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Rehkitzrettung: Drohnen-Förderung neu aufgelegt

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit weiteren 1,5 Millionen Euro Anschaffungen von Drohnen zur Rettung von Wildtieren. Anträge können bis zum 14. Juni 2024 gestellt werden

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass mithilfe von Drohnen in Kombination mit Wärmebildtechnik Rehkitze effektiv geortet und sie so vor dem Mähtod gerettet werden können.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) legt daher seine Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung zum vierten Mal in Folge neu auf. Um den Einsatz dieser Technik voranzutreiben, stehen weitere 1,5 Millionen Euro bereit.

Anträge können bis zum 14. Juni 2024 gestellt werden

Die neue Drohnen-Förderung wird heute im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Antragstellung startet in der Woche nach Ostern.

Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene. Anträge können bis zum 14. Juni 2024 gestellt werden.

Alle Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie hier beim BMEL.

Hintergrund:

Rehkitze werden von ihren Müttern häufig in hohem Gras versteckt, weil sie dort gut vor Fressfeinden geschützt sind. Anstatt zu fliehen, verharren die Kitze reglos auf dem Boden, wenn ihnen Gefahr droht. Schätzungen zufolge werden jedes Jahr tausende Rehkitze bei der Mahd, teils tödlich, verletzt. Rehkitze sind vor allem betroffen, da in ihren ersten Lebenswochen die erste Mähperiode des Grünlands ansteht.

Doch nicht nur die betroffenen Wildtiere sind durch die Verletzungen gefährdet, sondern auch die Nutztiere im Stall, welche später das durch den Kadaver mit Giftstoffen kontaminierte Futter aufnehmen. Diese durch Bakterien erzeugten Giftstoffe können z. B. bei Rindern im Extremfall zum Tod führen.

Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Wildtier-, insbesondere Rehkitzrettung, stellt aktuell die beste Alternative zu bisherigen Verfahren (z. B. Vergrämung, Begehung) dar, da sie effektiver und zeitsparender ist.

Quelle: BMEL

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