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Betriebliche Eigenkontrollen helfen bei der Einhaltung von Tiergerechtheit und Tierwohl. Die regelmäßige Erhebung und Bewertung tierbezogener Merkmale gibt Klarheit.
Tägliche Tierkontrollen und die Beurteilung des Gesamtbestands sind im Betriebsablauf selbstverständlich. Dennoch sind diejenigen Personen, die die Tiere betreuen, der Gefahr ausgesetzt, betriebsblind zu werden. Die betriebliche Eigenkontrolle soll helfen, die eigene Bewertung an objektiven Maßstäben auszurichten.
Grundsätzlich sollte Tierwohl auch jenseits geförderter Programme und einem QS-Management als wichtiger Beitrag zum Betriebserfolg wahrgenommen werden. Denn gesunde und ruhige Tiere bringen stabile und hohe Leistungen. Schließlich verbessert eine Minimierung von Ausfällen im Zeitraum der Aufstallung bis zur Schlachtung das Betriebsergebnis.
Ziele der betrieblichen Eigenkontrolle in der Haltung von Masthühnern sind, die Eigenverantwortung der Tierhalter in Tierschutzfragen zu stärken und ihre Kompetenzen zu erweitern. Grundlage ist § 11 Abs. 8 TierSchG (2006):
"Wer Nutztiere zu Erwerbszwecken hält, hat durch betriebliche Eigenkontrolle sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 2 TierSchG eingehalten werden. Insbesondere hat er zum Zwecke seiner Beurteilung, dass die Anforderungen des § 2 erfüllt sind, geeignete tierbezogene Merkmale (Tierschutzindikatoren) zu erheben und zu bewerten.“
Und § 2 des TierSchG, das auf Artikel 20a des Grundgesetzes basiert, wo der Schutz der Tiere verfassungsmäßig festgehalten ist, regelt:
"Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“
Ob eine Haltung tiergerecht ist, zeigt sich daran, ob sich das Tier seiner Haltungsumwelt anpassen kann. Ist ein Tier in seiner Anpassungsfähigkeit überfordert, ist das Wohlbefinden beeinträchtigt. Es kommt dann zu Verhaltensabweichungen vom Normalverhalten, zu Schmerzen und physischen Schäden.
Ressourcen- und managementbezogene Indikatoren, wie die Stallumgebung, geben die Richtung in Sachen Tierwohl vor und schaffen Voraussetzungen für gesunde Tiere.
Tierbezogene Indikatoren nehmen darüber hinaus das Tier selbst in den Blick. Darunter fallen Merkmale des Gesundheitszustands und des Tierverhaltens. Diese liefern wichtige Informationen über das Befinden des einzelnen Tieres.
Die kurzen Produktionszyklen bei Masthühnchen von nur wenigen Wochen erfordern kontinuierliche Kontrollen, die sich zum Teil mit täglichen Kontrollroutinen decken. So können zum Beispiel die Daten, die durch die Erhebung von Tierverlusten, die Gewichtsentwicklung, die uniforme Entwicklung der Herde und den Wasserverbrauch an den Tränkelinien anfallen, genutzt werden.
Hilfreich sind außerdem repräsentative Stichprobenkontrollen bei Futterphasenwechsel und im Verlauf der Mast Erhebungen zur Fußballengesundheit, zu Lahmheit und Hautveränderungen. Auch die Informationen, die aus Schlachtdaten gewonnen werden können, sollten zur Beurteilung des Tierwohls hinzugezogen werden.
Die betriebliche Eigenkontrolle ist mehr als eine Reaktion auf den aus der Gesellschaft geforderten Wunsch nach mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung oder die alleinige Pflichterfüllung im Rahmen von Qualitätsprogrammen. Sie liefert wichtige Erkenntnisse über den Status quo beim Tierwohl. Die Ergebnisse dienen auch als Entscheidungsgrundlagen für Optimierungsmaßnahmen.
Und damit hat sie einen Nutzen für die Weiterentwicklung des Betriebes, denn Tierwohl steht immer auch im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Betriebserfolg.
Masthühner werden mehrheitlich in großen Betrieben gehalten und die Bestände von mehreren Personen betreut. Durch die betrieblichen Eigenkontrollen werden die Einschätzungen aller an der Betreuung der Tiere beteiligten Personen messbar und damit vergleichbar. Sie dient Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch als Kommunikationsgrundlage und sollte Bestandteil der internen betrieblichen Aus- und Weiterbildung sein.
Die Kenntnis der Tierschutzindikatoren und ihrer Bedeutung hilft in der täglichen Arbeit, Veränderungen rasch zu erkennen. Und sie erleichtert es, diese innerhalb des Betriebes präzise zu kommunizieren und Abhilfe in die Wege zu leiten oder gegenüber dem Bestandstierarzt zu beschreiben.
Wichtig ist, dass die Beteiligten in der Wahrnehmung geschult sind und sich an den gleichen Maßstäben orientieren. Betriebsindividuelle Handbücher oder Poster helfen dabei. Diese unterstreichen auch innerbetrieblich die Bedeutung der Kontrolle. Eine bildreiche Gestaltung oder die Übersetzung in die Herkunftssprache erleichtert die Kommunikation. Regelmäßiges Feedback über die Ergebnisse der Erhebungen schärft die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter für die tierbezogenen Indikatoren im Tierbestand weiter und steigert das Verantwortungsbewusstsein.
Die Erhebung tierbezogener Indikatoren sollte als Chance für den Betrieb verstanden werden. Die Ergebnisse liefern Anregungen für das einzelbetriebliche Herdenmanagement. Eine Dokumentation der Ergebnisse ist nicht vorgeschrieben, aber unumgänglich, um die Daten zur Betriebsentwicklung nutzen zu können. Nur so kann die eigene Entwicklung über einen Beobachtungszeitraum verfolgt und die Wirkung von Maßnahmen objektiv bewertet werden. Die Dokumentation erleichtert auch die Zusammenarbeit mit der Beratung und den Vergleich mit Berufskollegen. Das damit verbundene sichtbare Bestreben, das Tierwohl zu verbessern, kann darüber hinaus auch als Marketinginstrument genutzt werden.
Letzte Aktualisierung 08.02.2021