Schweine aus den Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dürfen nur unter Beachtung besonderer seuchenhygienischer Bedingungen verbracht und an dafür benannten Schlachthöfen getrennt von anderen Schweinen geschlachtet werden. Dieser Mehraufwand ist mit erhöhten Kosten für die Betriebe verbunden.

Um diese Mehrkosten abzumildern, gewährt das Land Brandenburg über eine neue Richtlinie Förderung für Veterinärkosten zur Abfertigung, für den Transport und für die Abfertigung am Schlachthof. Die Richtlinie wurde von der Europäischen Kommission genehmigt und ersetzt damit die auf De-Minimis basierende Richtlinie der vergangenen Jahre. Für eine De-Minimis-Förderung generell geltende Grenze von 20.000 Euro in drei Steuerjahren pro Betrieb fällt durch die Notifizierung weg.

Die seit Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gewährte Förderung schweinehaltender Betriebe in den Restriktionszonen kann ab sofort rückwirkend zum 01. Januar 2023 auf dieser neuen Basis geschehen.

Die Richtlinie hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Für die Jahre 2023 und 2024 stehen jeweils rund 1,1 Millionen Euro zur Verfügung. 

Anträge sind vollständig und formgebunden schriftlich bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), einzureichen.

Mehr Informationen: Brandenburg: Neue Förderrichtlinie des Agrarressorts in Kraft

Quelle: Land Brandenburg