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Innovationen zur Minderung von Emissionen aus freigelüfteten Ställen und Ausläufen

Um die Nutztierhaltung an Aspekte des Tier-, Klima- und Umweltschutzes anzupassen, fördert das BMEL innovative Vorhaben, die zur Minimierung von Emissionen aus Außenklimaställen und Auslaufhaltungen beitragen. Einreichungsfrist für Projektideen: 20.12.2021.

Kühe im Stall. Klick führt zu Großansicht im neuen Fenster.

Bild: deimagine - E+ / Getty Images Plus

Die Innovationen sollen Emissionen von Geruch, Ammoniak, Staub, Bioaerosolen, Methan und/oder Lachgas aus Außenklimaställen und Ausläufen in die Luft reduzieren sowie Einträge von Stickstoff und Phosphor aus unbefestigten Ausläufen in Boden und Gewässer senken. Dabei sollen Lösungen sowohl für Neuanlagen als auch für praktikable und wirtschaftliche Nachrüstungen in Bestandsanlagen gefunden werden.

Projektideen können bis zum 20. Dezember 2021, 12 Uhr (Ausschlussfrist), bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.

Hintergrundinformationen

Das geänderte Klimaschutzgesetz sieht für die Landwirtschaft vor, die jährlichen Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 2014 um 14 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu reduzieren. Dies betrifft insbesondere die Nutztierhaltung, die 61,6 Prozent der landwirtschaftlichen Emissionen und knapp fünf Prozent der Gesamtemissionen Deutschlands verursacht.

Die mit der Nutztierhaltung anfallenden Nebenprodukte wie Gase, Bioaerosole, Gülle oder Mist müssen quantitativ minimiert, effektiv weitergenutzt und/oder umgewandelt werden, sodass sie möglichst ohne Auswir-kungen auf Klima und Umwelt entsorgt oder weiterverwendet werden können. Dies ist in geschlossenen Haltungssystemen mit Zwangsbelüftung, zum Beispiel durch Abluftreinigung, weitestgehend möglich. Bei Außenklimaställen und Auslaufhaltungen hingegen müssen alternative, innovative Minderungsmaßnahmen entlang der gesamten Verfahrenskette angewendet werden.

Ziel ist die Etablierung einer Tierhaltung, die zur Tiergesundheit und zum Wohlbefinden der Tiere beiträgt, umweltschonend und rentabel betrieben werden kann und so die Akzeptanz der Nutztierhaltung in der Gesellschaft verbessert.

Weitere Informationen und Hinweise zur Antragseinreichung finden Sie auf der Website der BLE.

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