Versorgung kranker und verletzter Schweine Versorgung kranker und verletzter Schweine

Versorgung kranker und verletzter Schweine

Verletzte oder erkrankte Schweine müssen rechtzeitig erkannt, separiert, behandelt und weiter beobachtet werden. Ob die Genesung in der Gruppe, in einer Separations- oder Krankenbucht erfolgen kann, muss der Tierhaltende im Einzelfall entscheiden. Verläufe ohne Aussicht auf Heilung erfordern eine zeitnahe Entscheidung zur Schlachtung oder Nottötung des Tieres.

Hilfsbedürftige Tiere erkennen

Je rascher Tierhaltende ein krankes oder verletztes Tier im Bestand erkennen, umso wirkungsvoller sind Erste-Hilfe-Maßnahmen und die Aussicht auf Heilung. Handelt es sich um Infektionserkrankungen, kann eine rasche Isolierung einzelner Tiere, Tiergruppen oder Abteile erfolgen und größerer Schaden vom Betrieb abgewendet werden.

Der Gesetzgeber schreibt bei Schweinen einmal täglich einen Stalldurchgang vor, bei dem die Tiere direkt angesehen werden müssen. Unter Stress und Termindruck werden Tiere mit leicht abweichendem Verhalten, Krankheitssymptomen oder Verletzungen leicht übersehen. Ein fester Zeitraum für die tägliche Tierkontrolle vermindert Flüchtigkeitsfehler. Hier bietet sich die Verbindung der Tierkontrolle mit dem täglichen Check der Stalltechnik an.

Anzeichen von Erkrankungen

Tiere sind lebhaft und reagieren stets mit Neugier auf den Betrachter. In Anwesenheit des Menschen verhalten sich Tiere anders als im unbeobachteten Moment. Einen ersten wichtigen Eindruck bietet der Blick durch ein Fenster auf das Stallabteil, wo dieser möglich ist. Das Liegeverhalten, das Verhalten am Trog oder Interaktionen zwischen Tieren sowie Bewegungsabläufe und Körperhaltung geben Aufschluss über das Wohlbefinden von Einzeltieren und der Gruppen.

Der Futter- und Wasserverbrauch zeigt frühzeitig Erkrankungen an. Hinweise liefert auch der Verschmutzungsgrad der Tiere oder Husten, der je nach Anlass, Häufigkeit und Klang schon einen Verdacht auf bestimmte Erkrankungen zulässt. Sondern sich einzelne Tiere ab oder sitzen mit gekrümmtem Rücken in Hundesitz, sollten Betreuende sie auf Verletzungen untersuchen.

Schlechte Zunahmen, Kümmerwuchs, Aufreibungen an Schultern, zunehmend knochiges Aussehen und untypisch lange Haare sind ebenso Hinweis auf eine Erkrankung. Die Tiere haben Probleme, ihre Körpertemperatur zu halten und liegen dicht gedrängt. Können technische Probleme bei der Futter- und Wasserversorgung ausgeschlossen werden, sollten Tierhaltende einen Tierarzt zur Klärung hinzuziehen. Auffälligen Tiere sollte Fieber gemessen, die Tiere markiert und die ergriffenen Maßnahmen dokumentiert werden, um rasch ein Bild über den Verlauf zu erhalten.

Infektionen zügig eindämmen

Atemwegserkrankungen und Durchfälle haben meist infektiöse Ursachen und breiten sich rasch in Tiergruppen, Abteilen oder bei zu später Erkennung und Verschleppung durch Menschen im gesamten Bestand aus.

Die medikamentöse Versorgung der Tiere erfolgt meist über Futter und Wasser. Gelegentlich ist eine Einzeltierbehandlung bei einzelnen sehr schweren Verläufen durch Injektionen nötig. Bei sehr jungen Tieren muss bei Fieber, vor allem aber bei Durchfall frühzeitig einer Austrocknung gegengesteuert werden. Tiere, bei denen aufgrund der Schwere der Erkrankung nicht mit einer Heilung gerechnet werden kann, müssen rechtzeitig notgetötet werden.

Erste Hilfe bei Verletzungen

Schweine verletzen sich gelegentlich selbst an der Stalleinrichtung, können aber auch von Artgenossen unter verschiedenen Voraussetzungen durch Bisse in die Flanke, Ohren, Schwanz oder Vulva verletzt werden. Hier muss der Tierhaltende durch ein rechtzeitiges Eingreifen massive Attacken mit Verlust des Schwanzes und schwere Wundinfektionen verhindern. Die frühe Wundversorgung und Separierung eines verletzten Tieres kann auch bei Nabelbrüchen, Gebärmutter- oder Mastdarmvorfällen, Gelenk- und Klauenverletzungen das Infektionsrisiko senken und die Heilungsaussichten verbessern.

Entscheidung über Leben oder Tod

Erkrankte und verletzte Tiere müssen aufgrund der im Tierschutzgesetz (TierSchG) und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgeschriebenen Handlungspflicht des Tierhaltenden zügig untersucht, behandelt, separiert oder bei einer schlechten Prognose, getötet werden. Ein Wegsehen und untätiges Abwarten toleriert der Gesetzgeber an dieser Stelle nicht.

Von der Transport- und Schlachtfähigkeit hängt es ab, ob ein Tier noch geschlachtet oder im Betrieb möglichst rasch notgetötet werden muss.

Kapazitäten für kranke Tiere

Es gilt der Richtwert: Drei Prozent des Tierbestandes muss in Bestandsgebäuden eine Krankenbucht bereitgehalten werden, in Neu- und Umbauten sind fünf Prozent einzuplanen. Bei Betrieben mit häufiger Schwanzbeißerei können zehn Prozent notwendig sein.

Bei guter Prognose

Ist die Aussicht auf einen Heilungserfolg gegeben, muss der Tierhalter ein erkranktes oder verletztes Tier separieren. Hat das Tier zeitnah die Aussicht, in die Gruppe zurückzukehren, kann es in einer Separationsbucht zur Behandlung, Pflege und weiteren Beobachtung nahe der Gruppe untergebracht werden. Ist die Wiedereingliederung beispielsweise nach massiven Beißattacken aussichtslos, muss das nicht mehr gruppenfähige Schwein zur Weiterbehandlung in eine Krankenbucht.

Krankenbuchten dürfen keine "Abstellkammern" sein, sondern müssen höheren Anforderungen genügen. Unterlagen wie Gummimatten oder Stroh unterstützen die Thermoregulation und reduzieren die Gefahr des Durchliegens (Dekubitus). Die Tiere brauchen einen ungestörten Zugang zu Futter und Wasser. Tiere in Separations- und Krankenbuchten erfordern mehr Aufmerksamkeit und häufigere Kontrollen. Diese sollten Schweinehaltende wie die Behandlungsmaßnahmen dokumentieren, um Krankheitsverläufe besser bewerten zu können. Stellt sich keine Heilung ein, steht erneut eine Entscheidung über die Schlachtung oder Nottötung im Betrieb an.


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