Tipps für den Stallneubau Tipps für den Stallneubau

Tipps für den Stallneubau

Ein Stallneubau sollte wohlüberlegt sein. Genehmigung, Platzbedarf oder Finanzierung müssen geklärt werden. Vermeintliche Nebensächlichkeiten wie zusätzliche Räume geraten da schon Mal gedanklich ins Hintertreffen. Welche Nebenräume gibt es eigentlich?

Soll ein neuer Schafstall gebaut werden, ist eine vorausschauende Beratung und Planung unerlässlich. Schließlich sollte der künftige Stall die tägliche Arbeit erleichtern sowie eine tiergerechte Haltung gewährleisten. Zusätzliche Nebenräume werden in den Vorüberlegungen gerne vernachlässigt oder ganz vergessen. Sie können jedoch vor allem für größere schafhaltende Betriebe oder Schäfereien Mehrwert bieten:

1. Aufenthaltsraum

Ob ein Aufenthaltsraum benötigt wird, hängt maßgeblich davon ab, ob der künftige Schafstall abseits liegt und als autarkes Gebäude geplant wird. Liegt der Standort auf der eigenen Hofstelle samt Wohnhaus, macht ein Aufenthaltsraum im oder am Stall natürlich keinen Sinn. Ein in die Stallplanung integrierter Aufenthaltsraum hat folgende Vorteile:

  • Es besteht die Möglichkeit, ein Bad mit WC, Dusche und Waschbecken einzubauen.
  • In der arbeitsintensiven Ablammzeit kann im Stall übernachtet werden.
  • Wenn der Raum beheizt wird, ist im Winter ein Aufwärmen möglich.
  • Der Aufenthaltsraum kann von Besuchern wie zum Beispiel während der Schurzeit von der Schurkolonne genutzt werden.
  • Im Aufenthaltsraum können Mahlzeiten eingenommen werden.

2. Technik- und Lagerraum

Ein Raum, der die Technik für Wasser, Strom, Lüftung, Hubfenster, Förderbänder und so weiter bündelt, kann zusammen mit einem Lagerraum für Ordnung und Struktur sorgen.

3. Konfiskatsraum

Die Hitze im Sommer nimmt immer mehr zu. Verenden Schafe oder Lämmer vor dem Wochenende, werden sie draußen gelagert und mit einer Plane abgedeckt, weil keine Abholung mehr erfolgt. Geruch und Austritt von Körperflüssigkeiten sind jedoch sehr unangenehm.

Ein fest verschlossener und gekühlter Konfiskatsraum ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber eine gute und saubere Lösung sein. Grundsätzlich sollte er Platz für zwei Schafe oder vier Lämmer bieten.

4. Hundezwinger

Größere Schäfereien arbeiten oft mit mehreren Hütehunden zusammen. Der Platzbedarf wird über die Widerristhöhe berechnet. Rechtsgrundlage ist die Tierschutz-Hundeverordnung, die in § 6 die Anforderungen an die Zwingerhaltung 1 vorgibt. Demnach benötigt ein Hütehund

  • mit einer Widerristhöhe bis zu 50 Zentimetern eine Bodenfläche von mindestens sechs Quadratmetern,
  • über 50 bis 65 Zentimetern mindestens acht Quadratmeter,
  • und über 65 Zentimetern mindestens zehn Quadratmeter.

Die benutzbare Bodenfläche muss in der Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen und keine Seite darf dabei kürzer als zwei Meter sein. Für jeden zusätzlichen Hütehund im Zwinger kommt noch die Hälfte der vorgeschriebenen Bodenfläche hinzu.

Nebenräume in der Planungsskizze

Grundsätzlich sollten Nebenräume so eingeplant werden, dass sie über eine Zufahrt verfügen und gut angefahren werden können. Nebenräume, die auf der anderen Seite des Stalls liegen und nur fußläufig erreichbar sind, sind nicht zweckmäßig. Hundezwinger werden in der Planungsskizze meist auf der Traufseite unter dem Vordach eingezeichnet. Der Aufenthaltsraum ist immer an der Stelle verortet, wo es arbeitstechnisch am sinnvollsten ist. Zusätzliche Räumlichkeiten fließen generell auf drei Wegen in die Stallbauplanung ein:

  • sie können an der Traufseite angebaut werden,
  • sie können an der Giebelseite angebaut werden,
  • oder sie werden im Stallgrundriss integriert, indem der Stall dafür auf fünf bis sechs Meter verlängert wird.

Abbildung 1: Planungsskizze Stall

Je nachdem wie viele Nebenräume eingeplant sind, können sie einzeln oder innerhalb eines kompletten Raumes angebaut werden. Abbildung 1 zeigt als Beispiel eine Planungsskizze, in der ein kompletter Raum an der Giebelseite angesetzt wurde. Er beinhaltet Konfiskats-, Aufenthalts-, Technik- und Lagerraum und verfügt noch zusätzlich über ein Bad. Der Hundezwinger liegt hier an der Giebelseite.

Allgemeine Hinweise zum Stallbau

1. Baugenehmigung

Für den Stallbau ist eine Genehmigung der Unteren Baubehörde notwendig. Die nebenstehende Grafik zeigt, wie ein Genehmigungsverfahren nach Baurecht schematisch abläuft. Neben der Baubehörde können noch einige andere Fachbehörden beteiligt sein. Bei der Wahl des Standorts ist wichtig, die Kommune sowie die Nachbarn einzubeziehen, um früh mögliche Widerstände gegen den geplanten Stallbau abklopfen zu können.

Von der Planung über die Antragsstellung bis hin zu einer möglichen Bewilligung sollte mindestens mit einem Jahr gerechnet werden.

2. Platzbedarf

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geht nicht speziell auf Schafe ein. Für Schafställe gibt es also keine bundesweiten Vorgaben. Die Agrarinvestitionsförderprogramme der einzelnen Bundesländer legen jedoch den Platzbedarf fest. Auch aus der EU-Öko-Verordnung  können diesbezüglich Vorgaben entnommen werden:

 Platzbedarf in QuadratmeterFressplatzbreite in Zentimeter
Mutterschafe mit Jährling1,5035
Lämmer0,3510
Böcke2,040
Ablammbuchten2,00 - 2,50-
Quelle: EU-Öko-VO, AFP Baden-Württemberg, Beraterangaben

Ablamm- und Krankenbuchten muss es in ausreichender Zahl geben. Außerdem ist ein Lämmerschlupf sehr wichtig. Die Lämmer gewöhnen sich so früh daran, Futter und Wasser aufzunehmen. Und die Mutterschafe können in Ruhe fressen. Bei der Platzkalkulation darf zudem nicht vergessen werden, später unterschiedliche Tiergruppen einteilen zu können.

3. Tierwohl

Die von der Gesellschaft zunehmend geforderten Tier- und Umweltschutzstandards betreffen die Schafhaltung nur am Rande. Tierwohl bedeutet bei der Planung eines Schafstalls allgemein ausreichend Platz und genügend Fressplätze, ein heller Stall, möglichst mit direktem Sonnenlicht, eine trockene und warme Liegefläche sowie eine überdachte Anlage, die stressfreies Behandeln ermöglicht (siehe Abbildung 1 Behandlungsstraße). Der Stalllüftung kommt eine besondere Bedeutung zu. Denn Schafe ertragen Kälte besser als stickige und feuchtwarme Luft. Folgende Faustzahlen sind für das Stallklima relevant:

  • Lufttemperatur: zwischen 0 bis 10 Grad Celsius für Mutterschafe und 10 bis 14 Grad Celsius im Ablammstall
  • Luftfeuchtigkeit: zwischen 60 und 80 Prozent für Mutterschafe und im Ablammstall
  • Wind: ein zugfreier und gegen die Hauptwindrichtung geschützter Stall

4. Stallbaufinanzierung über Ausgleichsmaßnahme

Eingriffe in Natur und Landschaft müssen nach dem Bundesnaturschutzgesetz ausgeglichen werden. Sowohl herkömmliche Ställe als auch Rundbogenhallen können über Ausgleichsmaßnahmen finanziert werden. Kostenträger sind Landkreise, Kommunen oder Unternehmen. Der künftige Stall wird dann verpachtet. Stallbaufinanzierungen über Ausgleichsmaßnahmen sind Glücksfälle, die nicht häufig vorkommen. In einigen Fällen finanzieren Kommunen, die über einen hohen Anteil an Pflegeflächen verfügen, sogar Schafställe ohne Ausgleichsmaßnahmen. Einer Schäferei, für die sich eine derartige Möglichkeit auftut, ist zu empfehlen, bei Konzeption und Planung beteiligt und gleichzeitig kompromissbereit zu sein.

Letzte Aktualisierung 16.05.2022

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