Meldepflichtige Tierkrankheiten - VirenMeldepflichtige Tierkrankheiten - Viren

Viren- und parasitenbedingte meldepflichtige Krankheiten beim Rind

Meldepflichtige Tierkrankheiten werden nicht, wie die anzeigepflichtigen Tierseuchen, staatlich bekämpft. Allerdings wird ihr Vorkommen erfasst und beobachtet, da sie durch ihre Eigenschaften große wirtschaftliche Schäden bewirken können und oft Zoonosen sind.  Meldepflichtig sind die Leitungen von Veterinäruntersuchungsämtern oder Tiergesundheitsämtern nach dem Nachweis der Krankheit oder Tierarztpraxen, die die Krankheit festgestellt haben. Die Meldepflicht ist über die Verordnung über die meldepflichtigen Tierseuchengeregelt.

Im Folgenden wird ein Überblick über meldepflichtigen Krankheiten gegeben, die durch Viren und Parasiten hervorgerufen werden.

Echinokokkose

Erreger und Übertragung: Die Krankheit wird durch die Larven der Bandwurmarten Echinokoccus multilocularis (kleiner Fuchsbandwurm) und Echinokoccus granulosus (kleiner Hundebandwurm) hervorgerufen. Beide sind Parasiten, die sich durch einen Wirtswechsel entwickeln und verbreiten. Rinder, Schweine, Pferde und Schafe sind bei Echinococcus granulosus Zwischenwirte. Der Mensch ist ein Zufalls- oder Fehlwirt. Endwirte sind beim Echinococcus multilocularis Fuchs, Marderhund, seltener Hund oder Katze und beim Echinococcus granulosus in der Regel Hunde.

Die Endwirte scheiden mit dem Kot Parasiteneier aus, die die Rinder zum Beispiel beim Grasen aufnehmen. Menschen nehmen die Eier des Hundebandwurms über den Kontakt mit dem Kot oder dem Fell infizierter Tiere auf oder über Erdverschmutzungen, da Bandwurmeier in der Umwelt sehr widerstandsfähig sind. Im Darm der Zwischenwirte schlüpfen dann Larven, die über den Blutweg in die Leber und andere Organe gelangen und Echinokokkenzysten bilden. Wenn die Endwirte die Zysten beim Verzehr von rohem Fleisch aufnehmen, entstehen in ihrem Darm wieder die erwachsenen Bandwürmer.

Krankheitserscheinungen: Bei den Rindern als Zwischenwirten sind bei einem starken Befall mit Echinococcus granulosus in den Organen wie zum Beispiel Leber, Lunge und Milz weißliche Zysten mit eineom wasserklaren Inhalt sichtbar. Bei Echinococcus multiocularis sind diese aufgrund ihrer geringen Größe kaum wahrnehmbar.

Meldepflicht und Maßnahmen: Der Befall landwirtschaftlicher Nutztiere wie Rind und Schwein ist meldepflichtig. Gefährdet sind vor allem Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau arbeiten, aber auch Tierärzte oder Tierpräparatoren. Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung der Echinokokkose sind u.a. das Tragen von Schutzhandschuhen bei Wildtierkontakt, regelmäßiges Entwurmen von Haustieren wie Hunden und Katzen und gründliches Händewaschen nach Garten- und Erdarbeiten.

Gesetzliche Grundlage: Gesetze im Internet: Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten 

Mehr zu Echinokokkose

 RKI: Ratgeber Echinokokkose


Säugerpocken (Orthopoxinfektion)

Erreger und Übertragung: Säugerpocken werden durch Orthopoxviren hervorgerufen. Dazu gehören die Erreger der Kuhpocken, Büffelpocken, Kamelpocken, Mäusepocken und Affenpocken sowie die bereits getilgten Menschenpocken (Variolavirus) und Vacciniaviren. Die beiden letzteren sind als Krankheitserreger bei Mensch und Tier nicht mehr von Bedeutung. Säugerpockenviren sind eng verwandt miteinander und befallen nicht nur das namensgebende Tier, sondern auch andere Tiere. Insbesondere in Wildtieren hält sich ein hartnäckiges Virusreservoir. Das Kuhpockenvirus (Orthopoxvirus bovis) wurde zuerst bei Rindern entdeckt. In Deutschland tritt es dort aber kaum mehr auf und Infektionen des Menschen mit Kuhpocken stammen meist von Haustieren wie Katzen oder Ratten.

Krankheitswesen: Säugerpocken führen auf der Haut zu Ausschlägen, die sich als Flecken, Papeln und Pusteln äußern.

Krankheitserscheinungen: Der Erreger dringt über kleine Haut- und Schleimhautverletzungen ein und vermehrt sich an der Eintrittsstelle. Nach ein paar Tagen entstehen erste Pusteln. Der Organismus versucht, die Infektion zu bekämpfen. Wenn das nicht gelingt, verbreitet sich das Virus über den ganzen Körper und führt zu einem schlechten Allgemeinbefinden, Fieber und weiteren Hautausschlägen mit Pusteln.

