Reserve soll Reserve bleiben Reserve soll Reserve bleiben

Antibiotika im Stall – Reserve soll Reserve bleiben

Jeder Einsatz von Antibiotika fördert die Bildung von Resistenzen: Empfindliche Bakterien werden abgetötet – die resistenten jedoch überleben und vermehren sich weiter. Weil so genannte Reserveantibiotika oft die letzte Möglichkeit sind, um Menschenleben zu retten, sollten sie dem Notfall vorbehalten bleiben.

Tatsache ist, dass Reserveantibiotika die wirkungsvollsten Medikamente gegen Infektionen sind. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn die übliche Behandlung aufgrund einer Resistenz des Erregers nicht mehr greift und kein anderes Präparat mehr wirkt. Deshalb wird immer wieder diskutiert, dass diese Stoffe der Behandlung von Menschen vorbehalten werden sollten.

Antimikrobielle Resistenzen – ein wachsendes Gesundheitsproblem

Werden Antibiotika zu oft, über einen zu langen Zeitraum oder unsachgemäß (zu niedrige Dosen, falscher Wirkstoff) angewendet, begünstigt dies die Entstehung und Verbreitung von resistenten Erregern. Mit jeder Resistenz sinkt jedoch die Wirksamkeit der vorhandenen Antibiotika. Immer neue antimikrobielle Wirkstoffe müssen entwickelt werden. Doch die notwendige Entwicklung kann mit der Zunahme der Resistenz gegen etablierte antimikrobielle Wirkstoffe nicht Schritt halten. Dazu kommt, dass sich Infektionen mit resistenten Erregern meist schwieriger behandeln lassen und einen komplizierteren Verlauf nehmen können. Auf diese Weise wurden antimikrobielle Resistenzen – gegen Human- und gegen Tierarzneimittel – inzwischen zu einem weltweiten Gesundheitsproblem.

Antibiotika resistente Erreger in der Landwirtschaft

Besonders oft treten antibiotikaresistente Erreger in denjenigen Bereichen auf, in denen per se viele Antibiotika eingesetzt werden. Zu ihnen zählt die (konventionelle) Geflügelhaltung in großen Stalleinheiten. Und nach Ansicht von Fachleuten besteht durchaus die Gefahr, dass bestimmte resistente Bakterien oder ihre Resistenzgene aus Geflügelställen – aber auch aus anderen Tierställen – auf den Menschen übertragen werden. Genauere Daten gibt es bereits für den gegen den Wirkstoff Methicillin resistenten Keim Staphylococcus aureus (kurz: MRSA). Der bei Masttieren (Geflügel, Schwein, Rind) weit verbreitete Keim besiedelt vor allem Menschen mit beruflichen Kontakten zu diesen Tieren und tritt auch als Infektionserreger bei Menschen auf.

Bereits seit einiger Zeit wird gefordert, den Einsatz von Antibiotika auf ein Minimum zu beschränken, und zwar sowohl in der Humanmedizin als auch in der Tiermedizin. Fachleute fordern einen sogenannten One-Health-Ansatz, bei dem alle Wechselwirkungen zwischen Mensch, Tier und Umwelt berücksichtigt werden.

Reserveantibiotika festlegen

Im März 2017 legte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstmals eine Liste vor, in der sie offiziell eine Gruppe von Wirkstoffen benannte, die in der Humanmedizin bei ernsthaften und lebensbedrohenden Krankheiten als Mittel der letzten Wahl ("last resort options" oder "Reserveantibiotika") eingesetzt werden sollen. Zu diesen Mitteln zählte sie die Wirkstoffe Aztreonam, Cephalosporine der vierten Generation (zum Beispiel Cefepim), Cephalosporine der fünften Generation (zum Beispiel Ceftarolin), Polymyxine (zum Beispiel Colistin), Fosfomycin, Oxazolidinone (zum Beispiel Linezolid), Tigecyclin und Daptomycin.

Inzwischen ist auch die EU-Kommission aktiv geworden. Sie verabschiedete im Januar 2019 die Tierarzneimittelverordnung (EU) 2019/6, die im Januar 2022 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft tritt. Strittig sind noch die Kriterien, nach denen antimikrobielle Wirkstoffe eingeteilt und Reserveantibiotika definiert werden. Als "last resort options" sind vor allem die Fluorchinolone sowie die Cephalosporine der dritten und vierten Generation im Gespräch. In seiner Sitzung am 16. September 2021 lehnte das Parlament der Europäischen Union die Pläne ab, fünf bestimmte Antibiotikagruppen für den Einsatz beim Menschen zu reservieren und bei Tieren weitgehend zu verbieten. Nun dürften in der Europäischen Union andere Antibiotika für Tiere gesperrt werden – welche, ist unklar.

