Der Rechtsrahmen, in dem sich per Definition legale, tiergerechte Tierhaltung in Deutschland bewegt, wird stetig aktualisiert und präzisiert. Seit Februar 2014 sind die betrieblichen Eigenkontrollen im Tierschutzgesetz verankert. Paragraf 11 Absatz 8 TschG besagt:
Allem zugrunde liegt das Grundgesetz. 2002 wurde im Grundgesetz §20a GG festgeschrieben, dass in Deutschland Tierschutz als Staatsziel zu betrachten ist.
Ökonomischer Mehrwert durch Tierwohl-Erhebung
Die betriebliche Eigenkontrolle des Ziegenbestands hat gleichzeitig durchaus Mehrwert für den wirtschaftlichen Erfolg. Mit der regelmäßigen Erfassung zuvor festgelegter Merkmale zur Tiergesundheit, der Haltungsumgebung und Arbeitsabläufen kann die Betriebsleitung selbst Schwachpunkte erkennen und gegensteuern. Frühzeitiges Erkennen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann zum Beispiel auch Kosten für aufwendigere, medizinische Behandlungen einsparen.
Doch auch die Stärken eines Betriebes werden sichtbar sowie Effekte von zuvor vorgenommenen Veränderungen.
Übersichtliche Unterlagen erleichtern zudem die Kommunikation mit Behörden, bei tierärztlichen Behandlungen und nicht zuletzt auch intern im Betrieb.