Erreger und Übertragung: Die Krankheit wird durch die Larven der Bandwurmarten Echinokoccus multilocularis (kleiner Fuchsbandwurm) und Echinokoccus granulosus (kleiner Hundebandwurm) hervorgerufen. Beide sind Parasiten, die sich durch einen Wirtswechsel entwickeln und verbreiten. Rinder, Schweine, Pferde und Schafe sind bei Echinococcus granulosus Zwischenwirte. Der Mensch ist ein Zufalls- oder Fehlwirt. Endwirte sind beim Echinococcus multilocularis Fuchs, Marderhund, seltener Hund oder Katze und beim Echinococcus granulosus in der Regel Hunde.
Die Endwirte scheiden mit dem Kot Parasiteneier aus, die die Rinder zum Beispiel beim Grasen aufnehmen. Menschen nehmen die Eier des Hundebandwurms über den Kontakt mit dem Kot oder dem Fell infizierter Tiere auf oder über Erdverschmutzungen, da Bandwurmeier in der Umwelt sehr widerstandsfähig sind. Im Darm der Zwischenwirte schlüpfen dann Larven, die über den Blutweg in die Leber und andere Organe gelangen und Echinokokkenzysten bilden. Wenn die Endwirte die Zysten beim Verzehr von rohem Fleisch aufnehmen, entstehen in ihrem Darm wieder die erwachsenen Bandwürmer.
Krankheitserscheinungen: Bei den Rindern als Zwischenwirten sind bei einem starken Befall mit Echinococcus granulosus in den Organen wie zum Beispiel Leber, Lunge und Milz weißliche Zysten mit eineom wasserklaren Inhalt sichtbar. Bei Echinococcus multiocularis sind diese aufgrund ihrer geringen Größe kaum wahrnehmbar.
Meldepflicht und Maßnahmen: Der Befall landwirtschaftlicher Nutztiere wie Rind und Schwein ist meldepflichtig. Gefährdet sind vor allem Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau arbeiten, aber auch Tierärzte oder Tierpräparatoren. Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung der Echinokokkose sind u.a. das Tragen von Schutzhandschuhen bei Wildtierkontakt, regelmäßiges Entwurmen von Haustieren wie Hunden und Katzen und gründliches Händewaschen nach Garten- und Erdarbeiten.
Gesetzliche Grundlage: Gesetze im Internet: Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
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