Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite nur notwendige Cookies gesetzt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Landwirtschaftliche Betriebe werden in der Umsetzung von Tierwohlmaßnahmen durch verschiedene öffentliche Mittel der Länder, des Bundes und der EU unterstützt. Die Ausgestaltung vieler Fördermaßnahmen obliegt den Bundesländern. Für eine zielgerichtete Recherche haben wir die Maßnahmen nach Nutzungsrichtung und Tierarten sowie Bundesland sortiert. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.
Hinweis zur Förderung von Investitionen in Stallbauten für Schweine: Diese werden in den verschiedenen Bundesländern häufig über das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung finanziert.
Im Bereich der Agrarinvestitionsförderung werden für die Schweinehaltung oftmals Bewilligungen nur noch für spezifische Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen erteilt.
Im Folgenden finden Sie öffentliche Förderungen für den Bereich Mastschweine.
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm unterstützt unter anderem eine besonders tiergerechte Haltung in der Landwirtschaft. Gefördert werden beispielsweise Investitionen zur Errichtung oder Modernisierung von Ställen. Für die jeweiligen Förderstufen müssen unterschiedliche Anforderungen im Bereich Tiergerechtheit erfüllt werden.
Verschiedene Beratungsmodule, wie z. B. Optimierung Tierwohl oder Umstellung auf höhere Tierschutzstandards im Beratungssystem Beratung.Zukunft.Land. stehen den landwirtschaftlichen Unternehmen in Baden-Württemberg zur Verfügung. Die Beratung wird durch konzessionierte Beratungsorganisationen mit qualifizierten Beratungskräfte angeboten und durchgeführt, wobei die Landwirte sich die Beratungsorganisation Ihrer Wahl aussuchen können. Die Förderung der Beratungsmodule erfolgt an die Beratungsorganisationen, die die Beratungsmodule (z. B. Schweinehaltung 253, Stallbau 258, Tierwohl - Schwein 263) vergünstigt anbieten.
Die Förderung der Tierzucht kann die Leistungsfähigkeit und Gesundheit von Nutztieren sowie die Erzeugung sicherer Lebensmittel unterstützen. Gefördert werden unter anderem die Datenerfassung und -aufbereitung sowie deren tierzüchterische Nutzung.
Ein Ziel des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl ist die Förderung einer artgerechten Tierhaltung. So wird auch die Förderung einer tiergerechten Mastschweinehaltung unterstützt. Für die verschiedenen Förderstufen müssen verschiedene Voraussetzungen und Auflagen u. a. bezüglich Platzangebot und Beschäftigungsmaterial erfüllt werden.
Das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl unterstützt mit Ausgleichsleistungen die Haltung von männlichen und weiblichen Zuchttieren der Schweinerassen Schwäbisch Hällisches Schwein, Deutsche Landrasse und Deutsches Edelschwein.
Ziel des Bayerischen Sonderprogramms Landwirtschaft Digital ist die Förderung von Investitionen in die Digitalisierung, die unter anderem auch das Tierwohl steigern sollen. So kann mit einer Sensor-Technologie die Tiergesundheit genau überwacht werden und Unregelmäßigkeiten, die das Tierwohl beeinträchtigen, frühzeitig erkannt werden.
Das Agrarinvestitionsprogramm unterstützt unter anderem eine besonders tiergerechte Landwirtschaft in Form von Investitionen zur Errichtung oder Modernisierung von Ställen. Für die jeweiligen Förderstufen müssen unterschiedliche Anforderungen im Bereich Tiergerechtheit erfüllt werden.
Das Förderprogramm gleicht laufende Kosten für mehr Tierwohl (z. B. Kosten für zusätzliche Arbeit oder Einstreu) im Bereich der Zuchtsauenhaltung, der Ferkelaufzucht, der Mastschweinehaltung aus.
Die Förderung von Investitionsvorhaben soll die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft unterstützen.
Weiterhin sollen Schäden von Naturkatastrophen (widrige Witterungsverhältnisse) vorgebeugt werden. Darüber hinaus soll die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im nichtlandwirtschaftlichen Bereich (Teil III der Richtlinie) unterstützt werden.
Durch die Förderung von Beratungsdienstleistungen werden landwirtschaftliche sowie gartenbauliche Unternehmen im Land Brandenburg bei Fragen zum Umwelt-, Natur-, Klimaschutz und zum Tierwohl unterstützt. Weiterhin ermöglicht die Förderrichtlinie die Inanspruchnahme von sozioökonomischen Beratungsdienstleistungen sowie die Inanspruchnahme von bezuschussten Beratungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich fördert die Richtlinie die Einrichtung von Konsultationsbetrieben.
