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Förderung: Umbau der Tierhaltung

Das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung geht am 1. März an den Start. Laufende Mehrkosten können ab 1. April gefördert werden.

Logo des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

 Das Bundesprogramm, mit dem die Bundesregierung die Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland unterstützen will, wird heute im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die investive Förderung wird bereits zum 1. März 2024 in Kraft treten. Für landwirtschaftliche Betriebe besteht ab dann die Möglichkeit, für den tiergerechten Umbau ihrer Ställe eine finanzielle Förderung zu beantragen.

Die Beantragung der Förderung der laufenden Mehrkosten ist ab dem 1. April möglich.

Für den Start des Umbaus der Schweinehaltung steht eine Milliarde Euro über den Bundeshaushalt zur Verfügung.

Ziel des Bundesprogrammes ist es, die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen. Zukunftsfest heißt: Eine Tierhaltung, die Landwirtinnen und Landwirten verlässliche und wirtschaftlich tragfähige Perspektiven bietet und gleichzeitig tiergerecht und klimaschonend ist.

Neben Investitionen in den Stallumbau sind auch laufende Mehrkosten für mehr Tierwohl förderfähig, wie es auch die Borchert-Kommission gefordert hat.

Mehr Informationen: BLE: Umbau der Tierhaltung

Quelle: BMEL

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