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Rehkitzrettung: Neue Förderperiode

Auch in diesem Jahr wird die Anschaffung geeigneter Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung unterstützt. Bis 17. Juni 2025 können eingetragene Vereine einen Antrag auf Förderung stellen.

 

Ein Rehkitz liegt versteckt im Gras und blickt in die Kamera. Klick führt zu Großansicht im neuen Fenster.

Bild: Anagramm - iStock/ Getty Images Plus via Getty Images

Mit insgesamt 1,5 Millionen Euro unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, BMEL, die Anschaffung geeigneter Drohnen mit Wärmebildkamera, mit denen vor der Mahd die Grünland- und Ackerfutterflächen insbesondere nach Rehkitzen abgesucht und vor dem Mähtod gerettet werden. 

Was wird gefördert?

Pro Verein wird eine Drohne mit 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 4.000 Euro, bezuschusst. Die beschafften Drohnen mit Wärmebildkamera aus den Förderjahren 2021 bis 2024 bleiben bei der Förderentscheidung 2025 unberücksichtigt.

Die neuen, flugbereiten Drohnen müssen für den Zweck geeignet sein und folgende Anforderungen erfüllen:

  • mit einer Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera ausgestattet sein,
  • eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten,
  • eine Home-Return-Funktion besitzen sowie
  • die CE-Klassenkennzeichnung aufgrund Zertifizierung nach den Vorschriften der EU-Drohnenverordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2020/746 nachweisen können.

Wer kann Förderung beantragen?

  • Eingetragene Kreisjagdvereine,
  • Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, zu deren Aufgaben ihrer Satzung nach die Pflege und Förderung des Jagdwesens gehören, und
  • andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben ihrer Satzung nach die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören.

 

Das Antragsverfahren wird ausschließlich online über das Förderportal des Bundes durchgeführt.

Die Förderanträge können bis 17. Juni 2025 bei der BLE gestellt werden. Als Anhang sind die aktuelle Vereinssatzung und bei Bedarf Vollmachten im PDF-Format hochzuladen. 
Neu in diesem Jahr: Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können die Antragsteller mit der Anschaffung der Drohne beginnen.

Anschließend ist bis zum 30. September 2025 der Verwendungsnachweis bei der BLE über das Förderportal des Bundes einzureichen. Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten die Vereine die Auszahlung.

Alle Informationen zum Antragsverfahren und der Zugang zum Förderportal des Bundes stehen unter www.ble.de/rehkitzrettung bereit.

Bei Fragen ist die BLE telefonisch unter 0228 6845-3167 oder per E-Mail an rehkitzrettung@ble.de zu erreichen.

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