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Es gibt für die Schafhaltung unterschiedliche Förderinstrumente, die zusätzliche Mittel für die Pflege von Flächen, Zucht seltener Rassen oder Investitionen zur Verfügung stellen.
Wirtschaftliches Auskommen in der Schafhaltung ist oft eine Herausforderung. Schafhaltung ist jedoch neben der landwirtschaftlichen Vielfalt für die Landschaftspflege und den Küstenschutz wichtig sowie um die Erzeugung von Schafsprodukten in Deutschland zu erhalten.
Es gibt außerdem in fast allen Bundesländern Förder-Programme, die eine Zuzahlung zu wolfsabweisenden Zäunen leisten. Informationen hierzu finden Sie beim Bundeszentrum Weidetierhaltung und Wolf.
Alle Programme variieren von Bundesland zu Bundesland und ändern sich häufig mit dem Ablauf und Neubeginn von Förderperioden. Die jeweiligen Kammern, Landwirtschaftsämter und Verbände helfen und beraten bei der Antragstellung.
Im folgenden finden Sie Links zu Informationen zu öffentlichen Förderungen sortiert nach Bundesländern. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.
Zu den förderfähigen Projekten gehört eine ganze Reihe von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen, damit also auch leistungsfähige Agrar- und Forstwirtschaft. Ein Förderziel sind nachhaltige und tiergerechte Haltungsmaßnahmen, unter anderem die dafür erforderlichen baulichen Anlagen. Auch der Erhalt einer Vielfalt an genetischen Ressourcen gehört dazu.
Für eine Förderung vor Ort muss die Maßnahme aber vom jeweiligen Land angeboten werden.
BMEL: Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)
Die GAP sieht eine gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch vor. Für Mutterschafe und Mutterziegen wird angesichts der hohen Bedeutung dieses Sektors für die Erhaltung und Pflege extensiver Grünlandstandorte eine gekoppelte Zahlung je Muttertier gewährt.
Ziel dieser Förderung ist der Schutz und die Erhaltung von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten und der Kulturlandschaft. Daher bezieht sich die Maßnahme ausschließlich auf Vorrangflächen wie Naturschutzgebiete oder Gebiete zur Biotopvernetzung. Mittel werden zum Beispiel vergeben für Vertragsnaturschutz, Biotopanlage oder -pflege bei öffentlichem Interesse. Auch Grunderwerb und Investitionen zum Zweck der Biotoppflege oder in kleine landwirtschaftliche Betriebe sind förderfähig. Im Vertragsnaturschutz kann die Förderung zum Beispiel in Form von Verträgen zum Ausgleich von Mehrarbeit und Einkommenseinbußen, als Honorar für Dienstleistungen oder als Zuschuss zu Investitionen zugeteilt werden. Innerhalb der LPR ist in Fördergebieten Wolfsprävention möglich.
Hangneigungen von mehr als 25 Prozent sind schwer zu bewirtschaften. Betriebe, die weiterhin mit solchen Flächen arbeiten, können über dieses Programm eine flächenbezogene Förderung erhalten. Förderfähig sind Wiesen einschließlich Streuobstwiesen, Mäh- und Schafweiden, Hutungen, Almen und Alpen, Biotope mit landwirtschaftlicher Nutzung sowie Grünlandneuansaaten, die weniger als 5 Jahre zurückliegen.
Mit FAKT II werden die Vorgängerprogramme MEKA und FAKT I in der GAP-Förderperiode 2023-2027 fortgeschrieben und in wesentlichen Punkten weiterentwickelt.
Schwerpunkte sind insbesondere die Stärkung der Biodiversität, des Klimaschutzes und des Tierwohls. FAKT II bietet neben weiteren neuen Maßnahmen eine verbesserte Förderung der Grünlandstandorte.
Almen und Alpen zu erhalten ist aufwändig. Das Bayerische Bergbauernprogramm gewährt für verschiedene Maßnahmen zum Erhalt dieser Kulturlandschaft und zur Verbesserung der Umwelt durch extensive Bewirtschaftung von Grünland und Entlastung des Bergwaldes verschiedene Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe. Sie sind flächengebunden und die Höhe ist begrenzt. Förderfähig sind auch Maßnahmen zur Sanierung und zum Erhaltung von Wegen, Gebäuden, Tränkewasserversorgung sowie der Beseitigung von Geröll auf Weideflächen.
