Anzeigepflichtige Tierseuchen beim Rind - VirenAnzeigepflichtige Tierseuchen beim Rind - Viren

Viren bedingte anzeigepflichtige Tierseuchen beim Rind

Viele anzeigepflichtige Tierseuchen werden durch Viren hervorgerufen. Schon Anzeichen von Verdachtsfällen müssen von allen, die Verantwortung für das Tier tragen, schnellstmöglich bei der zuständigen Behörde angezeigt werden - auch weil manche Viren Menschen gefährden können.

Durch die Anzeigepflicht müssen alle Personen, die Verantwortung für das Tier oder die Tiergruppe haben, schon bei verdächtigen Anzeichen auf eine Tierseuche die zuständige Veterinärbehörde informieren. Zwar gelten einige durch Viren bedingte Seuchen heute als weltweit ausgerottet, aber vereinzelt und sporadisch treten neue Fälle auf. Manche Tierseuchen kommen endemisch in bestimmten Regionen vor. Hier gilt es vor allem, ihre Ausbreitung auf andere Regionen zu verhindern.

Im Folgenden werden die in Deutschland für Rinder relevanten anzeigepflichtigen Tierseuchen vorgestellt, die durch Viren verursacht werden.

Aujeszkysche Krankheit bei Hausrindern und Hausschweinen

Erreger und Übertragung: Erreger ist das Porcine Herpesvirus Typ 1. Die Übertragung erfolgt durch Sekrete des Nasen-Rachen-Raumes und der Bronchien sowie über die Milch und Sekrete der Geschlechtsorgane direkt von Tier zu Tier durch Belecken und Tröpfcheninfektion. Infektionen des Menschen sind in wenigen Fällen nur aus dem Labor bekannt.

Krankheitswesen: Die Aujeszkysche Krankheit ist eine akute, fieberhafte Seuche vieler Säugetiere. Meist sind Schweine betroffen, aber auch Wiederkäuer. Die Krankheit führt zu zentralnervösen Störungen ähnlich denen der Tollwut, daher wird die Aujeszkysche Krankheit auch Pseudowut genannt.

Krankheitserscheinungen: Rinder zeigen Fieber, Unruhe und Zuckungen der Kau- und Halsmuskulatur. Danach entsteht häufig quälender Juckreiz, der zu blutig scheuern und benagen führt. Der Tod kann innerhalb von 48 Stunden erfolgen.

Anzeigepflicht und Maßnahmen: Wenn die Seuche bei Rindern festgestellt wird, ordnet die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen gemäß der Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit an.

Gesetzliche Grundlage:  Gesetze im Internet: Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit


Blauzungenkrankheit

Erreger und Übertragung: Das Orbivirus mit seinen vielen bekannten Serotypen zeigt unterschiedliche Verlaufsformen der Krankheit. Die Übertragung erfolgt durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) beim Saugakt auf das nächste Tier.

Krankheitswesen: Betroffen sind vor allem Rinder und Schafe, es können aber auch Ziegen, Wildwiederkäuer und Kamele infiziert werden. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr.

Krankheitserscheinungen bei Rindern sind znächst Schläfrigkeit, Fressunlust und Fieber bis 42 °C. Danach zeigen sich stark durchblutete Kopfschleimhäute mit Entzündungen, auch an der Zitzenhaut und Geschwüre sowie Abszesse durch bakterielle Sekundärinfektionen. Charakteristisch sind Gesichtsödeme und teilweise die Blaufärbung der Zunge. Die Tiere sind überempfindlich gegen Sonnenlicht, das die Krankheitserscheinungen verschlimmert. Die Sterblichkeitsrate bei Jungtieren liegt bei bis zu 95 Prozent, bei älteren Tieren bis zu 30 Prozent.

Anzeigepflicht und Maßnahmen: Nach einer vorübergehenden Impfpflicht hat sich Deutschland im Jahr 2012 frei von der Blauzungenkrankheit erklärt. Im Oktober 2023 wurde in Deutschland ein neuer Serotyp bei der Blauzungenkrankheit nachgewiesen, der bisher in Nord- und Mitteleuropa noch nicht aufgetretene Serotyp 3. Um die Verbreitung der Blauzungenkrankheit zu stoppen gibt es eine Einfuhrsperre aus Drittländern, in denen die Blauzungenkrankheit vorkommt sowie Restriktionszonen und Verbringungssperren aus betroffenen Gebieten. Dennoch kam es in 2024 zu einer starken Verbreitung des Virus vor allem in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Auf Basis einer Eilverordnung gestattet der Bund die Impfung gegen den neuen Typ für drei Hersteller.  

