Meldepflichtige Tierkrankheiten beim Rind - BakterienMeldepflichtige Tierkrankheiten beim Rind - Bakterien

Bakterien bedingte meldepflichtige Krankheiten beim Rind

Meldepflichtige Tierkrankheiten werden nicht staatlich bekämpft, wie es bei den anzeigepflichtigen Tierseuchen der Fall ist. Ihr Vorkommen wird aber erfasst und beobachtet, da diese Krankheiten durch ihre Eigenschaften große Schäden bewirken und teilweise auch auf den Menschen übertragen werden können. 

Meldepflichtig sind die Veterinäruntersuchungsämter oder Tiergesundheitsämter nach Nachweis der Krankheit oder Tierarztpraxen, die die Krankheit festgestellt haben. Die Meldepflicht ist über die Verordnung über die meldepflichtigen Tierseuchengeregelt.

Im Folgenden wird ein Überblick über meldepflichtige Krankheiten gegeben, die durch Bakterien hervorgerufen werden.

Campylobacteriose (thermophile Campylobacter)

Erreger und Übertragung: Erreger sind Campylobacter jejuni und Campylobacter coli.  Beide sind wärmeliebende (thermophile) Bakterien. Sie kommen bei sehr vielen Tieren und beim Menschen vor. Ihre Übertragung kann zum Beispiel über Wasser oder Schlachtgeflügel erfolgen. Auch Haustiere wie Hund und Katze können die Krankheit auf den Menschen übertragen.

Krankheitswesen: IRinder erleiden infektiöse Darmerkrankungen, ebenso Schweine, Geflügel, Schafe, Ziegen, Hunde, Katzen, Wildwiederkäuer und Menschen.

Krankheitserscheinungen bei Rindern: Auch bei Rindern besiedeln thermophile Campylobacter die Darmschleimhaut. In der Regel verursachen sie aber bei diesen keine Erkrankungen. Bei Jungtieren sind allerdings Darmentzündungen mit Durchfall möglich.

Meldepflicht und Maßnahmen: Campylobacteriose ist vor allem deswegen meldepflichtig, weil es eine Zoonose ist und beim Menschen zu den bedeutendsten infektiösen Darmerkrankungen - noch vor der Salmonellose - zählt. Für Säuglinge und Kleinkinder sowie alte oder abwehrschwache Menschen sind die Erreger lebensbedrohlich. Wichtigste Maßnahme gegen die Weiterverbreitung bei Menschen ist eine gute Küchenhygiene und sauberes Trinkwasser. In lebensmittelverarbeitenden Betrieben dürfen erkrankte Menschen nicht arbeiten.

Gesetzliche Grundlage: Gesetze im Internet: Verordnung über meldepflichtige Krankheiten

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Chlamydiose (Chlamydophila-Spezies)

Erreger und Übertragung: Der Erreger Chlamydophila psittaci ruft bei Papageien die Psittakose oder Papageienkrankheit und bei anderen Vögeln wie bei Puten, Enten und Gänsen die Ornithose hervor. Bei Rindern verursachen Chlamydophila abortus, Chlamydophila psittaci und Chlamydophila pecorum klinische Erkrankungen. Die ersten beiden Erreger sind Zoonoseerreger und können auch Menschen infizieren. Bei Rindern verlaufen Infektionen mit Chlamydien oft subklinisch und werden nicht immer gleich erkannt. Infizierte Tiere scheiden mit dem Kot aber Erreger aus, sodass sich andere Kühe, Rinder und Kälber anstecken können. Chlamydien sind darüberhinaus im Kot mehrere Jahre infektiös. Bei Kälbern erfolgt die Infektion auch über die Milch. 

Krankheitswesen: Chlamydiose ist eine bakterielle Infektionskrankheit. Sie kommt bei verschiedenen Säugetieren vor wie zum Beispiel bei Rindern, Schafen, Schweinen, Pferden und Neuweltkameliden wie Lamas und Alpakas, aber auch bei Vögeln.

