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Bundestag berät über Tierschutzgesetz

Erste Lesung des Novellierungsentwurfs im Plenum am 26. September 2024. Der Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes wird heute im Deutschen Bundestag eingebracht. Geplant ist, den Entwurf nach der Plenardebatte zur weiteren Beratung in die jeweiligen Ausschüsse zu überweisen. Mit der Novellierung werden insbesondere Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen.

Ausschnitt aus dem Tierschutzgesetz, Quelle BMJ

Die Änderung umfasst wichtige Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit ihnen umgegangen wird, darunter den Online-Handel, die Heim- und die landwirtschaftliche Tierhaltung und die Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen. Das Bundeskabinett hatte dem Entwurf bereits vor der parlamentarischen Sommerpause zugestimmt. 

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