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/004807/index.php
Die AGZ soll Einkommensnachteile und zusätzliche Kosten teilweise kompensieren. Die Zahlungen sollen dazu beitragen, die Landwirtschaft in diesen Gebieten fortzuführen und die Kulturlandschaft zu erhalten. Unterschieden wird zwischen Berggebieten, aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten und aus anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Grad der Benachteiligung und wird nach dem Bewirtschaftungssystem des jeweiligen Betriebes differenziert.
Mindestens drei Hektar Land müssen in benachteiligten Gebieten bewirtschaftet werden. Die Förderhöhe liegt zwischen 25 und 200 Euro je Hektar.
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/000962/index.php
Für Mutterschafe und Mutterziegen sowie für die Haltung von Mutterkühen in Betrieben ohne Milchproduktion wird angesichts der hohen Bedeutung dieser Sektoren für die Erhaltung und Pflege extensiver Grünlandstandorte eine gekoppelte Zahlung je Muttertier gewährt.
https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/direktzahlungen-der-eu/index.html
Die Bestände mehrerer landwirtschaftlicher Nutztierrassen in Bayern sind gefährdet. Die Förderung zielt darauf ab, eine ausreichende Zuchtbasis zu erhalten beziehungsweise neu aufzubauen. Das hat tierzüchterische, aber auch landeskulturelle Gründe. Zudem trägt die Förderung zur Biodiversität bei. Bei den Schafen sind förderfähig das Coburger Fuchsschaf, Rhönschaf, das Weiße Bergschaf, das Braune Bergschaf, das Alpine Bergschaf, das Krainer Steinschaf, das Waldschaf, das Brillenschaf, das Ostfriesische Milchschaf und das Schwarze Bergschaf sowie das Gescheckte Bergschaf.
Gefördert werden Maßnahmen, die in besonderem Maße die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und den Klimaschutz gewährleisten und unterstützen. Dabei gilt es zum Schutz der Umwelt sowie zur Erhaltung des ländlichen Lebensraumes, der Landschaft und ihrer Merkmale, der Wasserressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt beizutragen. In diesem Sinne erfolgen Zuwendungen gemäß der Gliederung im GAK-Rahmenplan.
Gefördert wird auf ein Projekt bezogen. Anträge stellen können aktive Landwirte und Landwirtinnen im Haupt- oder Nebenerwerb.
Das Programm dient einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen. Gefördert werden Maßnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen, so zum Beispiel ökologischer Landbau und Grünlandextensivierung.
Ziel ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft.
Zur Förderung der Diversifizierung unterstützt das Land Hessen Investitionen, die auf den landwirtschaftlichen Betrieben zusätzliche Einkommensquellen erschließen. Dazu kann gehören: "Urlaub auf dem Bauernhof“, Direktvermarktung, Bäuerliche Gastronomie, Bäuerliches Handwerk, Natur- und Landschaftspflege oder Dienstleistungsangebote.
Landwirtschaft Hessen: Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Mit diesem Zuschuss wird die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen im Rahmen der Direktzahlungen als Einkommensgrundstützung, Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Gekoppelte Einkommensstützung sowie Öko-Regelungen gefördert.
Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft fördern das Land Niedersachsen, die Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg unter finanzieller Beteiligung der EU investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen.
Agrarförderung Niedersachsen: Agrarinvestitionsförderprogramm
Im Rahmen der Direktzahlungen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik ist eine gekoppelte Förderung für Mutterschafe und -ziegen möglich. Neben dem Ziel der Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen leistet diese Fördermaßnahme insbesondere durch extensive Beweidungsformen, die charakteristisch für diesen Betriebszweig sind, einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität und zu einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Nutzung ökologisch wertvoller Flächen. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen, Bremen und Hamburg.
Agrarförderung Niedersachsen: Förderung für Mutterschafe und Mutterziegen ab 2025
Kreise und kreisfreie Städte können ihre eigenen "Kulturlandschaftsprogramme" aufstellen und dann auf Grundlage der Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz z.B. die Pflege von Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen oder Biotopen beauftragen. Zu den möglichen Maßnahmen gehören Beweidungsprojekte.
Förderfähig ist die Zucht und Haltung von Rinder-, Schaf-, Schweine-, Pferde- und Ziegenrassen, die in ihrem Bestand bedroht sind, die eine wichtige Genreserve darstellen bzw. durch deren Fortbestand ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft geleistet werden kann.
