Einsatz von faserreichem BeschäftigungsfutterEinsatz von faserreichem Beschäftigungsfutter

Einsatz von faserreichem Beschäftigungsfutter

Der Einsatz von Faserfuttermitteln über eine zweite Futterstrecke bietet viele Vorteile. Art und Verarbeitung der Futtermittel sind dabei sehr entscheidend.

Faserreiche Futterkomponenten können über verschiedene Wege verabreicht werden. Entweder man mischt sie in die Ration – empfehlenswert sind hier zum Beispiel Weizenkleie, Obsttrester, Sojabohnenschalen oder Zuckerrübenschnitzel. Oder man lässt sie den Tieren als Beschäftigungsfutter über eine zusätzliche Futterstrecke zukommen. Das Futter kann durch entsprechende, bereits auf dem Markt befindliche Systeme mechanisch (Rohrkettenförderer) oder pneumatisch in die Buchten transportiert und dort in separate Tröge oder direkt auf dem Boden abgelegt werden.

Gesunder Darm, weniger Verhaltensstörungen

Verschiedene Untersuchungen konnten zeigen, dass der Einsatz von Beschäftigungsfutter zahlreiche Vorteile bietet. Die Tiere werden auf diese Weise in ausreichender Menge mit Faser versorgt, ohne dass dafür die Hauptration verändert werden muss. Das führt zur Verbesserung der Darmgesundheit. Ein besonderer Vorteil dieser Vorgehensweise liegt aber vor allem in der zusätzlichen Beschäftigung, die den Tieren damit geboten wird. Studien belegen, dass dadurch Verhaltensstörungen wie Schwanzbeißen deutlich reduziert werden können.

Das hat folgenden Grund: Schweine in natürlicher Umgebung verbringen in der Regel mehrere Stunden am Tag mit der Futtersuche und dem Fressen. Bei der Nahrungssuche durchwühlen sie Streu, Laub und die oberen Bodenschichten und befriedigen so auch ihren Erkundungstrieb. Schweine in intensiven strohlosen Haltungssystemen mit hochkonzentriertem Futter verbringen dagegen sehr wenig Zeit mit der Futtersuche und Nahrungsaufnahme – und das, obwohl sie auf Futteraufnahme und Zunahme gezüchtet sind. Das heißt, diese Schweine können ihre angeborenen Verhaltensweisen nicht ausleben. Die Folge ist Stress, der schließlich in gesundheitlichen Problemen und Verhaltensstörungen resultiert.

Um die Auswirkungen dieses Beschäftigungsdefizits zu mindern, empfiehlt die EU Kommission daher seit 2016, dass angebotenes Beschäftigungsmaterial nicht nur manipulier- und untersuchbar, sondern auch kau- und fressbar sein soll. Die Schweine sollen das gesundheitlich unbedenkliche Material untersuchen, bewegen und bekauen können. Stroh zum Beispiel beschäftigt in diesem Sinne nachhaltig, weil dieses Wühlmaterial auch gefressen werden kann. Dies führt nachweislich zu einer Verbesserung des Wohlbefindens der Schweine im Stall.

Die Art des Beschäftigungsfutters ist entscheidend

Wissenschaftler des Sächsischen Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Sachsen haben allerdings festgestellt, dass der Einsatz von Stroh allein Schwanzbeißen nicht sicher verhindern kann. Das liegt daran, dass das Material für die Schweine nicht lange attraktiv bleibt. Neben einer Beschäftigung durch das Wühlen kann bei Aufnahme von Stroh bestenfalls eine mechanische Sättigung erreicht werden. Es fehlt darüber hinaus eine den Blutzucker ausreichend beeinflussende Komponente. Nur diese sichert nach Meinung der Experten eine Aufnahme und reduziert damit stärker die Motivation zu unerwünschtem Fehlverhalten. Daher empfehlen die Experten, Beschäftigungsfutter zu verwenden, die einen hohen Anteil an bakterienverdaulicher Substanz haben. Dazu zählen zum Beispiel Zuckerrübenschnitzel, Sojaschalen oder Maissilage.

Pellets im Vorteil

Der Beschäftigungseffekt kann nicht nur durch die Auswahl geeigneter Faserfuttermittel, sondern auch durch deren Verarbeitung positiv beeinflusst werden. So konnten Versuche mit Aufzuchtferkeln zeigen, dass pelletierte Stroh- und Grascobs von den Tieren besser akzeptiert wurden als gehäckseltes Luzerneheu und sogar Maissilage.

Auch in puncto Hygiene haben die Pellets Vorteile. So lässt sich zum Beispiel das Risiko einer Mykotoxinbelastung, die bei technisch und thermisch unbehandeltem Material wie Stroh und Heu auftreten kann, durch die Pelletierung stark reduzieren. Zudem stellt die Entsorgung bei pelletierten Futtermitteln kein Problem dar. Unpelletiertes Raufutter wie Stroh oder Heu kann dagegen in praxisüblichen Güllesystemen zu Problemen führen, indem Schwimmdecken entstehen.

Weniger Schwanznekrosen

Wie Studien belegen, führt die Verabreichung von gut fermentierbaren Faserfuttermitteln wie Gras- und Luzernepellets als Beschäftigungsfutter auch zu einer deutlichen Reduzierung von Schwanznekrosen bei Aufzuchtferkeln. Schwanznekrosen gelten als möglicher Auslöser für Schwanzbeißen bei Schweinen.

Die Wissenschaftler führten diesen Effekt auf die verbesserte Darmgesundheit und das verbesserte Entzündungsgeschehen im Darm zurück, bedingt durch den erhöhten Anteil gut fermentierbarer Faserstoffe in der Beschäftigungsfutterration. Stroh oder Strohpellets schnitten in den Versuchen dagegen deutlich schlechter ab. Das liegt daran, dass Stroh häufig mit Mykotoxinen belastet ist. Diese gelten ebenso wie Endotoxine aus dem Darm, als Auslöser für Ohr- und Schwanznekrosen.

Was ist hinsichtlich Beschäftigungsfutter zu beachten?

Eine allseits gültige Empfehlung für Beschäftigungsfutter kann nicht gegeben werden. Um aber besser entscheiden zu können, welches Futtermittel das richtige ist, können die folgenden Fragen und Hinweise helfen:

  • Welche Technik zur Futtervorlage ist im Betrieb möglich? Automatisiert oder von Hand? Falls Technik, sollte diese auch zulassen, dass verschiedene Beschäftigungsfuttermittel ggf. mit unterschiedlicher Konfektionierung eingesetzt werden können. Das hilft, wenn ein bestimmtes Futtermittel mit der Zeit uninteressant wird.
  • Welche Futtermittel werden von den Tieren angenommen und führen zu den gewünschten Wirkungen auf das Verhalten und die Darmgesundheit?
  • Welche Futtermittel können kostengünstig beschafft oder aus dem eigenen Betrieb hergestellt werden?
  • Es ist zu bedenken, dass Futterreste auch entfernt werden müssen. Ist das Güllesystem für eine erhöhte Zufuhr organischen Materials ausgelegt?

Letzte Aktualisierung 08.02.2021

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