Gesetzliche Grundlage:Gesetze im Internet: Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

Mehr zur Blauzungenkrankheit


Bovine Herpesvirus Typ-1-Infektionen (alle Formen: IBR/IPV/IBP)

Erreger und Übertragung: Erreger ist das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV-1). Die Übertragung erfolgt je nach Krankheitsbild durch Tröpfcheninfektion und infiziertes Sperma.

Krankheitswesen:

Beim Krankeitsbild 1 ist der Atmungsapparat betroffen. Die Rinder erkranken an Infektiöser Boviner Rhinotracheitis, kurz IBR. Bei der IBR wird der Erreger hauptsächlich über die Luft durch Tröpfcheninfektion bei der übertragen. Die Ausscheidung des Erregers erfolgt über das Nasen- und Augensekret und über den Kot. Ein infiziertes Tier bleibt lebenslang Virusträger und kann das Virus ausscheiden, ohne selber zu erkranken.

Beim Krankheitsbild 2 sind Geschlechtsorgane und Genitaltrakt betroffen. Die weiblichen Rinder erkranken an Infektiöser Pustulöser Vulvovaginitis, IPV, die männlichen Rinder an Infektiöser Balanoposthitis, IBP. Bei der IPV und IBP wird der Erreger während des Deckaktes durch infiziertes Sperma übertragen.

Krankheitserscheinungen bei Rindern: Die respiratorische Form ist durch Fieber, Nasenausfluss, Appetitlosigkeit, Husten, Bindehautentzündung mit Augenausfluss und Atemnot gekennzeichnet. Bakterielle Sekundärinfektionen mit eitrigem Nasenausfluss kommen häufig dazu.

Bei der genitalen Variante schwellen die äußeren Geschlechtsteile an. Schmerzen, Harndrang, Scheidenausfluss und von einem stark geröteten Hof umgebene Bläschen in der Genitalschleimhaut treten ebenso auf wie Penis- und Vorhautentzündung beim Bullen. Fruchtbarkeitsstörungen und Sterilität sind Spätfolgen.

Anzeigepflicht und Maßnahmen: Deutschland ist bis auf wenige Regionen BHV 1-frei. Es besteht eine Untersuchungspflicht für alle Rinder. Impfungen sind möglich. Rinder dürfen nur mit entsprechendem Gesundheitsstatus aus einem Bestand verbracht werden. Im Seuchenfall erfolgt eine Absonderung.

Gesetzliche Grundlage:Gesetze im Internet: BHV1-Verordnung

Mehr zum Bovinen Herpers Virus Typ1

 FLI: WOAH und Nationales Referenzlabor für Bovines Herpesvirus Typ1-Infektion


Bovine Virusdiarrhoe, BVD/MD Bovine Virusdiarrhoe, BVD/MD

Erreger und Übertragung: Es handelt sich um ein Pestivirus, das zur Familie der Flaviviridae gehört und mit dem Erreger der Schweinepest verwandt ist. Empfänglich sind Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und in seltenen Fällen auch Schweine. Hauptansteckungsquelle sind persistent infizierte Rinder, also Rinder, die als Feten im ersten Drittel der Trächtigkeit vor Ausbildung des eigenen Immunsystems infiziert worden sind. PI-Tiere scheiden das Virus lebenslang über ihre Körpersekrete aus. Weibliche PI-Rinder bringen ebenfalls persistent infizierte Kälber zur Welt.

Krankheitswesen: Das Virus tritt sowohl zytopathogen, also zellzerstörend, und nicht zytopathogen, somit nicht zellzerstörend, auf. Infektionen in der Trächtigkeit können demnach zu Aborten, zur Geburt lebensschwacher oder missgebildeter Kälber führen oder zur Geburt gesunder, aber Antikörper-positiver Kälber.

Krankheitserscheinungen bei Rindern: Erwachsene Rinder zeigen in der Regel keine klinischen Symptome. Klinische Erscheinungen entwickeln sich, wenn sich persistent infizierte Rinder mit einer zytopathogenen Variante ihres persistenten BVD-Virus auseinandersetzen müssen. Dann entwickelt sich die Mucosal Disease, kurz MD. Anzeichen sind ein sich rapide verschlechterndes Allgemeinbefinden, Fieber und Fressunlust mit Abmagerung. Unstillbarer wässriger Durchfall kann blutig und mit Schleimfetzen durchsetzt sein. Entzündungen der Nasen- und Maulschleimhaut, wie auch im Zwischenklauenspalt, zählen ebenfalls zu den Symptomen.