Die Rassen müssen in der Datenbank "TGRDEU“ (Zentrale Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als einheimisch und in den Gefährdungskategorien PERH (Phänotypische Erhaltungspopulationen), ERH (Erhaltungspopulationen) oder BEO (Beobachtungspopulationen) geführt werden.
Stand November 2024 sind dies: Alpines Steinschaf, Bentheimer Landschaf, Braunes Bergschaf, Brillenschaf, Coburger Fuchsschaf, Graue gehörnte Heidschnucke, Krainer Steinschaf, Leineschaf, Leineschaf ursprünglicher Typ, Merinolangwollschaf, Merinofleischschaf, Merinolandschaf, Ostfriesisches Milchschaf, Rauwolliges pommersches Landschaf, Rhönschaf, Schwarzes Bergschaf, Schwarzköpfiges Fleischschaf, Skudden, Waldschaf, Weiße hornlose Heidschnucke, Weißes Bergschaf, Weiße gehörnte Heidschnucke, Weißköpfiges Fleischschaf und Geschecktes Bergschaf
Antragstellende müssen an einem Zuchtprogramm teilnehmen und die Tiere über den gesamten Verpflichtungszeitraum halten.
Mit der gekoppelten Einkommensstützung für Mutterschafe und Mutterziegen wird gleichzeitig u.a. die extensive Beweidung, die typisch für diese Art der Tierhaltung ist, unterstützt. Dadurch soll ein wichtiger Beitrag zu nachhaltiger landwirtschaftlicher Nutzung und der Erhaltung der Biodiversität geleistet werden. Bei Mutterschafen und Mutterziegen sind wenigstens 6 Tiere zu beantragen und während des Haltungszeitraums vom 15.05. bis 15.08. zu halten. Die Tiere müssen bis zum 15.05. des Antragsjahres die Zuchtreife erreicht haben und aus tierschutzrechtlicher Sicht in einem belegungsfähigen Alter sein. Die voraussichtliche Prämie beträgt 39 Euro je Tier.
Landwirtschaftskammer NRW: Direktzahlungen für Mutterschafe und Mutterziegen
Alle antragsberechtigten landwirtschaftlichen Betriebe mit Mutterschafen und Mutterziegen können diese Förderung nutzen. Diese können unabhängig von den Direktzahlungen für Flächen beantragt werden.
Rheinland-Pfalz: Förderung für Mutterschafe und Mutterziegen ab 2023
Dieses Paket an Fördermaßnahmen enthält mehrere Punkte, in denen es Schnittmengen mit der Arbeit schafhaltender Betriebe gibt, vor allem wenn es um die Nutzung und den Erhalt von Streuobstwiesen und extensiv zu bewirtschaftendem Grünland geht. Es gibt außerdem die Möglichkeit, von Ausgleichzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe, die Land in benachteiligten Gebieten bewirtschaften.
Als benachteiligte Gebiete gelten sowohl Acker- als auch Grünland, auf denen naturbedingte Gründe einen erheblichen Mehraufwand und Erschwernisse bei der Nutzung verursachen. Ein Beispiel dafür sind Hanglagen.
https://www.saarland.de/muv/DE/portale/landwirtschaft/informationen/agrarumwelt-klimamassnahmen
Die Förderrichtlinie Tierzucht 2023 dient der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung durch züchterische Maßnahmen, dem Erhalt und der Verbesserung der genetischen Qualität des Tierbestandes sowie dem Erhalt der genetischen Vielfalt.
https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/frl-tierzucht-2023-12886.html
Naturschutzgerechte Hütehaltung oder Beweidung mit Schafen oder Ziegen oder gemischten Herden der genannten Tierarten kann über das Agrarumwelt- und Klimamaßnahmenpaket förderfähig sein. Das Ziel der Förderung ist der Erhalt der Naturräume und des artenreichen Grünlands.
https://www.smul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-agrarumwelt-und-klimamassnahmen
Mit dem Förderprogramm sollen Schaf- und/oder Ziegenhaltende zur Unterstützung einer nachhaltigen Grünlandbewirtschaftung durch Beweidung und zur Verringerung von Konflikten zwischen Artenschutz und Weidehaltung bezüglich der laufenden Betriebsausgaben für den Schutz vor Schäden durch den Wolf gefördert werden.
