Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in dem jeweiligen Bundesland steuerlich veranlagt werden und als aktiver Landwirt die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Unfallversicherung für den Betrieb nachweisen können.
Ist für einen Betriebsinhaber die landwirtschaftliche Fläche kleiner als 1 ha und ist eine gekoppelte Tierförderung beantragt, kann eine Förderung der Direktzahlungen auch erfolgen, wenn eine Mindestfördersumme von 225 € (vor Anwendung von Sanktionen) erreicht wird.
Die Beantragung erfolgt digital in dem Antragsmodul "ANDI“ für Niedersachsen ab Mitte/Ende März 2023.
Nähere Informationen finden Sie unter "Authentifizierung eines landwirtschaftlichen Betriebes“.
Letzter Termin für die Einreichung ist der 15.05.2023.
Folgende Antragsangaben sind erforderlich:
mindestens 3 weibliche Mutterkühe, die mindestens einmal gekalbt haben (Vorblendung möglicher Antragstiere in ANDI aus dem HIT-Bestandregister),
Angabe der jeweiligen Ohrmarkennummer für jede beantragte Mutterkuh
eine Einschränkung der Rinderrassen erfolgt nicht,
Erklärung, dass seit dem 1. Januar des Antragsjahres keine Kuhmilch oder Kuhmilcherzeugnisse aus Selbsterzeugung vom Betrieb abgegeben wurden,
Erklärung, dass die Tiere im Haltungszeitraum 15.05.-15.08. im Betrieb gehalten werden
Scheidet ein beantragtes Tier während des Haltungszeitraumes aufgrund natürlicher Lebensumstände aus dem Bestand aus, kann das Tier unverzüglich nach dem Ausscheiden durch ein anderes förderfähiges Tier ersetzt werden. Die Meldung erfolgt in ANDI mittels Änderungsantrag.
Die Zahlung erfolgt jährlich bundeseinheitlich je förderfähiger Mutterkuh in Höhe von ca. 77 €.
Mehr Informationen erhalten Sie bei der Agrarförderung Niedersachsen - Mutterkühe 2023
Quelle: Agrarförderung Niedersachsen