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Landwirtschaftliche Betriebe werden in der Umsetzung von Tierwohlmaßnahmen durch verschiedene öffentliche Mittel der Länder, des Bundes und der EU unterstützt. Die Ausgestaltung vieler Fördermaßnahmen obliegt den Bundesländern. Für eine zielgerichtete Recherche haben wir die Maßnahmen nach Nutzungsrichtung und Tierarten sowie Bundesland sortiert. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.
Im Folgenden finden Sie öffentliche Förderungen für den Bereich Milchvieh.
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm unterstützt unter anderem eine besonders tiergerechte Haltung in der Landwirtschaft. Gefördert werden beispielsweise Investitionen zur Errichtung oder Modernisierung von Ställen. Für die jeweiligen Förderstufen müssen unterschiedliche Anforderungen im Bereich Tiergerechtheit erfüllt werden.
Verschiedene Beratungsmodule, wie z.B. Optimierung Tierwohl oder Umstellung auf höhere Tierschutzstandards im Beratungssystem Beratung.Zukunft.Land. stehen den landwirtschaftlichen Unternehmen in Baden-Württemberg zur Verfügung. Die Beratung wird durch konzessionierte Beratungsorganisationen mit qualifizierten Beratungskräfte angeboten und durchgeführt, wobei die Landwirte sich die Beratungsorganisation Ihrer Wahl aussuchen können. Die Förderung der Beratungsmodule erfolgt an die Beratungsorganisationen, die die Beratungsmodule (z. B. Milchvieh 250, Stallbau 258, Ausstieg aus der Anbindehaltung 261) vergünstigt anbieten.
Die Förderung der Tierzucht kann die Leistungsfähigkeit und Gesundheit von Nutztieren sowie die Erzeugung sicherer Lebensmittel unterstützen. Gefördert werden unter anderem die Datenerfassung und -aufbereitung sowie deren tierzüchterische Nutzung.
Ein Ziel des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl ist die Förderung einer artgerechten Tierhaltung. Mit der Sommerweideprämie soll Milchkühen und/oder weiblichen Rindern von Milchviehbetrieben von Juni bis September Zugang zu einer Weide ermöglicht werden.
Das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl unterstützt mit Ausgleichsleistungen die Haltung von männlichen und weiblichen Zuchttieren der Rinderrassen Vorderwälder, Hinterwälder, Limpurger, Braunvieh alter Zuchtrichtung.
https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/Sicherung gefährdete Tierrassen
Ein Ziel des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl ist die Förderung einer artgerechten Tierhaltung. Mit dem Programm „tiergerechte Kälberhaltung“ soll die Aufzucht von männlichen Kälbern aus baden-württembergischen Milchviehbetrieben gefördert werden.
https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/Tierwohl
Die Förderung der Höhenlandwirtschaft und Grünlandwirtschaft soll Betriebe in Höhenlagen stärken und eine flächendeckende Bewirtschaftung der Grünlandstandorte in Baden-Württemberg erreichen. Dies schließt Sommerweide- und Heumilchprogramme ein.
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/foerderung/hoehenlandwirtschaft
Das Agrarinvestitionsprogramm unterstützt unter anderem eine besonders tiergerechte Landwirtschaft in Form von Investitionen zur Errichtung oder Modernisierung von Ställen. Für die jeweiligen Förderstufen müssen unterschiedliche Anforderungen im Bereich Tiergerechtheit erfüllt werden.
Ziel des Bayerischen Sonderprogramms Landwirtschaft Digital ist die Förderung von Investitionen in die Digitalisierung, die unter anderem auch das Tierwohl steigern sollen. So kann mit einer Sensor-Technologie die Tiergesundheit genau überwacht werden und Unregelmäßigkeiten, die das Tierwohl beeinträchtigen, frühzeitig erkannt werden.
