Mit insgesamt zwei Millionen Euro fördert das BMEL die Anschaffung geeigneter Drohnen, mit denen vor der Mahd die Grünland- und Ackerfutterflächen insbesondere nach Rehkitzen abgesucht werden können, um die Tiere vor dem Mähtod zu retten.
Was wird gefördert?
Pro Verein werden wieder bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4.000 Euro oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.
Neu: Pro Verein fördert das BMEL insgesamt vier Drohnen in den Förderperioden 2021 bis 2023. Mit einer Begründung können Vereine 2023 den Zuschuss für weitere zwei Drohnen beantragen.
Die Drohnen müssen eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera haben, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten und eine Home-Return-Funktion besitzen.
Wer kann Förderung beantragen?
- Eingetragene Kreisjagdvereine
- Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins
- Andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben ihrer Satzung nach die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannt Kitzrettungsvereine) gehören
Zweistufiges Verfahren: Stichtage am 30. Juni und 1. September
Alle Informationen zum Antragsverfahren sind unter www.ble.de/rehkitzrettung abrufbar. Das Antragsverfahren kann online durchgeführt werden. Anträge auf den vorzeitigen Maßnahmenbeginn können bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden.
Eine Eingangsbestätigung wird anschließend direkt aus dem System erstellt. Anträge auf Auszahlung der Fördersumme müssen der BLE unterschrieben bis 01. September 2023 vorliegen. Neben dem Auszahlungsantrag müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden: Eingangsbestätigung, Nachweis des Erwerbs der Drohne und der Erfüllung der technischen Mindestanforderungen.
Für Fragen steht die BLE telefonisch unter 0228 6845-3167, per E-Mail an rehkitzrettung_2023@ble.de und per Fax unter 030 1810 6845-299 zur Verfügung.