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Förderung mobiler Schlachtanlagen für Rinder

Ein neues Programm in Schleswig-Holstein fördert Investitionen in mobile Schlachtanlagen für Rinder. Anträge können ab sofort bis Ende Juli 2024 gestellt werden.

Bild: agrarfoto.com

Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt das Land Schleswig-Holstein Investitionen in mobile Schlachtanlagen für Rinder, damit die Tiere möglichst schonend und ohne lange Transportwege geschlachtet werden können. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Chancen zu verbessern und gleichzeitig den Tierschutz und den Klimaschutz zu stärken.

Das Förderprogramm richtet sich an Schlachtunternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein. Förderfähig sind die Kosten für die Anschaffung von teilmobilen Schlachteinheiten für Rinder. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 25.000 Euro. Insgesamt stehen für die Förderung von mobilen Schlachteinheiten 100.000 Euro im Landeshaushalt zur Verfügung.

Originalmeldung der LWK Schleswig-Holstein

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz.

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