Erreger und Übertragung: Brucellose wird beim Rind primär durch das Bakterium Brucella abortus hervorgerufen. Die Erregerausscheidung erfolgt über die Milch, Scheidenausfluss, Harn oder Sperma. Brucelloseausscheider können äußerlich gesund erscheinen. Die Ansteckung erfolgt durch Kontakt mit infizierten Tieren, erregerhaltigem Futter und Einstreu. Brucellose ist auf den Menschen übertragbar.
Krankheitswesen: Brucellose ist eine ansteckende und chronisch verlaufende Erkrankung, die auch seuchenhaftes Verkalben genannt wird. Sie tritt bei vielen Tieren, wie Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen, Wild und anderen Haustieren auf und ist auf den Menschen übertragbar. Eine Infektion ist in jedem Alter möglich. Jungtiere sind allerdings weniger empfänglich als geschlechtsreife Tiere.
Der Erreger dringt über kleinste Verletzungen in den Körper ein, vermehrt sich im nächstgelegenen Lymphknoten und gelangt von dort in die Blutbahn. Ansiedelung und Vermehrung der Brucellen findet bei nichttragenden Tieren im Euter und bei tragenden Tieren in der Gebärmutter statt; bei männlichen Tieren in den Hoden.
Krankheitserscheinungen bei Rindern sind Fehlgeburten, Frühgeburten, Totgeburten sowie schleimig-eitriger Scheidenausfluss kurz vor dem Abkalben, Nachgeburtsverhalten und veränderte Eihäute bei normalem Abkalbetermin. Bei männlichen Tieren entstehen ein- oder beidseitige Hoden- und Nebenhodenentzündungen und bei beiden Geschlechtern außerdem Gelenks-, Sehnenscheiden- und Schleimbeutelentzündungen.
Anzeigepflicht und Maßnahmen: Es besteht Untersuchungspflicht von Aborten und Nachgeburten im letzten Drittel der Trächtigkeit. Bei Feststellung von Brucellose erfolgen eine amtliche Sperre des Bestandes und die Tötung betroffener Rinder.
Gesetzliche Grundlage: Verordnung zum Schutz bei Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen