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Landwirtschaftliche Betriebe werden in der Umsetzung von Tierwohlmaßnahmen durch verschiedene öffentliche Mittel der Länder, des Bundes und der EU unterstützt. Die Ausgestaltung vieler Fördermaßnahmen obliegt den Bundesländern. Für eine zielgerichtete Recherche haben wir die Maßnahmen nach Nutzungsrichtung und Tierarten sowie Bundesland sortiert. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.
Im Folgenden finden Sie öffentliche Förderungen für den Bereich Masthühner.
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm unterstützt unter anderem eine besonders tiergerechte Haltung in der Landwirtschaft. Gefördert werden beispielsweise Investitionen zur Errichtung oder Modernisierung von Ställen. Für die jeweiligen Förderstufen müssen unterschiedliche Anforderungen im Bereich Tiergerechtheit erfüllt werden.
Verschiedene Beratungsmodule, wie z. B. Optimierung Tierwohl oder Umstellung auf höhere Tierschutzstandards im Beratungssystem Beratung.Zukunft.Land. stehen den landwirtschaftlichen Unternehmen in Baden-Württemberg zur Verfügung. Die Beratung wird durch konzessionierte Beratungsorganisationen mit qualifizierten Beratungskräfte angeboten und durchgeführt, wobei die Landwirte sich die Beratungsorganisation Ihrer Wahl aussuchen können. Die Förderung der Beratungsmodule erfolgt an die Beratungsorganisationen, die die Beratungsmodule (z. B. Beratungsmodul Geflügelhaltung 256, Stallbau 258, Tiergesundheit 264) vergünstigt anbieten.
Das Agrarinvestitionsprogramm unterstützt unter anderem eine besonders tiergerechte Landwirtschaft in Form von Investitionen zur Errichtung oder Modernisierung von Ställen. Für die jeweiligen Förderstufen müssen unterschiedliche Anforderungen im Bereich Tiergerechtheit erfüllt werden.
Ziel des Bayerischen Sonderprogramms Landwirtschaft Digital ist die Förderung von Investitionen in die Digitalisierung, die unter anderem auch das Tierwohl steigern sollen. So kann mit einer Sensor-Technologie die Tiergesundheit genau überwacht werden und Unregelmäßigkeiten, die das Tierwohl beeinträchtigen, frühzeitig erkannt werden.
Die Förderung von Investitionsvorhaben soll die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, besonders tierartgerechten und multifunktionalen Landwirtschaft unterstützen.
Weiterhin sollen Schäden von Naturkatastrophen (widrige Witterungsverhältnisse) vorgebeugt werden. Darüber hinaus soll die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im nichtlandwirtschaftlichen Bereich (Teil III der Richtlinie) unterstützt werden.
Durch die Förderung von Beratungsdienstleistungen werden landwirtschaftliche sowie gartenbauliche Unternehmen im Land Brandenburg bei Fragen zum Umwelt-, Natur-, Klimaschutz und zum Tierwohl unterstützt. Weiterhin ermöglicht die Förderrichtlinie die Inanspruchnahme von sozioökonomischen Beratungsdienstleistungen sowie die Inanspruchnahme von bezuschussten Beratungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich fördert die Richtlinie die Einrichtung von Konsultationsbetrieben.
Das Agrarinvestitionsprogramm unterstützt beispielsweise Investitionen zur Errichtung oder Modernisierung von Ställen. Für die jeweiligen Förderstufen müssen unterschiedliche Anforderungen im Bereich Tiergerechtheit erfüllt werden.
Ziel ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft. Gefördert werden Kombinationen mit der „Stallbau-Premiumförderung“ mit spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK).