Anzeigepflicht und Maßnahmen: persistent virämisch erkannte Rinder sind anzeige- und schlachtpflichtig. Handel ist nur mit unverdächtigen, virusfreien Rindern möglich. Nach EU-Recht zählt die BVD seit dem 21. April 2021 zu den "gelisteten Seuchen“ (Kategorie C + D + E).

Gesetzliche Grundlage:Gesetze im Internet: Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe Virus (BVDV-Verordnung)

Mehr zum Bovine Virusdiarrhoe Virus

FLI: WOAH und Nationales Referenzlabor für BVD


Enzootische Leukose der Rinder

Erreger und Übertragung: Erreger ist das Bovine Leukämievirus. Die Ansteckung verläuft über Kontaktinfektion von Tier zu Tier und wird auch vom Muttertier auf die Nachkommen übertragen.

Krankheitswesen: Die Enzootische Leukose ist eine Krankheit der blutbildenden Organe mit Vermehrung der weißen Blutkörperchen, der Leukozyten, und bösartigen Wucherungen des lymphatischen Gewebes in den Lymphknoten und anderen Organen. Die Seuche führt in der Regel zum Tod der Tiere.

Krankheitserscheinungen: Leukose ist im Vorstadium nur durch eine Blutuntersuchung zu erkennen. Klinische Symptome treten erst im Endstadium auf. Im fortgeschrittenen Stadiumkommt es zu Schwellungen und Vergrößerungen der Lymphknoten. Am toten Tier sind weitere Wucherungen am Labmagen und an der Milz sichtbar.

Anzeigepflicht und Maßnahmen: Bei Feststellung wird der Betrieb gesperrt. Die Rinder werden getötet und unschädlich beseitigt.

Gesetzliche Grundlage: Gesetze im Internet: Verordnung zum Schutz gegen die Leukose der Rinder (Rinder-Leukose-Verordnung)


Lumpy-skin-Krankheit (Dermatitis nodularis - knötchenartige Hautentzündung)

Erreger und Übertragung: Die Lumpy-skin-Krankheit wird durch Capripox-Virenverursacht, die zur Pockengruppe gehören. Es gibt eine direkte und eine indirekte Übertragung; auch über Moskitos und andere Insekten.

Krankheitswesen: Die fieberhaft verlaufende Infektionskrankheit befällt Rinder und Büffel, aber auch weitere Wildwiederkäuer wie Giraffen und Impalas. Aus Ost-, Süd- und Westafrika kommend, tritt sie heute auch in Südosteuropa auf. In Deutschland wurde die Lumpy-skin-Krankheit noch nicht nachgewiesen.

Krankheitserscheinungen: Es kommt zu bis zu 14-tägigen Fieberphasen mit Tränen-, Nasen- und Speichelfluss. Dazu bilden sich zahlreiche 0,5 bis 5 cm große Knoten von derber Konsistenz in der Haut und teilweise auch Knoten in den Schleimhäuten. Nach der Auflösung und Abstoßung der Hautknoten entstehen tiefe Geschwüre. Abweichend von diesem klassischen Krankheitsbild gibt es einen Verlauf mit unspezifischen Symptomen wie Fieber, Milchrückgang, Lahmheiten und Nasen- und Augenausfluss. Die Krankheit verläuft meist gutartig mit geringer Sterblichkeitsrate. Allerdings können bakterielle Sekundärinfektionen das Krankheitsgeschehen verschlimmern.

Anzeigepflicht und Maßnahmen: Aus betroffenen Ländern gelten Einfuhrsperren. Betroffene Tiere oder Bestände werden getötet.

Gesetzliche Grundlage: EU: Durchführungsverordnung zur Bekämpfung der Infektion mit dem Virus der Lumpy-skin-Krankheit (PDF)

Mehr zur Lumpy Skin Disease

FLI: Tierseuchengeschehen - Lumpy Skin Disease


Maul- und Klauenseuche, MKS

Erreger und Übertragung: Der Erreger ist einAphthovirus in mehreren Varianten. Über Speichel und Milch wird der Erreger ausgeschieden. Die Übertragung erfolgt über den Menschen, von Tier zu Tier, über Milch- und Tiertransportfahrzeuge und andere kontaminierte Gegenstände sowie über das Fleisch erkrankter Tiere.

