Erreger und Übertragung: Erreger ist das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV-1). Die Übertragung erfolgt je nach Krankheitsbild durch Tröpfcheninfektion und infiziertes Sperma.
Krankheitswesen:
Beim Krankeitsbild 1 ist der Atmungsapparat betroffen. Die Rinder erkranken an Infektiöser Boviner Rhinotracheitis, kurz IBR. Bei der IBR wird der Erreger hauptsächlich über die Luft durch Tröpfcheninfektion bei der übertragen. Die Ausscheidung des Erregers erfolgt über das Nasen- und Augensekret und über den Kot. Ein infiziertes Tier bleibt lebenslang Virusträger und kann das Virus ausscheiden, ohne selber zu erkranken.
Beim Krankheitsbild 2 sind Geschlechtsorgane und Genitaltrakt betroffen. Die weiblichen Rinder erkranken an Infektiöser Pustulöser Vulvovaginitis, IPV, die männlichen Rinder an Infektiöser Balanoposthitis, IBP. Bei der IPV und IBP wird der Erreger während des Deckaktes durch infiziertes Sperma übertragen.
Krankheitserscheinungen bei Rindern: Die respiratorische Form ist durch Fieber, Nasenausfluss, Appetitlosigkeit, Husten, Bindehautentzündung mit Augenausfluss und Atemnot gekennzeichnet. Bakterielle Sekundärinfektionen mit eitrigem Nasenausfluss kommen häufig dazu.
Bei der genitalen Variante schwellen die äußeren Geschlechtsteile an. Schmerzen, Harndrang, Scheidenausfluss und von einem stark geröteten Hof umgebene Bläschen in der Genitalschleimhaut treten ebenso auf wie Penis- und Vorhautentzündung beim Bullen. Fruchtbarkeitsstörungen und Sterilität sind Spätfolgen.
Anzeigepflicht und Maßnahmen: Deutschland ist bis auf wenige Regionen BHV 1-frei. Es besteht eine Untersuchungspflicht für alle Rinder. Impfungen sind möglich. Rinder dürfen nur mit entsprechendem Gesundheitsstatus aus einem Bestand verbracht werden. Im Seuchenfall erfolgt eine Absonderung.
Gesetzliche Grundlage:Gesetze im Internet: BHV1-Verordnung
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