Die Sommerweidehaltung hat zum Ziel, Tierwohl und Tiergesundheit zu verbessern. Zum Erhalt der Prämie muss sowohl Milchvieh, Kälbern als auch Aufzucht- und Mastrinder muss eine mindestens zweimonatige Weidezeit gewährleistet werden.
Mit dem Rindergesundheitsmonitoring ProGesund soll die Tiergesundheit von Milchkühen verbessert werden. Ermöglicht wird dies durch die Sammlung und Verknüpfung von Daten zu Leistungen, Beobachtungen und Diagnosen.
Dieses Förderprogramm sieht vor, den Erhalt gefährdeter Nutztierrassen und einen Beitrag zur Biodiversität zu gewährleisten. Für den Erhalt der Unterstützung ist eine tierschutzgerechte Haltung Voraussetzung.
Folgende Rassen werden bei der Förderung berücksichtigt:
https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/m_gefaehrdete_nutztierrassen.pdf
Die Förderung von Investitionsvorhaben soll die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, besonders tierartgerechten und multifunktionalen Landwirtschaft unterstützen.
Weiterhin sollen Schäden von Naturkatastrophen (widrige Witterungsverhältnisse) vorgebeugt werden. Darüber hinaus soll die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im nichtlandwirtschaftlichen Bereich (Teil III der Richtlinie) unterstützt werden.
Durch die Förderung von Beratungsdienstleistungen werden landwirtschaftliche sowie gartenbauliche Unternehmen im Land Brandenburg bei Fragen zum Umwelt-, Natur-, Klimaschutz und zum Tierwohl unterstützt. Weiterhin ermöglicht die Förderrichtlinie die Inanspruchnahme von sozioökonomischen Beratungsdienstleistungen sowie die Inanspruchnahme von bezuschussten Beratungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich fördert die Richtlinie die Einrichtung von Konsultationsbetrieben.
Im Rahmen dieses Förderprogramms wird die Erhebung und Auswertung von Daten zu Gesundheits- und Robustheitsmerkmalen gefördert. Finanziell unterstützt werden Zuchtorganisationen sowie Kontrollvereinigungen; als Endbegünstigter erhält der landwirtschaftliche Betrieb die Dienstleistung.
Ziel der Maßnahme ist die Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren zur Anpassung der Produktionsverfahren an die weiter steigenden Anforderungen der Gesellschaft im Hinblick auf eine nachhaltige Agrarproduktion, der Sicherung der natürlichen Produktionsgrundlagen sowie des Tierschutzes in der Nutztierhaltung.
https://mluk.brandenburg.de/Richtlinie
Das Agrarinvestitionsprogramm unterstützt beispielsweise Investitionen zur Errichtung oder Modernisierung von Ställen. Für die jeweiligen Förderstufen müssen unterschiedliche Anforderungen im Bereich Tiergerechtheit erfüllt werden.
Hamburg lässt die GAP-Förderung von Niedersachsen administrieren und bildet mit Niedersachsen und Bremen eine Förderregion mit einem gemeinsamen abgestimmten Förderkonzept. Das Förderkonzept „KLARA 2023-2027“ steht für „Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und regionale Akteur:innen“ und umfasst eine große Bandbreite von neuen und etablierten Förderinstrumenten.
Ziel ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft. Gefördert werden Kombinationen mit der „Stallbau-Premiumförderung“ mit spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK).
Mit den vorgesehenen Maßnahmen werden die Milcherzeugung und Vermarktung der Milcherzeugnisse in Hessen, insbesondere durch Weiterbildung der Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger, Unterstützung der Qualitätsverbesserung der Milchproduktion und Verbreitung von Informationen über Milch- und Milchprodukte unterstützt.
Ziel der Förderung ist es, die positiven Möglichkeiten der Digitalisierung für die Landwirtschaft zu nutzen. Gefördert werden kann der Erwerb von Agrarsoftware und der Einsatz von Sensor-Technologie von digitalen Systemen u. a. zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls.
Mit der Förderung soll der Fortbestand gefährdeter heimischer Nutztierrassen sichergestellt und damit ihr genetisches Potenzial erhalten werden. Dies leistet einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität.