Krankheitswesen: Die Maul- und Klauenseuche ist eine schnell verlaufende, fieberhafte und leicht übertragbare Erkrankung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen mit hoher Erkrankungs- aber geringer Sterblichkeitsrate. Bei Jungtieren kann die Krankheit dagegen mit einer hohen Sterblichkeitsrate einhergehen.

Krankheitserscheinungen beim Rind: Betroffene Rinder haben Fieber und starken Speichelfluss, der zu Schmatzgeräuschen führt. Futteraufnahme und Milchleistung gehen zurück. Charakteristisch ist die Bläschenbildung an Lippen, Zahnfleisch und Zungenrändern sowie an Klauen und Zitzen. Bei Jungtieren ist eine Schädigung des Herzmuskels möglich, was zu den hohen Verlusten führt.

Anzeigepflicht und Maßnahmen: Die Maul- und Klauenseuche gehört zu den wirtschaftlich bedeutendsten Tierseuchen. In in vielen Ländern Asiens, Afrikas und im Nahen Osten ist sie endemisch, also weit verbreitet. In Deutschland gab es die letzten Fälle 1988. Bei Auftreten greifen strenge Maßnahmen mit Sperrung des Betriebs und Tötung des Bestands.

Gesetzliche Grundlage: Gesetze im Internet: Verordnung zum Schutz gegen Maul- und Klauenseuche

Mehr zur Maul- und Klauenseuche


Rifttal-Fieber

Erreger und Übertragung: Das Rifttal-Fieber wird durch ein Phlebovirus über blutsaugende Stechmücken übertragen. Der Erreger kann auch Menschen infizieren.

Krankheitswesen: Die Erkrankung verläuft fieberhaft bei Rindern, Schafen, Ziegen, Büffeln und Kamelen.

Krankheitserscheinungen: Bei tragenden Tieren kommt es zu Aborten. Jungtiere zeigen Fieber und Nasenausfluss sowie unsicheren Gang. Ihre Sterblichkeitsrate liegt bei bis zu 100 Prozent. Ältere Tiere haben hohes Fieber, blutig-schleimigen Nasenausfluss, Gelbsucht und Durchfälle. Sie sind geschwächt, aber ihre Sterblichkeitsrate ist mit 40 Prozent niedriger als die der Jungtiere.

Anzeigepflicht und Maßnahmen: Das Rifttal-Fieber kommt bisher in Subsahara-Afrika und auf der arabischen Halbinsel vor. Benannt ist es nach einer Region in Ostafrika. In den Jahren 2018 und 2019 trat die Krankheit auf Mayotte auf. Für Deutschland besteht eine Einfuhrsperre.

Gesetzliche Grundlage: Richtlinie des Rates zur Regelung tierseuchenrechtlicher und gesundheitlicher Fragen bei der Einfuhr von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, von frischem Fleisch oder von Fleischerzeugnissen aus Drittländern

EU: Richtlinie des Rates zur Regelung tierseuchenrechtlicher und gesundheitlicher Fragen bei der Einfuhr von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen aus Drittländern (PDF)
Deutsche Bundesgesetze: Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung - TierSeuchSchBMV

Mehr zum Rifttal-Fieber

FLI: Nationales Referenzlabor für Rifttal-Fieber-Virus 
EFSA: Rifttal-Fieber: Bewertung der Überwachungsmaßnahmen


Rinderpest

Erreger und Übertragung: Erreger ist ein Paramyxovirus, das über Nasen-, Rachen- und Augensekrete sowie über Kot, Urin und Milch ausgeschieden wird. Es kann auch durch Fleisch und Rohprodukte erkrankter Tiere übertragen werden.

Krankheitswesen: Die Rinderpest ist hoch ansteckend und verbreitet sich schnell. Neben Rindern können auch Schafe und Ziegen befallen werden. Schweine können das Virus tragen und ausscheiden.

Krankheitserscheinungen: Rinderpest geht mit hohem Fieber, Fressunlust, Mattigkeit und Niedergeschlagenheit einher. Lidbindehäute und Mundhöhle sind entzündet. Augen- und Nasenausfluss tritt auf. Magen- und Darmentzündungen führen zu unstillbarem Durchfall, was nach sechs bis zwölf Tagen häufig den Tod auslöst.

