Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sieht fünf Haltungsformen vor: "Stall", "Stall + Auslauf", "Frischluftstall“, "Auslauf/Weide" und "Bio". Das Gesetz regelt zunächst die Schweinemast. Es soll aber zügig auf den gesamten Lebenszyklus der Tiere, auf andere Tierarten sowie auf weitere Bereiche der Wertschöpfungskette - wie Gastronomie und Verarbeitungsprodukte - ausgeweitet werden.
Innerhalb eines Jahres - bis zum 1. August 2024 - müssen alle deutschen Betriebe mit Mastschweinehaltung ihre Haltungsform(en) bei der zuständigen Behörde anzeigen - welche Behörde das ist, müssen die Bundesländer noch festlegen.
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Beitrag auf nutztierhaltung.de zur Tierhaltungskennzeichnung