www.smekul.sachsen.de/foerderung/foerderrichtlinie-schaf-und-ziegenhaltung-frl-szh-2021-10572.html
Überblick über Förderrichtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), des zum Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und über weitere Förderprogramme, mit denen Vorhaben aus dem Ressortbereich des SMUL finanziert werden (u. a. GAK, Strukturfond)
Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL-Richtlinie) ist in Sachsen-Anhalt förderfähig, sofern die beweideten Flächen zum Beispiel in einem Natura 2000 Gebiet liegen und bestimmte Pflanzengesellschaften beherbergen. Dazu gehören zum Beispiel geschützte Heidegebiete und verschiedene Trockenrasentypen. Diese Offenlandstandorte sollen gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie erhalten und verbessert werden.
Die Höhe der Förderung beträgt je Hektar 450€/Jahr.
https://europa.sachsen-anhalt.de/esi-fonds-in-sachsen-anhalt/
Die Agrarinvestitionsförderprogramme bezuschussen Investitionen auf landwirtschaftlichen Betrieben. Dazu gehören auch Bauvorhaben oder anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Tierhaltung.
Hier sind auch beispielsweise Stallbauten, Hofkäsereien und mehr für die Schaf- und Ziegenhaltung anteilig förderfähig.
https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-sued/landwirtschaft/agrarinvestitionsfoerderprogramm-afp/
In Schleswig-Holstein zählen beispielsweise die Nordseeinseln zu den benachteiligten Gebieten. Hier ist Landwirtschaft nur unter erhöhtem Aufwand möglich.
Um die Betriebe dabei zu unterstützen weiterhin zum Beispiel Weidehaltung von Schafen betreiben zu können, ist eine flächenbezogene Förderung vorgesehen. Die Höhe der Zuschusses beträgt jährlich je nach Größe der Bewirtschaftungsfläche für Grünland mit Tierhaltung EUR 120,00 bis EUR 140,00 pro Hektar und für Ackerbau/Marktfrucht EUR 40,00 bis EUR 60,00 pro Hektar.
Anträge sind bis zum 15.5. eines Jahres beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung zu stellen.
Förderdatenbank: Ausgleichszulage Landwirtschaftliche Betriebe - Schleswig-Holstein
Der Freistaat Thüringen unterstützt bei tierzüchterischen Maßnahmen, vor allem bei wirtschaftlichen Zuchtprogrammen zum Erhalt und zur Verbesserung der genetischen Qualität des Tierbestandes. Förderung ist erhältlich für Zuchtbuchführung von Thüringer Züchtervereinigungen mit maßgeblichem Einfluss auf die Thüringer Zucht- und Nutztierpopulationen, Durchführung von Leistungs- und Qualitätsprüfungen in von Thüringen anerkannten Prüfstationen und im Feld sowie die Zuchtwertfeststellung im Rahmen von Zuchtprogrammen. Auch die Organisation und Durchführung von Tierschauen ist förderfähig.
In diesem Programm erhalten landwirtschaftliche Betriebe anteilige Unterstützung für Investitionen, die zum Beispiel Maschinen, Gebäude oder auch Dienstleistungen rund um die Investitions- und Bauplanung betrifft.
Gefördert werden Betriebe mit weniger als 2 Mio Jahresumsatz und maximal 10 Mitarbeitenden oder Betriebe, die kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Zwecke verfolgen. Der Ort, an dem die Investition stattfindet, muss in Thüringen liegen.
Für den Vertragsnaturschutz in Thüringen nimmt der Naturschutzteil des KULAP eine herausragende Position ein. Mit diesem EU-kofinanzierten Programm pflegen Landwirtschaftsbetriebe alljährlich auf etwa 46.000 Hektar naturschutzfachlich wertvolle, oftmals landschaftsprägende Fläche, durch Pflege durch Beweidung, Mahd oder Hüteschafhaltung auf Mager- und Trockenstandorten, Bergwiesen, Feuchtwiesen, Wiesenbrüterflächen, Streuobstwiesen und Flachlandwiesen, naturnahe Ganzjahresbeweidung oder dauerhafte Umwandlung des Ackerlands in Dauergrünland.
Freistaat Thüringen: Kulturlandschaftsprogramm KULAP Thüringen
Letzte Aktualisierung 24.03.2025