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Bei der Biosicherheit wird zwischen externen und internen Maßnahmen unterschieden. Als externe Maßnahmen gelten der Schutz des Bestands durch bauliche Abschirmungen, Eingangskontrollen von der Futteranlieferung bis hin zu Besuchern oder der Quarantäne neuer Tiere.
Die interne Biosicherheit ist betriebsabhängig und bezieht sich auf den Produktionsablauf vom Abferkelstall über das Deckzentrum wieder in den Wartestall. Im Maststall sind Haltungsrhythmus und die Rein-Raus-Belegung maßgebend.
Stellschrauben für den Krankheitsdruck auf Sauen, Ferkel und Mastschweine sind Herdengröße, Bestandsabschirmung, Reinigung und Desinfektion, Lüftung und Stallklima sowie Schadnagerbekämpfung.
Bei allem ist es entscheidend, dass die Maßnahmen von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mitgetragen und befolgt werden.
Jedes Betreten des Geländes sollte durch Öffnen und Schließen eines Tores geregelt werden.
Der Zugang zu Ställen muss zur Verhinderung von Einträgen eine strikte Schwarz- (Schmutzig) Weiß- (Sauber) - Trennung aufweisen. Diese gilt für sowohl für das Personal als auch für betriebsfremde Personen. Dazu muss ein Umkleideraum für Schutzkleidung mit Waschgelegenheit vorhanden sein.
Die Arbeit des Personals sollte so organisiert werden, dass je nach Betriebssystem zuerst junge und dann alte Tiere betreut werden. Die Pflege und Fütterung von gesunden Tieren ist vorrangig zu erledigen, bevor Krankenabteile betreten werden. Es empfiehlt sich, selbst Gerätschaften nach Produktionsbereichen zu separieren. Eine farbliche Kennzeichnung erleichtert die richtige Zuordnung.
Vor dem Umstallen einer Sau in die Abferkelbucht sollte diese gewaschen werden.
Neben dem eigenen Verkehr, der durch Anfahrten aber auch beispielsweise durch das Ausfahren von Gülle entsteht, kommen oft Fahrzeuge von Tierärzten, Viehtransporteuren, Futtermittellieferanten und Servicekräften wie der Post auf den Hof. Es lohnt sich zu überdenken, welche Fahrzeuge und Personen tatsächlich bis auf den Hof fahren müssen. Briefzustellerinnen und Besamungstechniker können beispielsweise auch am Wohnhaus parken oder die Lieferungen an anderer Stelle abgeben, besser noch außerhalb des Geländes.
Eine Verladerampe für den Viehverkehr kann so angelegt werden, dass sie nur an einem dafür vorgesehenen Stall andockt. Das Transportpersonal selbst kann Keime übertragen und darf keinen Kontakt mit vorhandenen oder verbleibenden Tieren haben. Die Tiere selbst sollten von der Herkunft her bekannt sein, einen geeigneten Gesundheitsstatus besitzen und in einem gereinigten Fahrzeug angeliefert werden.
Reinigung und Desinfektion umfasst nicht nur die grundlegenden Arbeitsschritte im Stall, sondern auch Leitungen, Schächte, Gerätschaften, Verladeplätze und Leitungen. Bewährt hat sich das Vier-Schritte-Modell: eine Reinigung des groben Schmutzes, anschließende Reinigung mit Reinigungsmitteln, Nachspülen und Desinfektion.
Verendete Tiere müssen unverzüglich aus dem Stall entfernt werden und bis zum Eintreffen der Tierkörperbeseitigung sicher gelagert werden. Dieser Platz sollte möglichst weit vom Stall entfernt sein, aber vor unbefugtem Zugriff geschützt.
Um das Risiko der Bestandsgesundheit durch Jungsauen zu minimieren, bietet sich eine Eigenremontierung an. Die Tiergesundheit ist bei eigenen Sauen durch den Immunstatus gegenüber der eigenen betrieblichen Keimflora deutlich besser zu kontrollieren und die Einschleppung fremder Keime wird so vermieden.
Allerdings ist die Eigenremontierung nicht nur im Rahmen der Biosicherheit zu sehen. Der Landwirt muss züchterische Kenntnisse erwerben oder sich in der Zucht Unterstützung suchen. Es müssen auch eigene Bereiche für die Erzeugung der Jungsauen geschaffen werden und Arbeitskapazitäten vorhanden sein.
Die größte Gefahr für Schweine haltende Betriebe geht derzeit weiterhin von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aus. Wird die ASP in einem Hausschweinbestand festgestellt, führt das zu einem Sperrbezirk im Radius von mindestens drei Kilometern und einem Beobachtungsgebiet von einem Radius von mindestens zehn Kilometern. Für das gefährdete Gebiet kann die zuständige Behörde die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen einschränken. Davon sind auch Ackerbau- und Forstwirtschaft betroffen.
Mitte März 2020 hat der Bundesrat festgelegt, dass bei einem Ausbruch bei einem Wildschwein im gefährdeten Gebiet ein Verantwortlicher für die Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen benannt werden muss. Der Zaunbau in ASP-freien Gebieten kann im Rahmen der Prävention als Maßnahme der Biosicherheit genutzt werden. Die zuständige Behörde kann das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft verhindern.
Letzte Aktualisierung 08.02.2021