Bislang erstreckte sich die Förderung von Schlachtstätten nur auf kleine und Kleinstunternehmen. Mit der Erweiterung der Fördermöglichkeiten könnten laut BMEL nun beispielsweise auch regionale Schlachtstätten gefördert werden, die im Verbund mit landwirtschaftlichen Erzeugern und Landmetzgern betrieben würden und zuvor wegen ihrer Größe nicht förderfähig waren. Die Bundesländer könnten, so das BMEL weiter, ab sofort entsprechende Förderprogramme anbieten, die der Bund mit 60 Prozent co-finanziere.
Um sicherzustellen, dass die Förderung zielgerichtet erfolgt, solle die Förderung nur von mittleren Schlachtbetrieben in Anspruch genommen werden können, die konkrete Auflagen einhalten: Unter anderem müsse dargelegt werden, dass das Vorhaben vorrangig einer regional ausgerichteten Wertschöpfungskette und der Verkürzung von Tiertransportzeiten diene und bestehende Schlachtungs- und Fleischverarbeitungsunternehmen nicht verdrängt oder signifikant geschwächt würden.
Originalmeldung des BMEL: Mehr Tierwohl durch verkürzte Transportwege