Das Agrarministerium hat eine neue Richtlinie zur Förderung der Sommerweidehaltung von Rindern aufgelegt.
Wer Rindern in den Monaten Mai bis November – und für das aktuelle Jahr Juli bis November – täglich den Gang auf die Weide ermöglicht, kann gefördert werden. Damit setzt das Agrarministerium eine weitere Maßnahme aus dem Tierschutzplan Brandenburg und eine Empfehlung der Borchert-Kommission um.
Förderfähig sind über die neue Richtlinie Milchrinder sowie Mastrinder, die von den rinderhaltenden Betrieben – soweit Krankheit oder zu erwartende Schäden des Tieres dem nicht entgegenstehen – täglich Weidegang mit freiem Zugang zu einer Tränkevorrichtung erhalten. Zum Melken dürfen die Milchrinder in den Stall geholt werden.