Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz hat Ende letzten Jahres die Ausführungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geändert. Neu ist die Definition der Größe des Wendekreises, welcher der Sau in der Abferkelbucht während der Bewegungsphase zur Verfügung stehen muss. Demnach muss dieser nun mindestens einen Durchmesser von zwei Metern aufweisen. Für besonders großrahmige Sauen müssen laut Beschluss auch größere Buchten vorgehalten werden.
Bislang war kein genaues Maß vorgegeben, es hieß lediglich, dass den Tieren ein ungehindertes Umdrehen ermöglicht werden muss.
Der Beschluss könnte weitreichende Folgen für die Größe der Abferkelbuchten haben. Nach Einschätzung von Experten könnte die aktuelle Größenvorgabe von 6,5 m2 zu knapp bemessen sein, um die neuen Hinweise zu erfüllen.
Die Änderungen gelten nicht nur für neue Bewegungsbuchten, sondern auch für Bewegungsbuchten, die nach dem 9. Februar 2021 gebaut wurden. Für ältere Anlagen gilt eine 15-jährige Übergangsfrist bis 2036.