Für viele Tierhaltende ist es ein schwieriges und durchaus emotionales Thema: Wie gehe ich richtig mit kranken und verletzten Tieren um? Wann separiere ich ein Tier, wann muss der Tierarzt hinzugezogen werden und wann muss ich ein Tier von seinem Leiden erlösen? Die richtige Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt ist für ein krankes oder verletztes Tier von immenser Bedeutung, gilt es doch, erhebliche oder lang anhaltende Schmerzen und Leiden zu vermeiden. Der Leitfaden "SchweineWohl im Fokus – Umgang mit kranken und verletzten Tieren" des Netzwerks Fokus Tierwohl will die Entscheidungsfindung für Tierhaltende und Tierbetreuende unterstützen.
Unnötige Leiden und Schmerzen verhindern
Kranke und verletzte Schweine kommen in jedem Betrieb hin und wieder vor. Damit diesen Tieren erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen und Leiden erspart bleiben, gilt es, sie im Bestand rechtzeitig zu erkennen und dann schnell und angemessen zu behandeln. Wenn die Behandlung nicht zum Erfolg führt oder eine Heilung nicht zu erwarten ist, muss die Entscheidung zur Schlachtung oder tierschutzgerechten Nottötung getroffen werden. Alles in allem keine leichte Aufgabe für die Tierhaltenden und -betreuenden.
Veränderungen an den Tieren zügig erfassen
Um Veränderungen an den Tieren zu erkennen, ist eine gute Tierbeobachtung unerlässlich. Der neue Leitfaden stellt die Tierbeobachtung und deren Beurteilung bei Abweichungen vom normalen Zustand in den Vordergrund. Wie verhalten sich gesunde, wie kranke Schweine? Welche äußerlich am Tier zu beobachtenden Anzeichen erfordern welche Maßnahmen?
Zahlreiche Bilder und Videos von praktischen Beispielen kranker und verletzter Schweine im Leitfaden sensibilisieren und helfen dabei, den Blick für die eigenen Tiere zu schulen. Alle Fallbeispiele sind verknüpft mit Handlungsempfehlungen, die mit eingängigen Symbolen dargestellt werden.
Der Leitfaden kann – nach Anlegen eines kostenlosen Benutzerprofils – auf der Website des Netzwerk Fokus Tierwohl abgerufen werden.
Hier finden Sie die Originalmeldung der DLG.