Im Rahmen dieses Förderprogramms wird die Erhebung und Auswertung von Daten zu Gesundheits- und Robustheitsmerkmalen gefördert. Finanziell unterstützt werden Zuchtorganisationen sowie Kontrollvereinigungen; als Endbegünstigter erhält der landwirtschaftliche Betrieb die Dienstleistung.
Das Agrarinvestitionsprogramm unterstützt beispielsweise Investitionen zur Errichtung oder Modernisierung von Ställen. Für die jeweiligen Förderstufen müssen unterschiedliche Anforderungen im Bereich Tiergerechtheit erfüllt werden.
Hamburg lässt die GAP-Förderung von Niedersachsen administrieren und bildet mit Niedersachsen und Bremen eine Förderregion mit einem gemeinsamen abgestimmten Förderkonzept. Das Förderkonzept „KLARA 2023-2027“ steht für „Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und regionale Akteur:innen“ und umfasst eine große Bandbreite von neuen und etablierten Förderinstrumenten.
Ziel ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft.
Aufgrund des Inkrafttretens der Richtlinie zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung werden in der Schweinehaltung aktuell nur Bewilligungen für spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK) erteilt.
Mit der Förderung soll der Fortbestand gefährdeter heimischer Nutztierrassen sichergestellt und damit ihr genetisches Potenzial erhalten werden. Dies leistet einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität.
Förderfähige Schweinerassen sind:
- Deutsche Landrasse
- Deutsches Edelschwein
- Buntes Bentheimer Schwein
Das Land Hessen gewährt unter finanzieller Beteiligung des Bundes Zuwendungen mit dem Ziel, die Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere zu verbessern. Zur Zielerreichung werden relevante Leistungsdaten und Merkmale erhoben, aufbereitet und ausgewertet sowie Zuchtwerte ermittelt. Mit dem Einsatz der Fördermittel soll der züchterische Fortschritt in Bezug auf gesundheits- und robustheitsrelevante Merkmale beschleunigt und damit eine Verbesserung der Tiergesundheit und Robustheit in der Praxis erreicht werden. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60 % der entstehenden Aufwendungen für die Datenerhebung und Datenauswertung von relevanten Merkmalen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung wird in Hessen direkt an den Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) als Kontrollvereinigung ausgezahlt. Der HVL muss den Zuwendungsanteil bei der Abrechnung der Gebühren gegenüber den landwirtschaftlichen Betrieben ausweisen. Damit trägt die Beihilfe zu einer Reduzierung der jeweils tierbezogenen Beiträge der Betriebe bei.
Ziel der Förderung ist es, die positiven Möglichkeiten der Digitalisierung für die Landwirtschaft zu nutzen. Gefördert werden kann der Erwerb von Agrarsoftware und der Einsatz von Sensor-Technologie von digitalen Systemen u. a. zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls.
Das Agrarinvestitionsprogramm unterstützt eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umwelt- und klimaschonende, tiergerechte, Landwirtschaft für investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Die Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes, insbesondere der Emissionsminderung, stehen dabei besonders im Fokus.
Mit der Förderung verschiedener Beratungsangebote sollen landwirtschaftliche Betriebe unter anderem bezüglich Anforderungen an besonders tiergerechte Haltungsverfahren unterstützt werden. Empfänger der Fördermittel sind anerkannte Beratungsorganisationen; Empfänger der Beratungsleistung sind landwirtschaftliche Unternehmen.
Mit dieser Förderung sollen wirtschaftliche Nachteile aufgrund besonderer Bewirtschaftungsanforderungen oder geringerer Leistungen ausgeglichen werden, die bei der Zucht und Haltung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen entstehen. Förderfähige Schweinerassen sind:
https://www.lallf.de (PDF-Datei)
Das Agrarinvestitionsprogramm unterstützt beispielsweise Investitionen zur Errichtung oder Modernisierung von tiergerechten Ställen. Für die jeweiligen Förderstufen müssen unterschiedliche Mindestanforderungen im Bereich Tiergerechtheit erfüllt werden.
https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de
Mit der Förderung verschiedener Beratungsleistungen sollen landwirtschaftliche Betriebe unter anderem im Bereich Tierhaltung in individuellen Fragestellungen unterstützt werden. Hierbei werden Aspekte wie nachhaltige und klimaresiliente Tierhaltung, Tiergesundheit und Tierschutz adressiert. Empfänger der Fördermittel sind die im Rahmen der Beratungsförderung anerkannten Beratungsanbieter.
Das Ziel des ELER-Programms ist es durch Maßnahmen wie eine Erhöhung des Platzangebotes die Haltung von Schweinen zu verbessern. Auch wird der Verzicht auf das Kupieren der Schwänze gefördert.
