Der Bundestagsausschuss für Bau und Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen hat am 22.6.2021 einem Kompromiss zur Änderung des Baugesetzes zugestimmt. Danach sind nun Umbauten in Sauenhaltungsanlagen zulässig, die zur Erfüllung der Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung dienen. Voraussetzung ist, dass der Tierbestand durch die Baumaßnahme nicht erhöht wird. Das Gesetz wurde am 24.6.2021 vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat am 25.6.2021 bestätigt.
Ursprünglich sollten bauliche Änderungen eigentlich an allen gewerblichen Tierhaltungsanlagen mit einer Zulassung vor September 2013 erleichtert werden. Dazu hatte das Bundeskabinett am 16. Juni 2020 einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Darauf konnten sich die Koalitionsfraktionen allerdings nicht einigen.
Dass es für Sauenhalterinnen und -halter nun doch noch vor Ende der Legislaturperiode zu einer baurechtlichen Änderung kam, hat folgenden Grund: Sauenhaltende Betriebe müssen aufgrund der bevorstehenden Abschaffung der Kastenstandhaltung im Deckzentrum zwingend umbauen, können es aber wegen der aktuellen baurechtlichen Vorschriften nicht. Die Änderung des Baurechts macht es den Sauenbetrieben nun außerdem möglich, die 300 Millionen Euro, die die Bundesregierung für solche Umbauten bereitgestellt hat, abzurufen.
Mehr Informationen auf der Seite des Bundesministeriums des Innern, für Bauen und Heimat: Gesetz zur baulichen Anpassung von Anlagen der Jungsauen- und Sauenhaltung