Meldepflicht: Da die Krankheit auch den Menschen befallen kann, muss sie bei der zuständigen Stelle gemeldet werden. Beim Menschen führt sie zu grippeähnlichen Symptomen und Hautausschlägen bis hin zu schweren Verläufen bei Personen mit einer geschwächten Immunabwehr.

Gesetzliche Grundlage: Gesetze im Internet: Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

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Schmallenberg-Virus

Erreger und Übertragung: Das Schmallenberg-Virus ist ein vergleichsweise neues Virus aus der Gattung der Orthobunyaviren. Verwandte Viren kommen in Asien, Afrika und Australien vor. Der Name stammt von dem westfälischen Ort Schmallenberg, wo das Virus erstmalig in Europa nachgewiesen wurde. Der Erreger wurde bisher bei Rindern, Schafen und Ziegen festgestellt, und es wurden Antikörper bei Alpaka, Bison, Reh-, Rot-, Dam- und Muffelwild nachgewiesen. Das Virus wird durch saugende Insekten, vor allem Gnitzen, übertragen. Außerdem gibt es eine vertikale Übertragung vom Muttertier auf die Nachkommen. Auf den Menschen ist das Virus nicht übertragbar.

Krankheitswesen: Die Krankheit führt zu Verkalbungen. Typisch sind Totgeburten mit gekrümmten Läufen und verbogener Wirbelsäule.

Krankheitserscheinungen bei Rindern: Erkrankte erwachsene Rinder zeigen meist eine eher milde Symptomatik. Es kann aber zu Fressunlust, Fieber, Durchfall und Milchrückgang kommen. Deutlich ernster ist dagegen die fetale Infektion. Wenn es im empfindlichen Stadium der Trächtigkeit beim Rind zwischen dem 75. bis 175 Trächtigkeitstag zur Infektion des Fetus kommt, führt dies zu schweren Schäden mit Missbildungen und Deformationen an den Extremitäten, am Kopf und am zentralen Nervensystem. Die Kühe verkalben mit Totgeburten und mumifizierten Feten oder sie haben Frühgeburten und rindern dann um.

Meldepflicht und Maßnahmen: Aufgrund der schnellen Ausbreitung über das gesamte Bundesgebiet wurde 2012 in Deutschland die Meldepflicht eingeführt. Seither ist die Anzahl der Meldungen rückläufig. Es gibt Impfstoffe und prophylaktisch ist der Einsatz von Insektiziden und Repellentien möglich, um vor allem tragende Tiere in den Sommermonaten auf der Weide zu schützen.

Gesetzliche Grundlage:Gesetze im Internet: Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

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Toxoplasmose

Erreger und Übertragung: Der Erreger der Toxoplasmose, Toxoplasma gondii, ist ein parasitischer Einzeller, der alle warmblütigen Wirbeltiere infizieren kann. Es gibt drei mögliche Infektionszyklen:

  1. Endwirt-Zwischenwirt-Zyklus
  2. Endwirt-Endwirt-Zyklus,
  3. Zwischenwirt-Zwischenwirt-Zyklus.

Dabei sind alle warmblütigen Tiere mögliche Zwischenwirte und Feliden wie die Hauskatze Endwirte. Die Entwicklung erfolgt über Endozoite, also sich schnell vermehrende Zwischenstadien, Zysten im Dauerstadium im Gewebe, Oozysten als kleine kugelige Dauerstadien und infektiöse Oozysten mit Sporozoiten im Innern. Katzen scheiden als Endwirte die Oozysten mit ihrem Kot aus. Diese bleiben in der Umwelt lange Zeit infektionsfähig. Weidetiere stecken sich auf der Weide an. Der Mensch infiziert sich über die Kontamination von Nahrungsmitteln oder Trinkwasser.

Krankheitswesen: Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, dieAborte und embryonale Schäden verursacht.

Krankheitserscheinungen bei Rindern: Bei Rindern gibt es relativ wenig klinische Erkrankungen und Aborte. Rund 90 Prozent aller älteren Weidetiere haben Antikörper gegen den Parasiten.

Meldepflicht und Maßnahmen: Toxoplasmose ist meldepflichtig. Es besteht eine geringe Gefahr für den Menschen durch das Essen von rohem Fleisch wie zum Beispiel Mett, Beefsteak, Tartar. Für Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem kann die Infektion aber gefährlich sein.

Gesetzliche Grundlage:Gesetze im Internet: Verordnung über meldeplfichtige Tierkrankheiten

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Mehr Infos im Web:

BMEL Meldepflichtige Tierkrankheiten, https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/meldepflichtige-tierkrankheiten.html

Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten, https://www.gesetze-im-internet.de/tkrmeldpflv_1983/BJNR010950983.html

FLI Nationale Referenzlabore - Anzeigepflichtige Tierseuchen und meldepflichtige Tierkrankheiten, https://www.fli.de/de/service/nationale-referenzlabore/anzeigepflichtige-tierseuchen-und-meldepflichtige-tierkrankheiten/

FLI Nationale Referenzlabore - Rechtliche Grundlagen https://www.fli.de/de/service/nationale-referenzlabore/rechtliche-grundlagen/

FLI Publikation Informationen zu Tierseuchen und Tierkrankheiten, https://www.fli.de/de/publikationen/informationen-zu-tierseuchen-und-tierkrankheiten/

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