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Seit Juli 2019 gilt der Nationale Aktionsplan Kupierverzicht. Wer meint, nicht auf das Kürzen der Schwänze verzichten zu können, muss dies fundiert begründen und Bemühungen zur Reduzierung der Verhaltensstörung nachweisen können.
Der Nationale Aktionsplan Kupierverzicht besagt, dass Schweinehaltende die Unerlässlichkeit des Kupierens im Rahmen einer "Tierhaltererklärung zum Nachweis der Unerlässlichkeit des Kupierens bei allen Schweinen im Betrieb“ dokumentieren müssen, sofern sie weiterhin die Schwänze ihrer Ferkel kürzen.
Diese Erklärung kann nur nach einer zuvor durchgeführten Risikoanalyse abgegeben werden. Dabei werden die Schwanz- und Ohrverletzungen im Betrieb erfasst und Optimierungsmaßnahmen benannt, die gegen die Verhaltensstörung des Schwanzbeißens bislang vorgenommen wurden.
Wer meint, nicht auf das Kupieren der Ferkelschwänze verzichten zu können oder auch nicht kupierte Schweine einstallen möchte, muss eine betriebsindividuelle Risikoanalyse vorlegen. In dieser Risikoanalyse sind die Schwanz- und Ohrverletzungen der vergangenen 12 Monate zu dokumentieren. Außerdem sind geeignete Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen.
Nach der Risikoanalyse und den vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen erfolgt dann die Tierhaltererklärung bei der zuständigen Behörde, die für ein Jahr gültig ist. Die Behörde prüft die Angaben im Rahmen einer Kontrolle. Tritt in einem Betrieb in einem Zeitraum von zwei Jahren immer wieder Schwanzbeißen auf, ist der Tierhaltende verpflichtet zusammen mit dem Tierarzt oder der Beraterin, einen schriftlichen Plan zu erstellen, der weitergehende Maßnahmen zur Risikominimierung enthält.
Der Maßnahmenplan zur Risikominimierung muss der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Entscheidet sich die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter für den Einstieg in den Kupierverzicht, sollte ebenfalls eine Risikoanalyse durchführt werden.
Dafür muss eine bestimmte Anzahl an Schweinen, aber mindestens ein Prozent der Stallplätze an Schweinen, mit intakten Schwänzen gehalten und die auftretenden Verletzungen bei diesen Tieren dokumentiert werden.
Der Aktionsplan zum Kupierverzicht sieht einen Wert von weniger als zwei Prozent verletzter Tiere im Durchschnitt der letzten 12 Monate beim Kupierverzicht vor. Die unkupierten Ferkel müssen gekennzeichnet sein. Auch hier müssen Optimierungsmaßnahmen dargelegt und eine Tierhaltererklärung abgegeben werden. Auch diese Betrieben unterliegen Kontrollen.
Das Formular zur Risikoanalyse sieht für die Dokumentation von Verletzungen einen rückwirkenden Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor. Dabei werden mindestens einmal in sechs Monaten die Ohr- und Schwanzverletzungen bei Saugferkeln, Aufzuchtferkeln, Vor- und Endmasttieren erfasst und die Tierhalter müssen schriftlich dokumentieren, ob sie die Ursachen für das Schwanzbeißen ermitteln konnten.
Zur Risikoanalyse im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Kupierverzicht gehören:
Abgefragt werden Kriterien aus unterschiedlichen Bereichen. In Bezug auf das Stallklima geht es zum Beispiel darum, ob in den letzten zwölf Monaten ein Klimacheck vom Fachmann stattgefunden hat und und ob es Anzeichen für Atemwegserkrankungen bei den Schweinen gab.
Beim Punkt Gesundheit und Fitness werden die Fortbildungen der Tierbetreuerinnen und -betreuer zu Tierschutz und Tiergesundheit dokumentiert. Außerdem werden Befunddaten vom Schlachthof, Tierverluste und die Quantität und Qualität der tierärztlichen Bestandsbetreuung durch Besuchsprotokolle sowie Labor- und Sektionsbefunde erfasst.
Bei der Haltungsumgebung werden unter anderem Art und Umfang der Beschäftigungsmöglichkeiten geprüft. Die Tierhalterinnen und Tierhalter müssen angeben, wie viele Tiere diese nutzen und welche Optimierungsmaßnahmen geplant sind.
Im "Wettbewerb um Ressourcen“ setzt sich der Landwirt mit der Netto-Buchtenfläche sowie der Futter- und Wasservorlage auseinander. Es sind Angaben über das Tier-Fressplatz-Verhältnis, Konkurrenz und Rangkämpfe beim Fressen und die Homogenität der Tiere in den Buchten zu machen.
Der Punkt Ernährung beinhaltet den Nachweis über einen Futter-und Fütterungscheck sowie Futtermittel- und Tränkewasseruntersuchungen in den letzten zwölf Monaten.
Schließlich sind Angaben zur Sauberkeit von Buchten und Tieren sowie Strukturierungen zur Steuerung von Funktionsbereichen gefordert.
Nach Inkrafttreten des Nationalen Aktionsplans Kupierverzicht hatten schweinehaltende Betriebe zwei Jahre lang Zeit, die Umsetzung des Kupierverzichts im eigenen Betrieb voranzutreiben.
Seit dem 1. Juli 2021 müssen Betriebe, die in den vorausgegangenen beiden Jahren die Unerlässlichkeit des Eingriffs immer wieder mit mehr als zwei Prozent Schwanzverletzungen begründet haben, der zuständigen Behörde im Rahmen des Aktionsplans einen Maßnahmenplan mit weitergehenden Maßnahmen vorlegen. Eine länderübergreifende Arbeitsgruppe hat hierfür verschiedene Vorlagen und eine beispielhafte Maßnahmentabelle erarbeitet.
Die Haltung von Schweinen mit intakten Ringelschwänzen bleibt auch nach Inkrafttreten des Aktionsplans eine Herausforderung für viele Betriebe. Auch bei Durchführung vieler Maßnahmen kann es zu Schwanzbeißen kommen.
Es ist wichtig, ausreichende Kenntnisse über die Verhaltensstörung Schwanzbeißen und deren Gegenmaßnahmen zu erlangen, damit auch auf lange Sicht eine erfolgreiche Haltung von Tieren mit Ringelschwänzen gelingen kann.
Letzte Aktualisierung 06.10.2023