Wegen der aktuell sehr langen Lieferzeiten für Baumaterialien hat das BMEL die Umsetzungsfrist für die Abwicklung der bereits bewilligten Bauvorhaben jetzt um ein halbes Jahr verlängert. Ursprünglich mussten Umsetzung und Fertigstellung der bewilligten Bauvorhaben bis zum 31. Dezember 2022 erfolgt sein.
Hintergrund
Das BMEL hat das Bundesprogramm Stallumbau 2020 im Rahmen des damaligen Konjunkturpakets für die Jahre 2020 bis 2021 eingerichtet und dafür 300 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Höchstgrenze für die Förderung lag bei 500.000 Euro je Betrieb.
Das Programm richtete sich ausschließlich an die Sauenhaltung. Damit sollte die kurzfristige und vorzeitige Umsetzung des Verbots der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum sowie die deutliche Reduzierung der Kastenstandhaltung im Abferkelbereich unterstützen. Beides hatte sich aus der letzten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Jahr 2021 ergeben. Im Rahmen des Bundesprogramms Stallumbau konnten Sauenhaltende, die ihren Stall kurzfristig und damit deutlich vor Ablauf der Übergangsfrist umbauen wollten, bis zum 30. September 2021 Förderanträge stellen.