Minimierungsstrategie der Bundesregierung

Um die Antibiotikamengen in der Tierhaltung zu reduzieren, ihren Einsatz transparenter zu machen und der Resistenzbildung entgegenzuwirken, reformierte das Bundeslandwirtschaftsministerium im Jahr 2014 das Arzneimittelgesetz und führte ein nationales Antibiotikaminimierungskonzept für Masttiere ein. Nach dem Arzneimittelgesetz müssen Tierhaltende ab einer bestimmten Bestandsgröße ihrer zuständigen Überwachungsbehörde halbjährlich die Bezeichnung der angewendeten Antibiotika, die Anzahl und Art der gehaltenen und behandelten Masttiere, die Anzahl der Behandlungstage sowie die insgesamt angewendete Menge von Antibiotika melden. Aus den Meldungen wird eine Kennzahl ermittelt, der so genannte Therapiehäufigkeitsindex. Diesen Index muss der Tierhalter mit den jeweiligen bundesweiten Kennzahlen vergleichen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einleiten.

Im Jahr 2017 wurde der Erfolge der Minimierungsstrategie der Bundesregierung zum ersten Mal überprüft, mit folgendem Ergebnis:

  • Die verbrauchte Menge an Antibiotika in der Nutztierhaltung sank um mehr als 30 Prozent (Zeitraum von 2014 bis 2017).
  • Bei Masthühnern und Mastputen blieb der Antibiotikaverbrauch nahezu konstant. Er lag bei minus vier beziehungsweise minus ein Prozent.
  • Bei Masthühnern und Mastputen wurde - im Vergleich zu anderen Nutztierarten - ein überdurchschnittlich hoher Einsatz an Reserveantibiotika registriert.

Deshalb forderte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Geflügelwirtschaft auf, konkrete Maßnahmen der Zucht, der Haltungsdichte, der Hygiene und vor allem des Betriebsmanagements einzuleiten und die Tiergesundheit in den Ställen so zu verbessern, dass mehrheitlich keine antibiotischen Behandlungen mehr notwendig sind.

Das Ministerium selbst fördert gezielt Aktivitäten der Geflügelhaltung, welche die Tiergesundheit deutlich verbessern und dadurch insbesondere den Einsatz von Antibiotika minimieren. Es unterstützt innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und gezielte Maßnahmen zum Wissenstransfer über die Reduktion des Antibiotikaeinsatzes.

Therapiehäufigkeit mit Antibiotika bei Masthühnern (2015 - 2020)

JahrKennzahl 1Kennzahl 2

2015

1. Halbjahr

2. Halbjahr

 

16,712

11,860

 

27,114

22,019

2016

1. Halbjahr

2. Halbjahr

 

12,928

14,320

 

22,944

25,699

2017

1. Halbjahr

2. Halbjahr

 

14,828

16,234

 

26,072

28,481

2018

1. Halbjahr

2. Halbjahr

 

18,633

19,745

 

30,493

31,277

2019

1. Halbjahr

2. Halbjahr

 

17,987

19,972

 

29,346

30,620

2020

1. Halbjahr

2. Halbjahr

 

23,414

23,201

 

34,197

34,065

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Formel zur Errechnung der Kennzahlen 1 und 2: (Anzahl behandelter Tiere x Anzahl Behandlungstage) : durchschnittliche Anzahl gehaltener Tiere pro Halbjahr, Kennzahl 1: Median aller Betriebe; Kennzahl 2: Median aller Betriebe im dritten Quartal

Aktivitäten der Geflügelwirtschaft

Die Geflügelwirtschaft ihrerseits startete gemeinsam mit der Bundesanstalt für Risikobewertung (BfR) ein Forschungsprojekt, bei dem sie den Wissenschaftlern des BfR anonymisierte Daten aus dem Antibiotika-Monitoring und dem Gesundheitskontrollprogramm für Hähnchen und Puten zur Verfügung stellt. Das BfR übernimmt die Auswertung dieser Datenbestände und ermittelt daraus mögliche Schwachstellen. Ein vorangegangenes Projekt (zwischen Geflügelwirtschaft und BfR) beschäftigte sich mit der Entwicklung stufenübergreifender Reduktionsmaßnahmen für antibiotikaresistente Erreger beim Mastgeflügel (Projekt EsRAM).

Auch eine Minimierungsstrategie für den Einsatz von Antibiotika legte die Geflügelwirtschaft inzwischen vor. Sie setzt dabei unter anderem auf die Zulassung neuer Verfahren wie den so genannten Competitive-Exclusion-Kulturen, bei denen die Besiedlung mit unerwünschten Krankheitserregern und resistenten Keimen durch eine Frühbesiedlung mit einer natürlichen Geflügeldarmflora deutlich erschwert werden soll.

Letzte Aktualisierung 21.09.2021

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