Krankheitserscheinungen bei Rindern: Die Krankheitssymptome sind oft unspezifisch . Es bedarf einer genauen Differentialdiagnose mit Ausschlüssen von anderen Krankheiten und Erregern. Bei Rindern verursachen die Chlamydien meist Aborte und Fruchtbarkeitsstörungen. Es können aber auch andere Organe befallen sein, was sich durch Gehirn- und Rückenmarksentzündungen, Polyarthritiden, also Gelenksentzündungen mit mindestens fünf befallenen Gelenken oder Bindehautentzündungen zeigt. Bei Kälbern treten vor allem Lungenentzündungen und Magen-Darm-Entzündungen auf. Der wässrige Durchfall ist dann hoch infektiös. Kühe entwickeln zudem oft eine subklinische oder klinische Euterentzündung. Oft verursachen Chlamydien in Rinderbeständen chronische und immer wiederkehrende Infektionen.

Meldepflicht und Maßnahmen: Beim Verdacht auf Chlamydien muss der Erreger identifiziert werden. Allerdings entwickeln sich Antikörper im Serum erst spät und auch nur in geringer Konzentration. Ein Antikörper-Nachweis macht daher in der Regel eher eine Aussage zum Bestand.

Untersuchen lassen sich Milch, Tupferproben aus der Nasen- oder Scheidenschleimhaut und die Nachgeburt bei Aborten. Es gilt vor allem die Infektionsketten in den Beständen zu unterbrechen.

Gesetzliche Grundlage: Gesetze im Internet: Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

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Leptospirose

Erreger und Übertragung: Leptospiren sind Spiralbakterien, die über kleine Hautverletzungen oder über Schleimhäute in die Blutbahn gelangen, sich in verschiedenen Organen ansiedeln und mit dem Harn ausgeschieden werden. Besonders in der Leber vermehren sie sich massiv.

Krankheitswesen: Leptospirose ist eine Infektionskrankheit, die bei vielen Tieren und beim Menschen vorkommt. Sie führt zu Entzündungen der Leber, der Nieren, der Hirnhäute, des Gehirns und der Gelenke sowie zu Aborten. Die roten Blutkörperchen und die Blutgefäße werden geschädigt, weshalb Blutarmut, Gelbsucht und blutiger Urin auftreten.

Krankheitserscheinungen bei Rindern: Die Tiere sind teilnahmslos und haben blutigen Urin, Fieber, Gelbsucht, Blutarmut und Aborte, manchmal auch Durchfall und Euterentzündungen. Manche Rinder verenden nach dem akuten Befall nach ein bis zwei Tagen. Viele Rinder erreichen ein chronisches Krankheitsstadium und werden zu Dauerausscheidern.

Meldepflicht und Maßnahmen: Eine Meldepflicht für Leptospirose besteht bei Schafen und Schweinen und dem Menschen. Erkrankungsgefährdet sind hier inbesonderer Schlachter, Tierärzte, Landwirte, Kanalreiniger und Hundezüchter und -halter. Es gibt Impfungen gegen Leptospirose, diese werden aber nur bei wenigen Tieren wie zum Beispiel Hunden durchgeführt.

Gesetzliche Grundlage:Gesetze im Internet: Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

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 RKI: Merkblatt Leptospirose


Listeriose (Listeria monocytogenes)

Erreger und Übertragung: Listeriose wird durch die Bakterien Listeria monocytogenes oder Listeria ivanovii übertragen. Listerien werden über die Ausscheidungen infizierter Tiere in die Umwelt getragen. Dort sind sie im Abwasser, im Erdboden, im Oberflächenwasser und auf Pflanzen sehr lange haltbar. Bei Rindern ist oft verschmutzte oder schlecht vergorene Silage die Ursache für die Infektion mit Listerien. Wenn weitere Faktoren wie eine verminderte körperliche Abwehr zum Beispiel aufgrund von schlechten Haltungsbedingungen, abrupter Futterumstellung oder Parasitenbefall dazukommen, wird die Infektion begünstigt.