Anzeigepflicht und Maßnahmen: 2011 erklärte die Weltorganisation für Tiergesundheit, OIE, und die Welternährungsorganisation, FAO, die Rinderpest für ausgerottet. Eine Einfuhrsperre soll die Einschleppung verhindern.

Mehr zur Rinderpest

FLI: Informationen zur Rinderpest


Stomatitis vesicularis/Bläschenartige Maulschleimhautentzündung

Erreger und Übertragung: Die Bläschenartige Maulschleimhautentzündung wird durch das Vesiculovirus indiana ausgelöst und durch direkten Kontakt von Tier zu Tier, aber auch durch Insekten übertragen. Auch Menschen können erkranken.

Krankheitswesen: Es handelt sich um eine hoch ansteckende, fieberhafte Infektionskrankheit bei Rindern, Schweinen und Pferden. Bisher ist die Stomatitis vesicularis bei landwirtschaftlich gehaltenen Tieren vorwiegend in Mittel- und Südamerika verbreitet. In Deutschland trat sie bisher nicht auf.

Krankheitserscheinungen: Nach kurzer Inkubationszeit bilden sich Blasen in der Maulhöhle, an der Zunge und an den Klauen und Hufen, die sich nicht von denen der Maul- und Klauenseuche unterscheiden lassen. Die Stomatitis vesicularis verläuft aber im Gegensatz zur Maul- und Klauenseuche gutartig. Weitere Krankheitsanzeichen sind Fieber und Freßunlust sowie Abfall der Milchleistung.

Anzeigepflicht und Maßnahmen: Eine Einfuhrsperre soll die Einfuhr der anzeigepflichtigen Viruskrankheit verhindern.

Mehr zu Bläschenartige Maulschleimhautentzündung

FLI: Nationale Referenzlabore für Maul- und Klauenseuche und Stomatitis vesicularis


Tollwut

Erreger und Übertragung: Tollwut wird durch ein Rhabdovirus übertragen, das entzündliche Veränderungen im Gehirn verursacht. Bei Menschen und Tieren ergeben sich unterschiedliche Krankheitserscheinungen. Das Virus wird mit dem Speichel von infizierten Tieren ausgeschieden. Die Übertragung erfolgt durch den Biss oder das Belecken durch erkrankte Tiere.

Krankheitswesen: Tollwut ist eine akute, tödlich verlaufende und weltweit verbreitete Infektionskrankheit von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen, Hunden, Katzen und vielen Wildtieren sowie dem Menschen. Der Erreger wandert entlang der Nervenbahnen zum Gehirn, vermehrt sich dort und breitet sich wieder in die Peripherie, womit er auch in die Speicheldrüsen gelangt. Die Inkubationszeit kann bis zu 200 Tage dauern.

Krankheitserscheinungen: Bei Rindern äußert sich Tollwut durch vermehrte Schreckhaftigkeit und Angriffslust. Die Tiere scheinen übermäßig neugierig und aufgeregt. Das Fressen und Wiederkäuen hört auf, dagegen fangen die Rinder an zu speicheln. Im Stall stoßen die Kühe mit dem Kopf gegen Gitter und Wände. Der Schwanz wird abgestreckt, der After herausgepresst und es wird ständig Kot und Harn abgesetzt. Typisch ist auch ein plötzliches Zusammenbrechen. Der Tod tritt vier bis sechs Tage nach dem Auftreten der ersten Krankheitserscheinungen ein. Tollwut kann nur durch eine besondere Untersuchung des Gehirns in einem Veterinäruntersuchungsamt festgestellt werden.

Anzeigepflicht und Maßnahmen: Deutschland ist seit 2006 anerkannt Tollwut-frei. Wenn ein Ausbruch oder Verdacht des Ausbruchs der Tollwut in einem Betrieb amtlich festgestellt wurde, kann die zuständige Behörde die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung der seuchenverdächtigen Tiere anordnen. Das Schlachten und Abhäuten seuchenverdächtiger Tiere sowie der Verkauf oder Verbrauch einzelner Teile, der Milch oder sonstiger Erzeugnisse solcher Tiere sind verboten. Es wird ein "gefährdeter Bezirk“ eingerichtet.

Gesetzliche Grundlage: Gesetze im Internet: Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut

Mehr zu Tollwut


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