Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite nur notwendige Cookies gesetzt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Auch bei Mastrindern müssen die Haltungen auf Tiergerechtheit und Tierwohl im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle regelmäßig überprüft werden. Maßstab sind hierfür geeignete und allgemein gültige tierbezogene Merkmale.
Die Anforderungen an Rindermäster: Sie sollen gleichzeitig preisgünstige Fleischprodukte erzeugen und der Forderung nach größtmöglicher Tiergerechtheit nachkommen. Die betriebliche Eigenkontrolle ist hier ein Instrument, um die eigene Bewertung an objektiven Maßstäben auszurichten und das betriebliche Management zu unterstützen.
Ziele der betrieblichen Eigenkontrolle in der Rindermast sind die Eigenverantwortung der Tierhalter in Tierschutzfragen zu stärken und Kompetenzen zu erweitern. Grundlage ist § 11 Abs. 8 TierSchG: "Wer Nutztiere zu Erwerbszwecken hält, hat durch betriebliche Eigenkontrolle sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 2 TierSchG eingehalten werden. Insbesondere hat er zum Zwecke seiner Beurteilung, dass die Anforderungen des § 2 erfüllt sind, geeignete tierbezogene Merkmale (Tierschutzindikatoren) zu erheben und zu bewerten.“
Paragraph2 TierSchG, der auf Artikel 20a des Grundgesetzes basiert, wo der Schutz der Tiere verfassungsmäßig festgehalten ist, regelt klar: "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“
In diesem Zusammenhang liefert die betriebliche Eigenkontrolle wichtige Erkenntnisse über das eigene Management und damit für die betriebliche Weiterentwicklung. Tierwohl steht immer auch im unmittelbaren Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Betriebserfolg.
In der Rindermast ist die Beschäftigung mit dem Einzeltier weniger intensiv als in der Milchviehhaltung. Die betriebliche Eigenkontrolle liefert darum wichtige Anhaltspunkte, die neben dem Status des Tierwohls auch Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebszweiges erlauben. Im Fokus stehen Tiere über 150 kg, die im Stall gehalten werden.
Die kontinuierliche Erfassung von Tierverlusten liefert ein Feedback über das betriebsindividuelle Management und die ökonomischen Konsequenzen. Risiken wie Unfälle, Bestandserkrankungen, Verletzungen oder Klauen- und Gliedmaßenerkrankungen lassen sich häufig auf das Management und bauliche Voraussetzungen zurückführen. Die Zahl der verendeten, notgetöteten oder euthanasierten Tiere haben neben ihrer Tierschutzrelevanz auch wesentliche ökonomische Auswirkungen. Abweichungen der Körperkondition im Sinne von zu mageren Tieren geben Hinweise auf Erkrankungen, sozialen Stress oder mangelnde Futterressourcen, die den Betriebserfolg unmittelbar negativ beeinflussen.
Es empfiehlt sich daher tierbezogene Indikatoren mit Blick auf die Gesundheit, wie Atemwegserkrankungen, Lahmheit, Gliedmaßenerkrankungen und Integumentschäden sowie unerwünschte Verhaltensweisen wie Zungenrollen und -schlagen oder den Zugang zu Ressourcen wie Wasser und Platzangebot regelmäßig zu erfassen.
Weitere freiwillig erhobene, betriebsindividuelle Indikatoren, wie beispielsweise Schlachttierbefunde, unterstützen die individuelle Schwachstellenanalyse.
Die betriebliche Eigenkontrolle auf der Basis eines Bonitierungssystems ist eine Grundlage für eine messbare und damit vergleichbare Einschätzung durch alle Personen, die die Tiere betreuen.
Sie ist darüber hinaus eine geeignete Kommunikationsgrundlage, für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Tierkontakt haben. Daher sollte sie auch Bestandteil in der internen betrieblichen Aus- und Weiterbildung vom Betriebsleiter bis zur angelernten Hilfskraft sein.
Wer Bewusstsein für die Bedeutung der Tierschutzindikatoren hat, dem fällt auch ihre Beachtung in der täglichen Versorgungsarbeit leichter. Es hilft also diese innerhalb des Betriebes zu kommunizieren, damit in akuten Situationen rasch Abhilfe in die Wege geleitet werden kann.
Die Bereitstellung eines betriebsindividuellen Handbuches oder Posters mit Rücksicht auf Sprachbarrieren mit einer bildreiche Gestaltung oder Übersetzung in die Herkunftssprache beispielsweise in Aufenthaltsräumen ist sinnvoll und erleichtert weiter die Kommunikation.
Ein regelmäßiger Austausch über die Ergebnisse der betrieblichen Eigenkontrolle schärfen das Bewusstsein jedes einzelnen für den Tierschutz und schaffen auch Identifikation mit der eigenen Arbeit und dem Betrieb. Die gemeinsame Zielrichtung im Umgang mit dem Tier dient gleichzeitig der Entwicklung von einheitlichen Betriebsstandards.
Die Erhebung tierbezogener Indikatoren liefert Anregungen für das einzelbetriebliche Herdenmanagement und fortlaufende Optimierungsbestrebungen. Die Ergebnisse leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des ökonomischen Erfolges. Eine Dokumentation der Ergebnisse ist bislang nicht vorgeschrieben. Für die Nutzung der Daten zur Betriebsentwicklung ist die Dokumentation aber sinnvoll. Sie erleichtert die Kommunikation mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt oder der Tierärztin, die Zusammenarbeit mit Beratern und die Einordnung der eigenen Ergebnisse im Vergleich mit Kollegen. Die Dokumentation erlaubt auch die Verfolgung der eigenen Entwicklung über einen längeren Beobachtungszeitraum.
Letzte Aktualisierung 18.07.2024