Krankheitswesen: Die bakterielle Infektionskrankheit kommt bei sehr vielen Haustieren, Zootieren, landwirtschaftlich gehaltenen Tieren, Wildwiederkäuern, Nagetieren, Fischen, Vögeln und dem Menschen vor.

Krankheitserscheinungen bei Rindern: Bei Rindern kann eine Infektion mit Listerien zu unspezifischen Symptomen wie Euterentzündungen, Lungenentzündungen und Augenentzündungen führen. Außerdem sind drei weitere konkrete Verlaufsformen bekannt: Bei der Gehirnlisteriose kommt es zu Fieber, einseitigen Ausfällen der Gehirnnerven mit Zungenlähmung, hängenden Augenlidern, Ohren und Lippen sowie zu Speicheln und Schluckbeschwerden gefolgt von zentralnervösen Störungen mit Erregungen, Lähmungen oder Muskelzittern. Die Rinder liegen fest und verenden in der Regel im Laufe von zehn Tagen. Beim Listerienabort gelangen die Bakterien über die Blutbahn in die Gebärmutter und vermehren sich dort in den Fruchthüllen und im Fetus. Es kommt zum Abort im sechsten bis achten Trächtigkeitsmonat. Wenn es in seltenen Fällen zu einer normalen Geburt kommt, sind die Kälber lebensschwach und verenden kurz nach der Geburt an einer Listerienseptikämie. Dies ist die dritte Verlaufsform der Listeriose. Nach der Infektion im Muttertier oder über die Milch wird der Organismus des Kalbes von den Bakterien regelrecht überflutet, so dass die Jungtiere daran sterben.

Meldepflicht und Maßnahmen: Menschen können sich über kontaminierte Lebensmittel wie Fleisch, Wurst, Rohmilch und Käse anstecken. Listerien bleiben selbst in gesalzenen und gepökelten Lebensmitteln über Monate infektiös. Da die Listeriose eine Zoonose ist, und vor allem bei Menschen mit einem geschwächten Immunsystem schwere Erkrankungen und bei Schwangeren eine Fehlgeburt hervorrufen kann, ist sie beim Rind, aber auch beim Menschen meldepflichtig. Die Gehirnlisteriose, die Listerienseptikämie und die Gebärmutterentzündung nach einem Listerienabort beim Rind können mit Antibiotika bekämpft werden, wenn sie frühzeitig erkannt werden

Gesetzliche Grundlage:Gesetze im Internet: Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

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Paratuberkulose

Erreger und Übertragung: Paratuberkulose wird durch Mycobakterium avium subspecies paratuberkulosis (MAP) hervorgerufen. Die Rinder infizieren sich meist als Jungtiere über die Milch, Wasser oder kotverschmutztes Futter. Die Bakterien sind in der Umwelt mehrere Monate lang infektiös. Eine Übertragung bereits im Mutterleib ist ebenfalls möglich.

Krankheitswesen: Paratuberkulose ist eine langsam fortschreitende, unheilbare Darmerkrankung von Rindern, Schafen, Ziegen, Zoo- und Wildwiederkäuern und Kameliden. Beim Menschen wird diskutiert, ob das Paratuberkulosebakterium bei der chronischen Darmerkrankung Morbus Crohn beteiligt ist.

Krankheitserscheinungen bei Rindern: Die Bakterien verursachen eine Entzündung der Darmwand. Dies führt zu Resorptionsstörungen und einer beschleunigten Darmpassage. Es kommt zu unstillbarem Durchfall, Abmagerung und Auszehrung und schließlich zum Tod durch mangelhafte Futterverwertung und Proteinmangel. Wichtig zu wissen ist, dass zwischen der Infektion als Kalb und dem Ausbruch der Paratuberkulose meist mehrere Jahre vergehen. Typisch ist der Ausbruch in einem Alter von drei bis fünf Jahren. Trotzdem können die Rinder schon die Erreger ausscheiden und die Krankheit weiterverbreiten.

