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Hühnerembryonen: Kein Schmerzempfinden vor dem 13. Bebrütungstag

Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen setzt das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen deutlich später ein als bisher angenommen. Die Geschlechtsbestimmung von Küken im Ei soll daher künftig bis zum 12. Bruttag möglich sein.

Alle marktreifen Verfahren für die Geschlechtsbestimmung im Ei sind bislang auf den Zeitraum vom 9. bis 15. Bebrütungstag ausgelegt. Bild: Gottschalk/photothek/BMEL

Ab wann empfinden die Embryonen im Ei Schmerzen? Eine neue Studie im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) zeigt, dass Hühnerembryos erst ab dem 13. Bruttag Schmerzen empfinden können. Bisher war man davon ausgegangen, dass dies wesentlich früher der Fall ist.

Damit gibt es keine wissenschaftliche Grundlage, um das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Form zu belassen. Dieses sieht vor, dass ab 2024 eine Geschlechtsbestimmung im Ei vor dem 7. Bebrütungstag stattfinden muss. Bislang stehen den Brütereien allerdings keine funktionierenden Verfahren zur Verfügung, um das Geschlecht vor dem 7. Bebrütungstag zu bestimmen.

Der neue wissenschaftliche Erkenntnisstand erfordert laut BMEL eine Änderung des Tierschutzgesetzes hinsichtlich der Geschlechtsbestimmung im Ei, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Die Studie ist Teil des vorgeschriebenen Berichts des BMEL an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages, der bis zum 31. März 2023 zum "Stand der Entwicklung von Verfahren und Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Hühner-Ei vor dem siebten Bebrütungstag" informieren soll. Diese Regelung war mit der Novelle des Tierschutzgesetzes zum Verbot des sogenannten Kükentötens am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Hier finden Sie die Originalmeldung des BMEL

 

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