Wenn Tiere notgetötet werden müssen Wenn Tiere notgetötet werden müssen

Nottötung von Geflügel: Was dabei zu beachten ist

Für die Nottötung von Tieren gibt es Verfahren, die rechtlich zulässig sind und eine sichere Betäubung und Tötung ermöglichen. Wir zeigen, wie Sie bei Geflügel tierschutzgerecht vorgehen.

Geflügelhalter kommen immer wieder in die Situation, ein oder mehrere Tiere im Stall nottöten zu müssen, zum Beispiel wenn sie schwache Tiere vorfinden, die sich nicht mehr selbständig ernähren können. Auch Tiere mit tiefen oder schweren Verletzungen, starker Abmagerung oder Kropfverschluss müssen erlöst werden.

Rechtliche Grundlagen der Nottötung

Für die Nottötung gibt es entsprechende gesetzliche Grundlagen: So schreibt das Tierschutzgesetz vor, dass niemand ein Tier ohne vernünftigen Grund nottöten darf und dass das Tier vor der Tötung betäubt werden muss. Außerdem ist vorgeschrieben, dass die Person, die die Betäubung durchführt, über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen muss. Vernünftige Gründe für eine Nottötung im Sinne des Tierschutzgesetzes wären gegeben,

  • wenn ein Tier über längere Zeit unter erheblichen, nicht zu behebenden Schmerzen leidet,
  • wenn ein Tier keine Aussicht auf Heilung hat oder
  • wenn von einem erkrankten Tier eine Ansteckungsgefahr für den gesamten Tierbestand ausgeht.

Neben dem Tierschutzgesetz regelt auch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, dass jeder Nutztierhalter unverzüglich Maßnahmen zur Behandlung, Absonderung oder Tötung kranker oder verletzter Tiere ergreifen muss, wenn diese erforderlich sind. Der Begriff Nottötung kommt auch in der EU-Verordnung 1099/2009 und in der Tierschutzschlachtverordnung vor. Hier wird der Umgang mit dem Tier beim Betäuben und Töten beschrieben und es werden zulässige Betäubungsmethoden und Tötungsverfahren genannt.

Der erste Schritt - tierschutzgerechtes Betäuben

In jedem Fall muss ein Tier vor der Nottötung tierschutzgerecht betäubt werden. Es gibt gesetzlich zugelassene Verfahren, die eine sichere Betäubung und Tötung ermöglichen. Tierschutzgerechte Betäubungsverfahren sind der Kopfschlag, der Bolzenschuss, die elektrische Kopfdurchströmung und die Betäubung mittels Kohlendioxid.

Kopfschlag

Der Kopfschlag darf nur bei Tieren mit einem Lebendgewicht von weniger als 5 kg angewendet werden, das heißt bei Puten ist der Kopfschlag nicht zulässig. Um eine sichere Betäubung zu gewährleisten, sollte der Schlag so platziert werden, dass das Gehirn sicher getroffen wird. Dies ist bei einer Platzierung zwischen Auge und Gehörgang des Tieres der Fall.

Der Kopfschlag sollte mit einem stumpfen Gegenstand ausgeführt werden, zum Beispiel mit einem Rundholz. Dabei sollte der Betäubungsgegenstand stets zum Tier geführt werden, niemals das Tier zum Betäubungsgegenstand.

Wenn große Bestände betreut werden, ist es wichtig zu wissen, dass eine Person maximal 70 Tiere pro Tag per Kopfschlag betäuben darf.

Bolzenschuss

Für die Betäubung mittels Bolzenschuss gibt es keine Gewichtsbeschränkung. Mit dieser Methode können auch größere und schwerere Tiere sicher betäubt werden.

Wie beim Kopfschlag sollte auch der Bolzenschuss so platziert sein, dass das Gehirn sicher getroffen wird. Damit der Betäuber nicht sich selbst trifft, muss er beim Umgang mit dem Bolzenschussgerät den Arbeitsschutz beachten.

Elektrische Kopfdurchströmung

Die elektrische Kopfdurchströmung mittels Elektrozange kommt ebenfalls als Betäubungsmethode in Betracht. Auch hier muss der Arbeitsschutz beachtet werden.

Betäubung – ruhiger Umgang mit dem Tier

Während der Betäubung ist es wichtig, ruhig mit dem Tier umzugehen und dieses nicht zu stressen. Jede unnötige Aufregung sollte vermieden werden. Das Tier sollte so fixiert werden, dass eine sichere Betäubung möglich ist. Bewährt hat sich der so genannte Blumenstraußgriff, bei dem sowohl die Flügelspitzen als auch die Beine festgehalten werden.

Für das Betäuben sind spezielle Fachkenntnisse und Fähigkeiten über die anatomischen und physiologischen Besonderheiten des zu betäubenden Geflügels notwendig. Die handelnde Person muss wissen, wo und wie das Tier am besten festgehalten werden kann, ohne dass es Schmerzen erleidet. Außerdem muss sie mit den Geräten zur Betäubung und Tötung vertraut sein und wissen, wie diese Geräte funktionieren und wie sie richtig angesetzt, gewartet und gepflegt werden.

