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Es gibt für die Schafhaltung unterschiedliche Förderinstrumente, die zusätzliche Mittel für die Pflege von Flächen, Zucht seltener Rassen oder Investitionen zur Verfügung stellen.
Wirtschaftliches Auskommen in der Schafhaltung ist oft eine Herausforderung. Schafhaltung ist jedoch für die landwirtschaftliche Vielfalt wichtig, für die Landschaftspflege und um die Erzeugung von Schafsprodukten in Deutschland zu erhalten.
Es gibt außerdem in fast allen Bundesländern Programme, die eine Zuzahlungen für als wolfssicher geltende Zäune und andere Vergrämungsmaßnahmen gegen den Wolf leisten, die für Sicherheit auf der Weide sorgen sollen. Informationen hierzu finden Sie beim Bundeszentrum Weidetiere und Wolf.
Alle Programme variieren von Bundesland zu Bundesland und ändern sich häufig mit dem Ablauf und Neubeginn von Förderperioden. Die jeweiligen Kammern, Landwirtschaftsämter und Verbände können Hilfestellung und Beratung bei der Antragstellung geben.
Im folgenden finden Sie Links zu Informationen zu öffentlichen Förderungen sortiert nach Bundesländern. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.
Zu den förderfähigen Projekten gehört eine ganze Reihe von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen, damit also auch leistungsfähige Agrar- und Forstwirtschaft. Ein Förderziel sind nachhaltige und tiergerechte Haltungsmaßnahmen, unter anderem die dafür erforderlichen baulichen Anlagen. Auch der Erhalt einer Vielfalt an genetischen Ressourcen gehört dazu.
Für eine Förderung vor Ort muss die Maßnahme aber vom jeweiligen Land angeboten werden.
Ziel dieser Förderung ist der Schutz und die Erhaltung von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten und der Kulturlandschaft. Daher bezieht sich die Maßnahme ausschließlich auf Vorrangflächen wie Naturschutzgebiete oder Gebiete zur Biotopvernetzung. Mittel werden zum Beispiel vergeben für Vertragsnaturschutz, Biotopanlage oder -pflege bei öffentlichem Interesse. Auch Grunderwerb und Investitionen zum Zweck der Biotoppflege oder in kleine landwirtschaftliche Betriebe sind förderfähig. Im Vertragsnaturschutz kann die Förderung zum Beispiel in Form von Verträgen zum Ausgleich von Mehrarbeit und Einkommenseinbußen, als Honorar für Dienstleistungen oder als Zuschuss zu Investitionen zugeteilt werden.
Hangneigungen von mehr als 25% sind schwer zu bewirtschaften. Betriebe, die weiterhin mit solchen Flächen arbeiten, können über dieses Programm eine flächenbezogene Förderung erhalten. 2021 betrug sie auf Hängen mit 25 bis 50% Steigung 120€ pro Hektar, bei mehr als 50% 170€/ha.
Förderfähig sind zum Beispiel Mäh- und Schafweiden, Hutungen, Almen und Alpen und Biotope mit landwirtschaftlicher Nutzung.
Diese Förderung können landwirtschaftliche Unternehmen beantragen, die Tierwohlmaßnahmen planen oder über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren etwas für Pflege und Erhalt der Kulturlandschaft und zum Schutz natürlicher Ressourcen vornehmen wollen. Es gibt rund 40 förderfähige Maßnahmen, die jeweils mit unterschiedlichen Prämien honoriert werden, meist nach Fläche. Förderfähig sind nur Flächen, die in Baden-Württemberg liegen.
Almen und Alpen zu erhalten ist aufwändig. Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen betreffen zum Beispiel Wege, Gebäude, Tränkewasserversorgung und die Beseitigung von Geröll auf Weideflächen. Das Bayerische Bergbauernprogramm gewährt für verschiedene Maßnahmen zum Erhalt dieser alten Kulturlandschaft verschiedene Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe. Sie sind flächengebunden und die Höhe ist begrenzt.
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/004807/index.php
Als benachteiligte Gebiete gelten zum Beispiel Berggebiete durch die Höhenlage und die Hangneigung. Betriebe, die mindestens drei Hektar Land in benachteiligten Gebieten bewirtschaften, können die Ausgleichszulage beantragen. Die Förderhöhe liegt zwischen 25 und 200 Euro je Hektar.
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/000962/index.php
Mit der Richtlinie zur Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat Bayern eine Schaf- und Ziegenprämie eingeführt. Für jedes gehaltene Schaf und jede Ziege gibt es jährlich eine Unterstützung von 30 Euro. Die Antragstellenden müssen mindestens 20 Tiere melden können und allen Tieren Weidezugang gewähren. Meldefähig sind nur Tiere, die fristgerecht in HIT eingetragen und zum 1.1. des Förderjahres mindestens 10 Monate alt waren.
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/249065/index.php
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-417/
30 Euro je Zuchttier des Brillenschafs, des Alpinen und des Krainer Steinschafs. Mit 25 Euro je Zuchttier wird die Haltung der Rassen Braunes, Schwarzes, Weißes und Geschecktes Bergschaf unterstützt sowie Coburger Fuchs und Rhönschaf. Voraussetzungen für diese Förderung sind unter anderem der Eintrag der Tiere ins Zuchtbuch, die Teilnahme an einem Erhaltungszuchtprogramm, tierschutzgerechte Haltung sowie die Mitgliedschaft in einer Züchtervereinigung. Ausgezahlt wird ab einem Förderbetrag von mindestens 100 Euro. Die maximale Förderhöhe pro Betrieb beträgt 3.000 Euro.
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/003664/index.php
https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/rili_gefaehrdete_nutztierrassen_2018.pdf
In den förderfähigen Maßnahmen zu KULAP finden sich die extensive Bewirtschaftung von Grünland, die Pflege von Heiden, Trockenrasen und sensiblen Grünlandstandorten, sowie die Erhaltung tiergenetischer Ressourcen. Gefördert wird auf ein Projekt bezogen. Anträge stellen können aktive Landwirte und Landwirtinnen im Haupt- oder Nebenerwerb.
Ziel dieses Förderprogramms ist es, die Bestände an Schafen und Ziegen im Bundesland zu erhalten, damit weiterhin die Pflege besonderer Grünlandstandorte mit Schafen und Ziegen gesichert ist. Mindestens 15 Euro pro Schaf oder Ziege, die zum 1.1. des Jahres mindestens 9 Monate alt sind, können Tierhalter beantragen, die ihren Betriebssitz und die Tiere in Hessen halten. Die Antragssteller müssen allerdings mindestens 20 Tiere melden können und sie müssen garantieren, dass die Tiere weiterhin im Bestand sind, bzw. die Tierzahl in der Altersgruppe innerhalb der Fristen konstant bleibt. Der Förderbetrag pro Tier kann bis zu 35 Euro betragen abhängig vom Antragsvolumen und den jährlich ausschöpfbaren Mitteln. Die Förderung ist auf maximal 6666 Euro gedeckelt und es darf keine doppelte, tierbezogene Förderung vorkommen.
https://www.wibank.de/wibank/weidetierpraemie/weidetierpraemie-523226
HALM stellt einen ganzen Katalog von Fördermöglichkeiten, die sich unter anderem auf extensive Nutzung von Grünland beziehen. Beweidung mit Schafen und Ziegen kann förderfähig sein. Es wird aber auch der Erhalt tiergenetischer Ressourcen unterstützt.
Wer an einem Erhaltungszuchtprogramm der Rassen Rhönschaf, Coburger Fuchsschaf oder Weiße Deutsche Edelziege teilnimmt, mindestens 10 Tiere hält und sich verpflichtet, wenigstens weitere 5 Jahre den Bestand aufrecht zu erhalten, kann einen Zuschuss von 30 Euro pro Tier und Jahr bekommen.
https://www.wibank.de/bpshort/servlet/wibank/halm/halm-306958
Zur Förderung der Diversifizierung unterstützt das Land Hessen Investitionen, die auf den landwirtschaftlichen Betrieben zusätzliche Einkommensquellen erschließen. Dazu kann gehören: "Urlaub auf dem Bauernhof“, Direktvermarktung, Bäuerliche Gastronomie, Bäuerliches Handwerk, Natur- und Landschaftspflege oder Dienstleistungsangebote.