Meldepflicht und Maßnahmen: Im Jahr 2005 wurden vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft die "Leitlinien für den Umgang mit Paratuberkulose in Wiederkäuerbeständen“ herausgegeben. Diese postulieren, dass die Krankheit nur durch eine Paratuberkulose-freie Jungtieraufzucht in den Griff zu bekommen ist. Daher gilt es als erste Maßnahme, den Infektionsdruck im Bestand zu senken. Die Hygienemaßnahmen umfassen dabei das Kolostrummanagement genauso wie die Remontierung und den Zukauf, die Bestandsüberwachung mit klinischer Beobachtung und serologischer sowie bakteriologischer Überwachung. Unter der Federführung des Friedrich-Löffler-Instituts, FLI, entstand 2010 ein Ratgeber mit konkreten Präventionsmaßnahmen für Milchviehbetriebe.

Gesetzliche Grundlage:  Gesetze im Internet: Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Mehr zur Paratuberkulose des Rindes


Q-Fieber

Erreger und Übertragung: Q-Fieber wird durch das Bakterium Coxiella burnetii verursacht und wird oft, aber nicht ausschließlich durch Zecken übertragen und ist auch in Läusen, Milben und Fliegen nachgewiesen worden. Coxiellen sind in der Umwelt sehr widerstandsfähig und bleiben im Staub oder im Heu jahrelang infektiös. In trockenem Zeckenkot bleiben sie bis zu zwei Jahre ansteckungsfähig. Der Erreger wird mit Speichel, Urin oder Kot ausgeschieden, manchmal auch mit der Milch.

Krankheitswesen: Q-Fieber befällt Schafe, Ziegen, Rinder, Katzen, Hunde, Kaninchen, Pferde, Esel und Wildtiere wie Rehe oder Füchse. Die Infektionskrankheit verläuft bei den Tieren meist unauffällig und hat keine größere wirtschaftliche Bedeutung. Als Zoonose ist sie aber auf den Menschen übertragbar. Eine große Durchseuchung mit Q-Fieber gibt es in wärmeren Gebieten im südlichen Europa, wo es viele Zecken gibt.

Krankheitserscheinungen bei Rindern: Meist verläuft die Infektion bei Rindern ohne größere Symptome, es kann aber durchaus zu Aborten kommen. Gefährlich wird die Krankheit für Menschen mit hohem Tierkontakt wie Landwirte, Tierärzte, Schlachter. Dabei reicht schon erregerhaltiger Staub. Beim Menschen kann sich Q-Fieber über eine Lungen- oder Leberentzündung bis hin zur Entzündung der Herzklappen beim chronischen Verlauf entwickeln.

Meldepflicht und Maßnahmen: Als für den Menschen gefährliche Zoonose ist Q-Fieber bei Rindern meldepflichtig. Im Umgang mit Rindern ist die Zeckenbekämpfung die wichtigste Maßnahme, um die Erkrankung der Rinder zu vermeiden. Ist eine Infektion im Kuhbestand bekannt, sollte der Geburtshygiene ein hohes Augenmerk geschenkt werden und beispielsweise Nachgeburten und Totgeburten so entsorgt werden, dass keine Kontamination der Umgebung stattfinden kann.

Gesetzliche Grundlage:Gesetze im Internet: Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten 

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BMEL: Empfehlungen für Hyigenemaßnahmen bei der Haltung von Wiederkäuern


Tularämie

Erreger und Übertragung: Tularämie wird durch das Bakterium Francisella tularensis hervorgerufen. Die Übertragung auf Haustiere und Nutztiere erfolgt meist über Zecken. Menschen stecken sich zum Beispiel beim Umschichten von erregerbelastetem Heu durch Einatmen des Erregers an. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch kommt praktisch nicht vor.

Krankheitswesen: Tularämie ist eine hoch ansteckende und meist tödlich verlaufende bakterielle Krankheit, die von wildlebenden Nagetieren und Hasenartigen auf andere Wildtiere, Rinder, Schweine, Pferde, Ziegen, Hunde und Katzen und den Menschen übertragen werden kann.

Krankheitserscheinungen bei Rindern: Bei Rindern kommt es nur selten zu einer Erkrankung. Mögliche Krankheitsanzeichen sind dann Benommenheit, schwankender Gang und unnatürliche Kopfbewegungen, hohes Fieber und beschleunigter Puls sowie Atmung.