Förderfähige Rinderrassen sind:
Das Land Hessen gewährt unter finanzieller Beteiligung des Bundes Zuwendungen mit dem Ziel, die Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere zu verbessern. Zur Zielerreichung werden relevante Leistungsdaten und Merkmale erhoben, aufbereitet und ausgewertet sowie Zuchtwerte ermittelt. Mit dem Einsatz der Fördermittel soll der züchterische Fortschritt in Bezug auf gesundheits- und robustheitsrelevante Merkmale beschleunigt und damit eine Verbesserung der Tiergesundheit und Robustheit in der Praxis erreicht werden. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60 % der entstehenden Aufwendungen für die Datenerhebung und Datenauswertung von relevanten Merkmalen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung wird in Hessen direkt an den Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) als Kontrollvereinigung ausgezahlt. Der HVL muss den Zuwendungsanteil bei der Abrechnung der Gebühren gegenüber den landwirtschaftlichen Betrieben ausweisen. Damit trägt die Beihilfe zu einer Reduzierung der jeweils tierbezogenen Beiträge der Betriebe bei.
Das Agrarinvestitionsprogramm unterstützt eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umwelt- und klimaschonende, tiergerechte Landwirtschaft für investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Insbesondere die Emissionsminderung steht dabei im Fokus.
Mit der Förderung verschiedener Beratungsangebote sollen landwirtschaftliche Betriebe unter anderem bezüglich Anforderungen an besonders tiergerechte Haltungsverfahren unterstützt werden. Empfänger der Fördermittel sind anerkannte Beratungsorganisationen; Empfänger der Beratungsleistung sind landwirtschaftliche Unternehmen.
Mit dieser Förderung sollen wirtschaftliche Nachteile aufgrund besonderer Bewirtschaftungsanforderungen oder geringerer Leistungen ausgeglichen werden, die bei der Zucht und Haltung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen entstehen. Förderfähige Rinderrassen sind:
Das Agrarinvestitionsprogramm unterstützt beispielsweise Investitionen zur Errichtung oder Modernisierung von tiergerechten Ställen. Für die jeweiligen Förderstufen müssen unterschiedliche Mindestanforderungen im Bereich Tiergerechtheit erfüllt werden.
Mit der Förderung verschiedener Beratungsleistungen sollen landwirtschaftliche Betriebe unter anderem im Bereich Tierhaltung in individuellen Fragestellungen unterstützt werden. Hierbei werden Aspekte wie nachhaltige und klimaresiliente Tierhaltung, Tiergesundheit und Tierschutz adressiert. Empfänger der Fördermittel sind die im Rahmen der Beratungsförderung anerkannten Beratungsanbieter.
Mit diesem Vorhaben wird die Einführung oder Beibehaltung eines besonders tiergerechten Haltungsverfahrens für Milchkühe gefördert.
https://www.ml.niedersachsen.de/sommerweide
https://www.ml.niedersachsen.de/Merkblatt_zur_Sommerweide.pdf
Ziel der AFP-Förderung ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft.
Förderfähig ist die Zucht und Haltung von Rinderrassen, die in ihrem Bestand bedroht sind, die eine wichtige Genreserve darstellen bzw. durch deren Fortbestand ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft geleistet werden kann.
Hierzu gehören:
https://www.landwirtschaftskammer.de
Mit dem Förderprogramm Sommerweidehaltung soll Milchkühen, Milchvieh-Färsen sowie Fleischrind-Färsen von Mai bis Oktober täglich Zugang zu einer Weide ermöglicht werden. So soll das Ausleben natürlicher Verhaltensweisen und das Wohlbefinden erhöht werden. Die landwirtschaftlichen Betriebe werden bei dem damit verbundenen höheren Aufwand entsprechend unterstützt.
