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Mobile Schlachtung: BMEL gibt Projektförderungen

Innovationen zur teil- und vollmobilen Schlachtung sollen wirtschaftliche Anreize für landwirtschaftliche Betriebe und handwerkliche Schlachthöfe schaffen.

Ein mobiler Schlachtkontainer mit zwei getrennten Eingängen.

Die Entwicklung mobiler Schlachtanlagen oder Vermarktungskonzepte zum Thema sind förderfähig. Bild: ROWA 

Um die Vielfalt der landwirtschaftlichen Betriebe und die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu stärken, will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die mobile Schlachtung in Deutschland ausbauen. Im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung sollen insbesondere Projekte zur Entwicklung neuer Methoden und Ansätzen finanziell unterstützt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

Seit Jahren nimmt die Zahl der – vor allem kleineren und lokalen – Schlachtbetriebe in Deutschland ab. Aufgrund der fortschreitenden Zentralisierung der Schlachtbranche ist es für viele tierhaltene Betriebe zunehmend schwieriger geworden, einen Schlachthof in ihrer Nähe zu finden. Gerade kleinere landwirtschaftliche Betriebe stellt dies vor zusätzliche wirtschaftliche und logistische Herausforderungen.

Eine mobile Schlachtung bedeutet für die Tiere weniger Verlade- und Transportstress und verändert auch die Arbeitssituation der Landwirtinnen und Landwirte. Unterstützt werden mit der neuen Fördermöglichkeit etwa Verfahren zur Verbesserung des Tierschutzes und Untersuchungen der Produkt- und Fleischqualität im Vergleich zu herkömmlichen Schlachtverfahren, die Neuentwicklung von teil- oder vollmobilen Schlachteinheiten und die Entwicklung von besseren Vermarktungsmöglichkeiten.

Das Interesse vieler Verbraucherinnen und Verbraucher an unter hohen Tierschutzbedingungen produzierten Lebensmitteln ist in den vergangenen Jahren gestiegen. In diesem Zusammenhang sind auch Schlachtungen im landwirtschaftlichen Herkunftsbetrieb vermehrt von Interesse. Die vertraute Umgebung und das Wegfallen des Transports lebender Tiere zum Schlachthof ermöglichen grundsätzlich eine besonders tierschonende Schlachtung. Dabei stellt sich auch die Frage, wie sich die Schlachtung vor Ort auf die Fleischqualität auswirkt.

Etwa für kleine Schlachtbetriebe, für Direktvermarkter mit konventioneller sowie ökologischer Haltungsform kann die Schlachtung im Herkunftsbetrieb ein Alleinstellungsmerkmal sein und somit die wirtschaftlichen Chancen verbessern. Besonders in den ländlichen Räumen und den Alpenregionen ist die Etablierung von mobilen Schlachtungen sinnvoll, um die regionale Wertschöpfung auszubauen und in ihrer Wirtschaftlichkeit zu stärken.

Möglich wurde die neue Förderung aufgrund bereits 2021 in Kraft getretener lebensmittelrechtlicher EU-Vorschriften zur Hof- bzw. Weideschlachtung. Seither haben nicht nur Metzgereien, sondern auch bislang dafür nicht zugelassene landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit, Tiere im Herkunftsbetrieb zu schlachten. Mit Zustimmung der zuständigen Behörde dürfen je Schlachtvorgang bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Einhufer unter Nutzung einer mobilen Einheit geschlachtet werden.

Bundesanzeiger: Informationen zur Förderung mobiler Schlachtung.

Quelle: BMEL

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