Meldepflicht und Maßnahmen: Krankheit und Nachweis des Erregers der Tularämie sind bei Hasen und Kaninchen meldepflichtig. Eine Bekämpfung ist schwierig, erst nach einem Ausbruch kann man versuchen, die Seuchenherde einzudämmen. Jägerinnen und Jäger sollten alle Hygienemaßnahmen beim Zerlegen von erlegtem Wild beachten.

Gesetzliche Grundlage:Gesetze im Internet: Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

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Verotoxin-bildende Escherichia coli

Erreger und Übertragung: Escherichia coli sind Bakterien, die in geringen Mengen im Dickdarm von Mensch und Tier vorkommen. Zu den krankheitserregenden Stämmen zählen die Verotoxin-(Shigatoxin-)bildenden E. coli, kurz VTEC oder STEC, die beim Menschen als Enterohämorrhagische E. coli (EHEC) bekannt sind. Sie bilden Zellgifte, sogenannte Toxine, die zu schweren Erkrankungen wie blutigen Dickdarmentzündungen beim Menschen führen. Die hauptsächlichen Infektionsquellen für Menschen sind zu wenig durchgegartes Rindfleisch, Rohmilch und Rohmilchprodukte wie zum Beispiel Käse. Auch Weiden, die durch erregerhaltigen Rinderkot kontaminiert sind oder Anbauflächen, die mit Rindergülle gedüngtneb sind, können Infektionsquellen für Menschen sein, wenn die Bakterien von dort in nahegelegene Badegewässer oder über Brunnen ins Trinkwasser gelangen.

Krankheitswesen: Die bakterielle Erkrankung breitet sich bei vielen Tieren und unter Menschen aus. Menschen infizieren sich unter anderem über das Rind und seine Produkte.

Krankheitserscheinungen bei Rindern: Rinder sind ein wichtiges Reservoir für VTEC. Sie scheiden die Bakterien über ihren Kot aus. Es gibt eine Vielzahl an Shigatoxin-Varianten. In der Regel lösen sie bei Rindern keine Erkrankung aus. Infizierte Rinder sind aber als Krankheitsüberträger für den Menschen bedeutsam, wenn sich dieser im direkten Kontakt mit dem Tier oder über ungenügend erhitztes Rindfleisch, Rohmilch oder Rohmilchkäse ansteckt.

Meldepflicht und Maßnahmen: In den Tierbeständen sind krankheitsauslösende E. coli-Bakterien weit verbreitet. Die Erreger können deshalb nicht ausgerottet werden. Hygienemaßnahmen in allen Produktionsbereichen beugen der Verbreitung aber vor. Beim Menschen hilft die Beachtung der Regeln der Küchenhygiene und der Verzicht von Rohmilch und Rohmilchprodukten, inbesondere von Personen mit schwacher Abwehr.

Gesetzliche Grundlage: Gesetze im Internet: Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

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Mehr Infos im Web:

BMEL: Meldepflichtige Tierkrankheiten,https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/meldepflichtige-tierkrankheiten.html

Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten,https://www.gesetze-im-internet.de/tkrmeldpflv_1983/BJNR010950983.html

FLI Nationale Referenzlabore: Anzeigepflichtige Tierseuchen und meldepflichtige Tierkrankheiten,https://www.fli.de/de/service/nationale-referenzlabore/anzeigepflichtige-tierseuchen-und-meldepflichtige-tierkrankheiten/

FLI Nationale Referenzlabore: Rechtliche Grundlagen,https://www.fli.de/de/service/nationale-referenzlabore/rechtliche-grundlagen/

FLI Publikation Informationen zu Tierseuchen und Tierkrankheiten,https://www.fli.de/de/publikationen/informationen-zu-tierseuchen-und-tierkrankheiten/

Empfehlungen für Hygienemaßnahmen bei der Haltung von Wiederkäuern https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/empfehlungen-hygiene.html  und https://tsis.fli.de/GlobalTemp/202403021357100017.pdf

 

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