Während bestehende Ställe in Österreich bis Ende 2039 umgebaut sein müssen, sind Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche bei Neu- und Umbauten bereits ab 2023 verboten.
Zusätzlich gilt: bis zu 20 Prozent mehr Platz, verpflichtende Klimatisierung, mehr Beschäftigungsmaterial und eigene Liege-, Aktivitäts- und Kotbereiche mit angepasster Temperaturregelung.
Neben dem Vollspaltenverbot in der Schweinehaltung sieht das Tierschutzpaket auch weitere Maßnahmen vor:
- ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern,
- ein Verbot des sinnlosen Tötens von Küken sowie
- Einschränkungen bei den Tiertransporten.
Die Neuregelung der Schweinehaltung soll noch im Juli 2022 im Nationalrat beschlossen werden.
In fünf weiteren europäischen Ländern sind Vollspaltenböden in der Schweinehaltung bereits verboten. Neben Dänemark – dem größten Schweineproduzenten in der EU – sind das die Niederlande, Finnland, Schweden und die Schweiz.