Kontrolle des Betäubungserfolges ist unerlässlich

Darüber hinaus muss die handelnde Person eine wirksame Betäubung sicher erkennen und wissen, woran eine mögliche Fehlbetäubungen zu erkennen ist. Denn sie muss sich nach der Betäubung davon überzeugen, dass das Tier wahrnehmungs- und empfindungslos ist.

Fachleute beschreiben ein krampfartiges Zittern des gesamten Körpers als gutes Zeichen für eine erfolgreiche Betäubung. Darüber hinaus darf das Tier keinen Lidreflex mehr haben und der Kopf sollte schlaff herabhängen. Eine Fehlbetäubung erkennt man laut Experten vor allem an der regelmäßigen Atmung des Tieres, an Lautäußerungen oder am Anheben seines Kopfes. Dies ist ein Zeichen für eine wiederkehrende Halsspannung. Auch gerichtete Fluchtversuche oder ein gerichteter Blick sind sichere Anzeichen für eine Fehlbetäubung. In diesen Fällen ist es wichtig, das Tier noch einmal zu betäuben und zur Empfindungslosigkeit zu bringen.

Methoden der Nottötung

Erst nachdem der Erfolg der Betäubung kontrolliert wurde, darf das eigentliche Nottöten stattfinden. Die Tötung sollte zügig nach der Betäubungskontrolle erfolgen und für das Tier schmerzfrei sein. Als geeignete Tötungsmethoden sind der Genickbruch, die elektrische Ganzkörperdurchströmung und die Anwendung von Kohlendioxid gesetzlich zugelassen.

Genickbruch

Beim Genickbruch werden alle Blutgefäße im Halsbereich, also die großen Hauptschlagadern und Venen, die Wirbelsäule und das darin befindliche Rückenmark sowie die Nerven durchtrennt. In der Folge wird das Gehirn nicht mehr ausreichend durchblutet und das Tier stirbt.

Der Genickbruch kann sowohl manuell als auch mechanisch erfolgen. Der Genickbruch von Hand gelingt am besten, wenn Kopf und Hals zwischen Mittel- und Zeigefinger genommen werden und das Genick über einen ruckartigen Zug am Kopf bei gleichzeitiger Fixation des Körpers gebrochen wird. Der manuelle Genickbruch ist allerdings nur bis zu einem Körpergewicht des Tieres von maximal 3 Kilogramm erlaubt.

Bei schwereren Tieren muss der Hals mechanisch mittels Genickbruchzange durchtrennt werden. Auch hier dürfen maximal 70 Tiere pro Person und Tag behandelt werden.

Elektrische Ganzkörperdurchströmung

Bei der elektrischen Ganzkörperdurchströmung wird das Tier so unter Strom gesetzt, dass es dadurch stirbt.

Betäubung mit Kohlendioxid (CO2)

Auch die Anwendung eines Luft-Kohlendioxid-Gemisches ist als Betäubungsmethode zulässig, zum Beispiel wenn im Seuchenfall eine oder mehrere Gruppen von Tieren betäubt werden müssen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Nach dem Nottötungsvorgang muss das Tier so lange beobachtet werden, bis wirklich keine Lebensanzeichen mehr wahrzunehmen, keine Bewegungen mehr sichtbar und keine Reflexe mehr auslösbar sind und natürlich auch keine Atmung mehr stattfindet. Fachleute empfehlen, den Tod des Tieres lieber einmal zusätzlich zu überprüfen und etwas länger zu warten, bevor es entsorgt wird.

Sachkunde unbedingt erforderlich

Nur wer über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, darf Geflügel töten. Um Erfahrungen zu sammeln, empfiehlt sich die Teilnahme an einem Schlachtkurs. Dort werden Tötungsmethoden vermittelt, die auch bei der Nottötung von Geflügel angewendet werden können. Die für das Töten erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten können auch in einem Sachkundelehrgang erworben werden. Das BSI Schwarzenbek organisiert hierzu regelmäßig Kurse, und zwar deutschlandweit. Personen, die gewerbsmäßig Tiere töten, benötigen zwingend einen Sachkundenachweis und müssen eine Sachkundeprüfung ablegen.

Weil die Nottötung ein heikles Thema ist und sich nicht jeder Tierbetreuer emotional dazu in der Lage sieht, ein ihm anvertrautes Tier zu töten, raten Fachleute dazu, schwache Tiere vorübergehend in einer einfachen, sauber ausgepolsterten Transportkiste unterzubringen. Dort verbleiben die Tiere so lange bis die Person eintrifft, die endgültig über die Nottötung entscheidet.

Letzte Aktualisierung 18.10.2023

Tierwohl-Kompetenzzentrum Schaf

Beratung & Wissenstransfer

Entwaldungsfreie Produkte

Abgeholzte Fläche. Klick führt zu Großansicht im neuen Fenster.

EUDR: Infos & Regelungen

Netzwerk Fokus Tierwohl

Logo des Netzwerks Fokus Tierwohl

Zu den Veranstaltungen

Nach oben
Nach oben