Das Agrarinvestitionsprogramm unterstützt eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umwelt- und klimaschonende, tiergerechte, Landwirtschaft für investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Insbesondere die Emissionsminderung steht dabei im Fokus.
https://www.schwerin.de/Agrarinvestitionsfoerderungsprogramm
Mit der Förderung verschiedener Beratungsangebote sollen landwirtschaftliche Betriebe unter anderem bezüglich Anforderungen an besonders tiergerechte Haltungsverfahren unterstützt werden. Empfänger der Fördermittel sind anerkannte Beratungsorganisationen; Empfänger der Beratungsleistung sind landwirtschaftliche Unternehmen.
Das Agrarinvestitionsprogramm unterstützt beispielsweise Investitionen zur Errichtung oder Modernisierung von tiergerechten Ställen. Für die jeweiligen Förderstufen müssen unterschiedliche Mindestanforderungen im Bereich Tiergerechtheit erfüllt werden.
Mit der Förderung verschiedener Beratungsleistungen sollen landwirtschaftliche Betriebe unter anderem im Bereich Tierhaltung in individuellen Fragestellungen unterstützt werden. Hierbei werden Aspekte wie nachhaltige und klimaresiliente Tierhaltung, Tiergesundheit und Tierschutz adressiert. Empfänger der Fördermittel sind die im Rahmen der Beratungsförderung anerkannten Beratungsanbieter.
Ziel der AFP-Förderung ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft.
Das Agrarinvestitionsprogramm unterstützt unter anderem Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls durch Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von Stallanlagen.
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden qualifizierte Anbieter von Informationsveranstaltungen und Demonstrationstätigkeiten unterstützt. Die Veranstaltungen sollen unter anderem auch den Bereich Tierschutz umfassen.
Im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) können Investitionen in unbewegliches Vermögen (Neubauten und Stallmodernisierungen) sowie Anlagen der Innenwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutz gefördert werden.
Ziel der Förderung von Beratungsmaßnahmen ist eine Landwirtschaft, die wettbewerbsfähig, nachhaltig, tiergerecht, umwelt- und naturschonend sowie an den Klimawandel angepasst ist.
Dieses Investitionsprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe fördert unter anderem im Bereich der Nutztierhaltung Techniken und Gebäude zur Verbesserung des Tierwohls sowie des Klima- und Umweltschutzes.
Gefördert werden beispielsweise Fachtagungen oder Gründung von Arbeitskreisen unter anderem zu den Themen Tierschutz, Tiergesundheit und Vermeidung von Emissionen (Teil B.II.1).
https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/wissensaustausch
https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/wissensaustausch-und-qualifizierung
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, zur Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten und zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes.
Ziel der Förderung von Beratungsmaßnahmen ist unter anderem die Vermittlung von Informationen zu Tiergesundheit und tiergerechter Tierhaltung zur Verbesserung der tierbezogenen Produktionsbedingungen. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt an die Beratungsanbieter; Endbegünstigte sind die landwirtschaftlichen Betriebe.
Das Agrarinvestitionsprogramm unterstützt Investitionen zur Errichtung oder Modernisierung von Ställen. Für die jeweiligen Förderstufen müssen unterschiedliche Anforderungen im Bereich Tiergerechtheit erfüllt werden.
https://www.schleswig-holstein.de/agrarinvestitionsfoerderung
Ziel der Förderung von Beratungsmaßnahmen ist die Vermittlung von Informationen zu einer nachhaltigen Landwirtschaft – dazu gehören unter anderem die Themen Klima, Energie, Grünland und Tierwohl.
Die Investitionsförderung soll die Möglichkeiten zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe zum Beispiel durch Maßnahmen zum Klimaschutz, für mehr Tierwohl und Minderung des Antibiotikaeinsatzes unterstützen.
https://www.aufbaubank.de/Vortrag_Infoveranstaltungen (PDF-Datei)
Ziel der Förderung von Beratungsmaßnahmen ist unter anderem die Vermittlung von Informationen zu Tiergesundheit sowie tiergerechter und emissionsarmer Tierhaltung.
https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/landwirtschaftliche-beratungsleistungen
Letzte Aktualisierung 08.08.2024