Laut EU-Verordnung dürfen nun bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde in den Herkunftsbetrieb geschlachtet werden. Voraussetzung ist dabei der Einsatz einer mobilen Schlachteinheit.
Das sei ein wichtiger Schritt für mehr Tierwohl und Nachhaltigkeit, sagt Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer. Der Transport zum Schlachthof belaste die Tiere und sei mit viel Stress verbunden, der mit der Schlachtung in der gewohnten Umgebung vermieden werden könne.
Für die mobile Einheit muss ein schlüssiges Nutzungskonzept vorliegen, das die Einhaltung der Hygienestandards für Schlachtungen gewährleistet. Zudem ist die Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes verpflichtend.
Hier finden Sie die Originalmeldung des Verbraucherschutzministeriums Brandenburg