauern, so dass das klinische Bild der Erkrankung erst bei älteren Tieren auftritt. Neben der klassischen BSE, die durch das Verfüttern erregerhaltigen Futters entstanden ist, gibt es auch noch die atypische BSE, die in seltenen Fällen spontan bei älteren Tieren ab etwa acht Jahren auftritt.
Krankheitserscheinungen: BSE äußert sich durch Veränderungen im Verhalten der Rinder, Ganganomalien wie schwankender Gang und das Einknicken der Hinterbeine sowie eine geänderte Körperhaltung mit Anzeichen von Angst und Unruhe. Manche Rinder lecken sich ununterbrochen die Nase, andere stampfen mit den Füßen und reagieren hektisch auf Geräusche und Berührungen. Klinische Anzeichen sind auch Rückgang der Milchleistung, Raserei und Aggression sowie Schwäche bishin zum Festliegen und Verenden.
Anzeigepflicht und Maßnahmen: Die EU-Mitgliedsstaaten haben ein Überwachungsprogramm eingeführt, das ein Screening von BSE-verdächtigen Tieren vorschreibt. In bestimmten Altersklassen werden Schnell-Screeningtests durchgeführt. Bis zur Bekanntgabe der Testergebnisse dürfen seuchenverdächtige Tiere nicht aus dem Betrieb verbracht werden. Bei amtlicher Bestätigung wird der Betrieb unter amtliche Kontrolle gestellt, gefährdete Rinder werden getötet und vollständig beseitigt.
Gesetzliche Grundlage: EU: Zusammenfassung der Verordnung zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung transmissibler spongiformer Enzephalopatien (TSE)
Erreger und Übertragung: Der Parasit Tritrichomonas foetus wird beim Deckakt durch infizierte Kühe und Bullen übertragen. Die Trichomonaden besiedeln beim Bullen das Präputium, den Penis bis zur Mündung der Harnröhre und bei der Kuh Vagina und Uterus. Infizierte Bullen zeigen zum Teil nur leichte oder gar keine Symptome. Da sie aber lebenslang Träger und Ausscheider sind, tragen sie erheblich zur Übertragung und Ausbreitung der Tierseuche bei.
Krankheitswesen: Die Trichomonadenseuche führt zu Verkalbungen und Umrindern.
Krankheitserscheinungen: Befallene Kühe bekommen Entzündungen der Scheide mit schleimig-eitrigem Ausfluss und Gebärmutterentzündungen. Nach sechs bis 16 Wochen kommt es zu Aborten mit Nachgeburtsverhalten.
Anzeigepflicht und Maßnahmen: Die Krankheit kommt in Deutschland selten vor. Bei amtlicher Feststellung erfolgt eine Decksperre und Nutzungsbeschränkung. Es ist auf künstliche Besamung umzustellen. Die Ställe sind großflächig zu desinfizieren.
Gesetzliche Grundlagen: Gesetze im Internet: Rinder-Deckinfektionen-Verordnung
FLI: Nationales Referenzlabor für die Trichomonadenseuche der Rinder
Erreger und Übertragung: Die Tuberkulose der Rinder wird zumeist durch die Tuberkulosebakterien Mycobakterium bovis und Mycobakterium caprae verursacht und ist auf andere Haustiere wie Schaf und Ziege sowie den Menschen übertragbar. Die Übertragung beim Rind erfolgt über die Verfütterung erregerhaltiger Milch und über Hautwunden. Im Körper werden die Bakterien dann über den Blutkreislauf weiterverbreitet. Menschen können sich über Rohmilch oder den Umgang mit tuberkulosekranken Rindern anstecken.
Krankheitswesen: Die Tuberkulose ist beim Rind eine chronisch verlaufende Krankheit, bei der sich Geschwüre und geschwulstartige Knoten an den Organen ausbilden. Sie kommt am häufigsten als Lungentuberkulose vor. Euter- und Gebärmuttertuberkulose sind allerdings häufig an der Weiterverbreitung beteiligt.
Krankheitserscheinungen: Im Verlauf der Erkrankung kommt es zu käsiger Einschmelzung des Gewebes und zu Verkalkungen. Man spricht von offener Tuberkulose, wenn die Krankheitsherde durch Körperöffnungen mit der Außenwelt in Verbindung stehen und von der geschlossenen Form der Tuberkulose, wenn es keine Verbindung über natürliche Körperöffnungen gibt. Die Erkrankung kann sich über Jahre hinziehen und führt über Husten, Atembeschwerden und Abmagerung zum Tod.
Anzeigepflicht und Maßnahmen: Die Tuberkulose ist eine Zoonose. Amtliche Maßnahmen werden eingeleitet, wenn der Nachweis von Mycobacterium bovis, Mycobacterium caprae, Mycobacterium tuberculosis, Mycobacterium africanum oder Mycobacterium microti geführt wurde. Seit 1997 hat Deutschland den Status "amtlich anerkannt tuberkulosefrei“ und die Überwachung erfolgt durch die Fleischuntersuchung geschlachteter Rinder. Dennoch kommt es immer wieder zu einzelnen Infektionen beispielsweise über den Kontakt zu Wildtieren. Die staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen umfassen die Untersuchung aller Rinder des Bestandes, die Tötung und unschädliche Beseitigung der erkrankten Tiere und anschließende Reinigung und Desinfektion der Milchbehälter, der Ställe und des Mists.
Gesetzliche Grundlage:Gesetze im Internet: Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes (Tuberkulose-Verordnung)
Erreger und Übertragung: Das Bakterium Campylobacter fetus Subspezies venerealis wird beim Deckakt, durch erregerhaltiges Sperma oder über die künstliche Scheide übertragen. Infizierte Bullen tragen die Bakterien jahrelang an der Vorhaut weiter.
Krankheitswesen: Die Vibrionenseuche ist eine zunächst akut verlaufende Fruchtbarkeitserkrankung mit plötzlichem Rückgang der Aufnahmerate bis hin zu einem chronischen Stadium.
Krankheitserscheinungen: Bullen zeigen meist keine äußerlichen Krankheitszeichen. Die Kühe leiden an Entzündungen von Scheide und Gebärmutter sowie weiteren Fruchtbarkeitsstörungen, wie Aborte bis hin zur Sterilität.
Anzeigepflicht und Maßnahmen:Bei Verdacht erfolgen eine Untersuchung des Bestandes, Decksperre und Nutzungsbeschränkung. Es muss auf künstliche Besamung umgestellt werden. Die Ställe müssen großflächig desinfizieren werden.
Gesetzliche Grundlage: Gesetze im Internet: Rinder-Deckinfektionen- Verordnung