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 25% des Investitionsvolumens, darf aber 200.000 Euro nicht überschreiten.
https://umwelt.hessen.de/Landwirtschaft/Foerderungen/Einzelbetriebliche-Investitionsfoerderung
Das Agrarinvestitionsförderprogramm soll Maßnahmen für mehr Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz unterstützen. Auch Investitionen in Stallbauten sind förderfähig, wenn sie dem Tierschutz dienen. Das gilt auch für mobile Stallungen für alle Tierarten. Es bezieht sich auf Bremen und Niedersachsen.
In Niedersachsen können Halter und Halterinnen von Schafherden, die mindestens 10 Tiere umfassen, seit 2021 eine Weidetierprämie von 33 Euro pro Tier und Jahr erhalten. Die Förderung ist auf maximal 200 Tiere begrenzt. Sie soll eine Übergangslösung darstellen bis zur Einführung einer bundesweiten Weidetierprämie.
Antragstellende müssen belegen, dass sie die Tiere in der HIT Datenbank für Nutztiere registriert haben und Beiträge zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse entrichten. Sollte der Betriebssitz außerhalb von Niedersachsen liegen, aber über den Sommer Tiere auf Flächen in Niedersachsen weiden, ist gegebenenfalls auch für diese Betriebe eine Förderung möglich, wenn die entsprechenden Nachweise erbracht werden.
Kreise und kreisfreie Städte können ihre eigenen "Kulturlandschaftsprogramme" aufstellen und dann auf Grundlage der Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz z.B. die Pflege von Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen oder Biotopen beauftragen. Zu den möglichen Maßnahmen gehören Beweidungsprojekte.
http://vns.naturschutzinformationen.nrw.de/vns/de/fachinfo/zustaendigkeit
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Haltung seltener Haustierrassen zum Schutz der genetischen Ressourcen.
Für Mutterschafe und Böcke gibt es eine jährliche Haltungsprämie von 30 Euro für Bestände mit Tieren der Rassen, die als heimisch und gefährdet in der Datenbank Zentrale Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geführt sind.
Aktuell sind dies Alpines Steinschaf, Bentheimer Landschaf, Brillenschaf, Coburger Fuchsschaf, die Graue gehörnte, die Weiße hornlose und die Weiße behornte Heidschnucke, das Krainer Steinschaf, das Leineschaf, das Merinolangwollschaf, das Merinofleischschaf, Ostfriesisches Milchschaf, Rauwolliges pommersches Landschaf, Rhönschaf, Skudden, Waldschaf, Weißköpfige Fleischschaf sowie Braune, Weiße, Schwarze und Gescheckte Bergschafe.
Antragstellende müssen die Teilnahme an einem Zuchtprogramm nachweisen und die Tiere über den gesamten Verpflichtungszeitraum halten.
https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/aum/nutztierrassen.htm
Extensive Bewirtschaftung von Grünland und Vertragsnaturschutz sind in NRW förderfähig. Somit kann es Förderung für beweidete Flächen geben.
https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/aum/gruenland.htm
https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/aum/vertragsnaturschutz.htm
In Rheinland-Pfalz wird die Weidetierprämie über die Tierseuchenkasse beantragt. Es gibt 20 Euro pro Tier und Jahr Zuschuss, sofern mindestens 15 Schafe in Weidehaltung gehalten werden, die zum Beginn des Jahres 10 Monate oder älter waren.
Dieses Paket an Fördermaßnahmen enthält mehrere Punkte, in denen es Schnittmengen mit der Arbeit schafhaltender Betriebe gibt, vor allem wenn es um die Nutzung und den Erhalt von Streuobstwiesen und extensiv zu bewirtschaftendem Grünland geht. Es gibt außerdem die Möglichkeit, von Ausgleichzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe, die Land in benachteiligten Gebieten bewirtschaften.
Als benachteiligte Gebiete gelten sowohl Acker- als auch Grünland, auf denen naturbedingte Gründe einen erheblichen Mehraufwand und Erschwernisse bei der Nutzung verursachen. Ein Beispiel dafür sind Hanglagen.
https://www.saarland.de/muv/DE/portale/landwirtschaft/informationen/agrarumwelt-klimamassnahmen
Die Tierzucht, aber auch der Erhalt alter Rassen sowie der Verbandsarbeit ist in Sachsen förderfähig.
