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Einheitliche Auslegung der Tierhaltungskennzeichnung

Auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) treffen sich am 4. September 2024, Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer zum Austausch über Auslegungsfragen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes.

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Ziel sind möglichst einheitliche Vorgehensweisen und Regelungen in den zuständigen Landesbehörden unter fachlicher Moderation des BMEL. Dieser Schritt ist erforderlich, weil eine vom Bund vorgelegte Änderung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Juli 2023 keine Mehrheit im Bundesrat fand.  Die Änderung enthielt Ansätze zur Vereinheitlichung der Rechtsauslegung in den Bundesländern.
 
Sowohl für die tierhaltenden Betriebe als auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine stringente und vor allem bundesweit einheitliche Auslegung der Haltungsformen wichtig. Nur so kann sichergestellt werden, dass Landwirtinnen und Landwirte von Mecklenburg-Vorpommern bis Bayern gleichbehandelt werden und Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber die Verlässlichkeit und Transparenz der Kennzeichnung gewährleistet wird.  
 
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist im August 2023 in Kraft getreten. Sie soll zeitnah im Lebensmitteleinzelhandel, im Online-Handel sowie in Metzgereien zu finden sein. Damit werden die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für mehr Tierwohl bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern sichtbar. In einem ersten Schritt waren tierhaltende Betriebe verpflichtet, ihre Haltungseinrichtungen gegenüber den zuständigen Landesbehörden bis zum 1. August 2024 mitzuteilen. Die Behörden vergeben eine Kennnummer, aus der die Haltungsform im Sinne der Tierhaltungskennzeichnung hervorgeht.

Quelle: BMEL

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