Das neue Bundesprogramm „Umbau der Tierhaltung“ ersetzt in 2024 die niedersächsische ELER-Förderung in der Schweinehaltung.
Ziel der AFP-Förderung ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft. Bewilligungen für Investitionen im Bereich der Schweinehaltung können im AFP nur noch für spezifische Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen getätigt werden.
Mit diesem Förderprogramm soll die Haltung von Schweinen auf planbefestigten und teilperforierten Flächen und die Aufstallung auf Stroh gefördert werden. So soll eine Verbesserung der Tiergesundheit und Tiergerechtheit aufgrund von verbesserten Liegebedingungen und Vorhandensein von Beschäftigungsmaterial gewährleistet werden.
Förderfähig ist die Zucht und Haltung von Schweinerassen, die in ihrem Bestand bedroht sind, die eine wichtige Genreserve darstellen bzw. durch deren Fortbestand ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft geleistet werden kann.
Hierzu gehören:
Das Agrarinvestitionsprogramm unterstützt unter anderem Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls durch Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von Stallanlagen.
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden qualifizierte Anbieter von Informationsveranstaltungen und Demonstrationstätigkeiten unterstützt. Die Veranstaltungen sollen unter anderem auch den Bereich Tierschutz umfassen.
Ziel dieses Förderprogramms ist die züchterische Verbesserung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere. Hierfür werden Erhebung und Auswertung von Daten zu züchterischen Merkmalen gefördert durch anerkannte Zuchtorganisationen oder Kontrollvereinigungen gefördert.
Im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) können Investitionen in unbewegliches Vermögen (Neubauten und Stallmodernisierungen) sowie Anlagen der Innenwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutz gefördert werden.
Ziel der Förderung von Beratungsmaßnahmen ist eine Landwirtschaft, die wettbewerbsfähig, nachhaltig, tiergerecht, umwelt- und naturschonend sowie an den Klimawandel angepasst ist.
Dieses Investitionsprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe fördert unter anderem im Bereich der Nutztierhaltung Techniken und Gebäude zur Verbesserung des Tierwohls sowie des Klima- und Umweltschutzes.
Gefördert werden beispielsweise Fachtagungen oder Gründung von Arbeitskreisen unter anderem zu den Themen Tierschutz, Tiergesundheit und Vermeidung von Emissionen (Teil B.II.1).
Ziel der Förderung von Beratungsmaßnahmen ist unter anderem die Vermittlung von Informationen zu Tiergesundheit und tiergerechter Tierhaltung zur Verbesserung der tierbezogenen Produktionsbedingungen. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt an die Beratungsanbieter; Endbegünstigte sind die landwirtschaftlichen Betriebe.
Mit diesem Förderprogramm sollen Tierhalter bei der Zucht und Haltung von Zuchttieren gefährdeter Nutztierrassen (Schweine: Deutsches Sattelschwein, Leicoma) unterstützt werden. So sollen wirtschaftliche Nachteile, die zum Beispiel aufgrund von anderen tierartengerechten Erfordernissen zustande kommen können, ausgeglichen werden.
Die Förderung der Tierzucht kann die Leistungsfähigkeit, Gesundheit und Robustheit von Nutztieren anhand der Sicherung der genetischen Qualität unterstützen. Gefördert werden unter anderem die Datenerfassung und -aufbereitung sowie deren tierzüchterische Nutzung.
Das Agrarinvestitionsprogramm unterstützt Investitionen zur Errichtung oder Modernisierung von Ställen. Für die jeweiligen Förderstufen müssen unterschiedliche Anforderungen im Bereich Tiergerechtheit erfüllt werden. Investitionen in Stallbauten für die Schweinehaltung werden über das „Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung“ finanziert. Bewilligungen für Investitionen im Bereich der Schweinehaltung können im AFP nur noch für spezifische Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen getätigt werden.
Ziel der Förderung von Beratungsmaßnahmen ist die Vermittlung von Informationen zu einer nachhaltigen Landwirtschaft – dazu gehören unter anderem die Themen Klima, Energie, Grünland und Tierwohl.
Die Investitionsförderung soll die Möglichkeiten zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe zum Beispiel durch Maßnahmen zum Klimaschutz, für mehr Tierwohl und Minderung des Antibiotikaeinsatzes unterstützen.
Ziel der Förderung von Beratungsmaßnahmen ist unter anderem die Vermittlung von Informationen zu Tiergesundheit sowie tiergerechter und emissionsarmer Tierhaltung.
Die Förderung der Tierzucht kann die Leistungsfähigkeit, Gesundheit und Robustheit von Nutztieren anhand der Sicherung der genetischen Qualität unterstützen. Gefördert werden unter anderem die Datenerfassung und -aufbereitung sowie deren tierzüchterische Nutzung.
Letzte Aktualisierung 07.08.2024