Mit diesem Förderprogramm soll die Haltung von Rindern auf planbefestigten und teilperforierten Flächen und die Aufstallung auf Stroh gefördert werden. So soll eine Verbesserung der Tiergesundheit und Tiergerechtheit aufgrund von verbesserten Liegebedingungen und Vorhandensein von Beschäftigungsmaterial gewährleistet werden.
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden qualifizierte Anbieter von Informationsveranstaltungen und Demonstrationstätigkeiten unterstützt. Die Veranstaltungen sollen unter anderem auch den Bereich Tierschutz umfassen.
Ziel dieses Förderprogramms ist die züchterische Verbesserung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere. Hierfür werden Erhebung und Auswertung von Daten zu züchterischen Merkmalen gefördert durch anerkannte Zuchtorganisationen oder Kontrollvereinigungen gefördert.
Im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) können Investitionen in unbewegliches Vermögen (Neubauten und Stallmodernisierungen) sowie Anlagen der Innenwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutz gefördert werden.
Ziel der Förderung von Beratungsmaßnahmen ist eine Landwirtschaft, die wettbewerbsfähig, nachhaltig, tiergerecht, umwelt- und naturschonend sowie an den Klimawandel angepasst ist.
Dieses Investitionsprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe fördert unter anderem im Bereich der Nutztierhaltung Techniken und Gebäude zur Verbesserung des Tierwohls sowie des Klima- und Umweltschutzes.
Gefördert werden beispielsweise Fachtagungen oder Gründung von Arbeitskreisen unter anderem zu den Themen Tierschutz, Tiergesundheit und Vermeidung von Emissionen (Teil B.II.1).
https://www.smekul.sachsen.de/foerderung
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, zur Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten und zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes.
Ziel der Förderung von Beratungsmaßnahmen ist unter anderem die Vermittlung von Informationen zu Tiergesundheit und tiergerechter Tierhaltung zur Verbesserung der tierbezogenen Produktionsbedingungen. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt an die Beratungsanbieter; Endbegünstigte sind die landwirtschaftlichen Betriebe.
Mit diesem Förderprogramm sollen Tierhalter bei der Zucht und Haltung von Zuchttieren gefährdeter Nutztierrassen (Rinder: Rotvieh Zuchtrichtung – Höhenvieh) unterstützt werden. So sollen wirtschaftliche Nachteile, die zum Beispiel aufgrund von anderen tierartengerechten Erfordernissen zustande kommen können, ausgeglichen werden.
Die Förderung der Tierzucht kann die Leistungsfähigkeit, Gesundheit und Robustheit von Nutztieren anhand der Sicherung der genetischen Qualität unterstützen. Gefördert werden unter anderem die Datenerfassung und -aufbereitung sowie deren tierzüchterische Nutzung.
Das Agrarinvestitionsprogramm unterstützt Investitionen zur Errichtung oder Modernisierung von Ställen. Für die jeweiligen Förderstufen müssen unterschiedliche Anforderungen im Bereich Tiergerechtheit erfüllt werden.
Ziel der Förderung von Beratungsmaßnahmen ist die Vermittlung von Informationen zu einer nachhaltigen Landwirtschaft. Dazu gehören unter anderem die Themen Klima, Energie, Grünland und Tierwohl.
Die Investitionsförderung soll die Möglichkeiten zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe zum Beispiel durch Maßnahmen zum Klimaschutz, für mehr Tierwohl und Minderung des Antibiotikaeinsatzes unterstützen.
Ziel der Förderung von Beratungsmaßnahmen ist unter anderem die Vermittlung von Informationen zu Tiergesundheit sowie tiergerechter und emissionsarmer Tierhaltung
Die Förderung der Tierzucht kann die Leistungsfähigkeit, Gesundheit und Robustheit von Nutztieren anhand der Sicherung der genetischen Qualität unterstützen. Gefördert werden unter anderem die Datenerfassung und -aufbereitung sowie deren tierzüchterische Nutzung.
https://landesrecht.thueringen.de
Letzte Aktualisierung 13.06.2024