Es ist Projektfinanzierung für Verbände möglich, aber zum Beispiel auch die Förderung von Haltungen seltener Rassen. Letzteres umfasst in Sachsen derzeit die Rassen Merinofleischschaf, Ostfriesisches Milchschaf, Skudden und Leineschafe.
Voraussetzung ist, dass die Tierhalter mit ihrem Bestand am Erhaltungszuchtprogramm eines Zuchtverbandes teilnehmen. Die Förderung wird nach Großvieheinheiten berechnet, ein Mutterschaf oder Bock gilt als 0,15 Großvieheinheiten. Pro Großvieheinheit - hier also z.B. 7 Mutterschafe - sind 200 Euro Förderung möglich.
Zusätzliche Beträge können bewilligt werden, wenn Tiere zum Beispiel zur Gewinnung von Samen oder Embryonen für ein Zuchtprogramm zur Verfügung gestellt werden.
Naturschutzgerechte Hütehaltung oder Beweidung mit Schafen oder Ziegen oder gemischten Herden der genannten Tierarten kann über das Agrarumwelt- und Klimamaßnahmenpaket förderfähig sein. Das Ziel der Förderung ist der Erhalt der Naturräume und des artenreichen Grünlands.
https://www.smul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-agrarumwelt-und-klimamassnahmen
Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL-Richtlinie) ist in Sachsen-Anhalt förderfähig, sofern die beweideten Flächen zum Beispiel in einem Natura 2000 Gebiet liegen und bestimmte Pflanzengesellschaften beherbergen. Dazu gehören zum Beispiel geschützte Heidegebiete und verschiedene Trockenrasentypen. Diese Offenlandstandorte sollen gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie erhalten und verbessert werden.
Die Höhe der Förderung beträgt je Hektar 450€/Jahr.
https://europa.sachsen-anhalt.de/esi-fonds-in-sachsen-anhalt/
Die Agrarinvestitionsförderprogramme bezuschussen Investitionen auf landwirtschaftlichen Betrieben. Dazu gehören auch Bauvorhaben oder anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Tierhaltung.
Hier sind auch beispielsweise Stallbauten, Hofkäsereien und mehr für die Schaf- und Ziegenhaltung anteilig förderfähig.
https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-sued/landwirtschaft/agrarinvestitionsfoerderprogramm-afp/
In Schleswig-Holstein zählen beispielsweise die Nordseeinseln zu den benachteiligten Gebieten. Hier ist Landwirtschaft nur unter erhöhtem Aufwand möglich.
Um die Betriebe dabei zu unterstützen weiterhin zum Beispiel Weidehaltung von Schafen betreiben zu können, ist eine flächenbezogene Förderung vorgesehen. Bis zu 50 Hektar Grünland, die in benachteiligten Gebieten liegen, beträgt sie 140 €/Hektar. Darüber sind es noch 130 Euro/Hektar. Wer mehr als 100 Hektar benachteiligte Gebiete unterhält, kann 120€/Hektar erhalten.
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/
Förderfähig sind für die Tierhaltenden zum Beispiel Zuchtwertfeststellung und andere Leistungsprüfungen. Dafür gibt es Zuschüsse pro Tier.
Antragstellende müssen über den beantragten Förderzeitraum hin mindestens ein solches Tier halten, das in einem Zuchtbuch einer anerkannten Thüringer Zuchtorganisation eingetragen ist. Damit sind neben kleinen und mittleren Betriebsgrößen auch Hobbyhaltungen einbezogen.
https://tlllr.thueringen.de/landwirtschaft/foerderung/tierzucht
In diesem Programm erhalten landwirtschaftliche Betriebe anteilige Unterstützung für Investitionen, die zum Beispiel Maschinen, Gebäude oder auch Dienstleistungen rund um die Investitions- und Bauplanung betrifft.
Gefördert werden Betriebe mit weniger als 2 Mio Jahresumsatz und maximal 10 Mitarbeitenden oder Betriebe, die kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Zwecke verfolgen. Der Ort, an dem die Investition stattfindet, muss in Thüringen liegen.
Letzte Aktualisierung 22.02.2022