Vollständige Anträge können bis zum 15.03.2023 eingereicht werden. Das Antragsverfahren ist eröffnet.
Bei der Förderung handelt es sich um eine einjährige Fördermaßnahme mit einem Projektdurchführungszeitraum bis zum 31.12.2023.
Zuwendungsfähige Vorhaben können ab einer Zuwendungssumme von 25.000 € gefördert werden. Bewilligungsbehörde ist der NLWKN.
Es wird zwischen zwei Maßnahmen (A und B) unterschieden:
- Maßnahme A „Grunderwerb in Schutzgebieten“ dient der Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten in Schutzgebieten der Agrarlandschaft.
- Bei Maßnahme B "Förderung der Insektenvielfalt“ sind Grunderwerb, investive Maßnahmen und die Erstellung von Schutzkonzepten einschließlich notwendiger Voruntersuchungen zum Zwecke der Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten für Insekten der Agrarlandschaft förderfähig.
Mehr Informationen:
Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist das Hauptinstrument zur Förderung einer nationalen Agrarstruktur, unter der auch 2023, vorbehaltlich der Beschlussfassung zum GAK-Rahmenplan 2023-2026 durch den Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz, wieder Mittel für den nicht-produktiven, investiven Naturschutz zur Verfügung gestellt werden.