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In der deutschen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind nur für tragende Sauen bis eine Woche vor dem Abferkeln Mindestgehalte von acht Prozent Rohfaser im Alleinfutter bzw. eine Mindestaufnahme von 200 Gramm Rohfaser täglich vorgeschrieben. Für Mastschweine und Ferkel gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.
Der Arbeitskreis Futter und Fütterung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) nennt für Mastschweine einen Richtwert von mindestens 30 Gramm Rohfaser je Kilogramm Futtertrockenmasse, was einem Anteil von drei Prozent entspricht.
Von Seiten der Praxis liegen von der Landwirtschaftskammer NRW Empfehlungen für die Faserversorgung von Sauen und Mastschweinen vor. Für Mastschweine empfehlen diese mindestens 30 Gramm Rohfaser, 140 Gramm NDF (Gesamtheit aller Faserstoffe, löslich und unlöslich) sowie maximal 40 Gramm ADF (nicht lösliche Faserstoffe). Die Gültigkeit dieser Empfehlungen muss allerdings noch in hinreichender Form bestätigt werden.
Eine abschließende Empfehlung zum Gehalt einzelner Faserfraktionen im Futter fehlt also bislang. Es besteht daher dringender Forschungsbedarf zum Einsatz der Faser in Schweinerationen. Ziel sind Fütterungsempfehlungen für die Art der Faser in Rationen, die einzusetzenden Mengen und die Struktur und Partikelgröße.
Letzte Aktualisierung 08.02.2021