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Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Deutschland weiter aus - mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Schweinehaltungsbetriebe ihre Bestände von Infektionen schützen.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine – Haus- und Wildschweine – betrifft und für diese in der Regel tödlich verläuft. Für die Gesundheit des Menschen und andere Haustiere stellt sie keine Gefahr dar. Seit 2014 tritt diese Seuche in verschiedenen Ländern Europas auf. Das Virus wird hauptsächlich über den direkten Kontakt mit infizierten Tieren übertragen, vor allem über Blut. Aber auch das Fleisch und nicht erhitzte Produkte (z. B. Schinken, Salami) erkrankter Tiere sind infektiös.
Mittlerweile sind in Deutschland auch Hausschweinbestände betroffen: Erste ASP-Fälle bei Hausschweinen hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) am 15. Juli 2021 bestätigt.
Am 10. September 2020 ist ein erster ASP-Fall bei einem Wildschwein-Kadaver in Deutschland festgestellt worden. Bis Juli 2021 hat das Friedrich-Löffler-Institut mehr als 1500 infizierte Tiere bestätigt. Noch beschränkt sich das Seuchengeschehen in Deutschland überwiegend auf Kerngebiete in Brandenburg und Sachsen.
Im Juli 2021 wurden in Brandenburg erste ASP-Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen. Grundsätzlich schätzt das Friedrich Löffler Institut (FLI) die Gefahr einer Übertragung der ASP von Wildschweinen auf Schweine in Auslauf- oder Freilandhaltungen (PDF) als erhöht ein und empfiehlt daher in gefährdeten Regionen die Aufstallung aller in Auslauf oder Freilandhaltungen lebenden Schweine (Aufstallungsgebot).
Aktuelle Informationen zur Verbreitung von ASP gibt es beim FLI
Oberstes Ziel der Behörden ist es, eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest Richtung Westen zu verhindern. Um den Fundort bzw. die Abschussstelle infizierter Wildschweine werden zügig Restriktionszonen festgelegt. Manche Bundesländer errichten sogar Zäune entlang der Grenze, um eine Ausbreitung der Seuche durch infizierte Wildschweine zu verhindern. Darüber hinaus gibt es weitere umfangreiche Präventionsmaßnahmen, unter anderem vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) und vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL).
Afrikanische Schweinepest (ASP): BMEL bittet um Wachsamkeit und Vorbeugung
Schweinehaltende Betriebe können durch geeignete Schutzmaßnahmen dafür sorgen, ihre Bestände vor einer Infektion zu schützen. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von einer Erhöhung der Biosicherheit. Entscheidend für das Niveau der Biosicherheit im Betrieb ist die Wahl der ergriffenen Maßnahmen zur Abwehr. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) empfiehlt zehn wichtige Biosicherheitsmaßnahmen.
Das gesamte Gelände sollte gegen Wildschweine abgesichert sein. Dies gilt insbesondere für Ausläufe und Freilandhaltungen, wie sie im Ökolandbau vorgeschrieben sind. Die Schweinehaltungshygieneverordnung macht genaue Vorgaben dazu, wie eine korrekte Umzäunung auszusehen hat: Die Einzäunung muss mindestens 1,50 Meter hoch und engmaschig sein. Bei Auslaufhaltungen ist der Aushang von Schildern mit dem Aufdruck "Schweinebestand – Betreten und Füttern verboten" unbedingt erforderlich.
Die Tiere sollten vor Kontakt mit Schweine- oder Wildschweinfleisch bzw. deren Erzeugnissen (Schinken, Salami, usw.) geschützt werden. Das heißt: Keine Speiseabfälle verfüttern! Ausländische Mitarbeiter sollten auf gar keinen Fall Fleischwaren aus ASP-betroffenen (meist osteuropäischen) Ländern mit auf die Betriebe bringen.
Der Stall sollte nur in betriebseigener Schutzkleidung betreten werden. Dies betrifft auch das Schuhwerk. Für das Wechseln der Schutzkleidung und der Schuhe sollte eine Hygieneschleuse (Einhaltung des Schwarz-Weiß-Prinzips) vorhanden sein.
Viele Landwirtinnen und Landwirte sind Jäger. Besonders sie müssen auf eine strikte Kleidungstrennung achten. Für den Zutritt von Betriebsfremden sollte immer Einweg-Schutzkleidung bereitliegen.
Schutzkleidung, die wiederverwendet wird, muss bei mindestens 60° Celsius gewaschen werden.
Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls ist strikt darauf zu achten, dass die Hände mit Wasser und Seife gewaschen und die Schuhe in Desinfektionswannen desinfiziert werden. Dabei sollten nur solche Desinfektionsmittel zum Einsatz kommen, die gegen Viren wirksam und von der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft geprüft und gelistet sind. Auch Utensilien und Materialien die mit in den Stall genommen werden, müssen zuvor desinfiziert werden.
Bei großen Stallanlagen sollten die genannten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen auch beim Wechsel zwischen den verschiedenen Stalleinheiten durchgeführt werden.
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit den Schweinen in Berührung kommen können, müssen so aufbewahrt werden, dass kein Kontakt zu Wildschweinen möglich ist. Jäger sollten darauf achten, dass auch keine Jagdutensilien oder der Jagdhund damit in Berührung kommen.
Das gesamte Gelände, insbesondere aber alle Ein- und Ausgänge zu den Ställen sollten vor dem Zutritt durch Unbefugte gesichert werden. Nach Schweinehaltungshygieneverordnung muss von außen gut sichtbar ein Schild "Schweinebestand – für Unbefugte Betreten verboten" angebracht sein. Besondere Sorgfalt ist bei Auslauf- und Freilandhaltung gefragt. Hier ist eine doppelte Einfriedung nötig.
Nach jeder Ein- oder Ausstallung von Schweinen und nach jedem Transport der Tiere müssen Gerätschaften, Fahrzeuge und Verladerampen gründlich gereinigt werden.
Bei der Fahrzeugreinigung sollte auch die Fahrerkabine nicht vergessen werden.
Verendete Schweine müssen in einem geschlossenen Behälter, nach Möglichkeit weitab vom Stall, aufbewahrt werden. Diese Behälter müssen gegen unbefugten Zugriff und das Eindringen von Schadnagern, Wildtieren und das Auslaufen von Flüssigkeiten gesichert sein. Nach jeder Leerung ist der Behälter gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.
Falls möglich sollte der Behälter für Fahrzeuge der Tierkörperbeseitigung gut zugänglich in Straßennähe aufgestellt werden.
Ratten und Mäuse müssen regelmäßig und gründlich bekämpft werden. Mögliche Zugänge wie Lufteinlässe sollten mit Draht gegen Schadnager und Vögel geschützt werden.
Haustiere wie Katzen und Hunde, insbesondere Jagdhunde, sollten nicht mit in den Stall genommen werden.
Die meisten der genannten Biosicherheitsmaßnahmen sind Bestandteil der "Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen" – auch Schweinehaltungshygieneverordnung genannt – an die sich alle Schweinehalterinnen und -halter in Deutschland halten müssen. Dabei gilt: Je mehr Schweine ein Betrieb hält, umso strenger sind die Regeln. Für Freilandhaltungen gelten besondere Regelungen.
Die Schweinehaltungshygieneverordnung und Informationen, wie diese umzusetzen ist, gibt es auf der Seite des BMEL unter:
Schutz vorn Tierseuchen – was Landwirte tun können: Die Schweinehaltungshygieneverordnung umsetzen
Jeder Schweinehalter sollte die Biosicherheit auf seinem Betrieb regelmäßig auf Schwachstellen überprüfen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Wichtig ist es, den eigenen Tierbestand sorgfältig zu beobachten: Bei unklaren Krankheitssymptomen (z. B. hohes Fieber, blau-rote Flecken der Haut), vermehrtem Liegen und unklaren Todesfällen muss unverzüglich die Hoftierärztin oder der Hoftierarzt benachrichtigt werden.
Letzte Aktualisierung 23.01.2024