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Baurecht: Lockerungen für tierwohlgerechten Stallumbau

Regierung legt neuen Gesetzentwurf vor, der Stallumbauten für mehr Tierschutz erleichtern soll.

Bild: Landpixel

Der Gesetzentwurf zur Erleichterung des tierwohlgerechten Stallumbaus ist im Bundestag am 20. April 2023 vorgestellt worden. In dem Papier heißt es: "Der Gesetzentwurf greift die durch das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz neu eingeführten Haltungsformen bauplanungsrechtlich auf."

Im Kern soll die baurechtliche Privilegierung im Außenbereich beim Umbau von bestimmten gewerblichen Tierhaltungsanlagen erhalten bleiben. Diese Regelung soll unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Errichtung eines Ersatzbaus gelten.

Konkret sieht der Entwurf eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vor, die ihre Stallanlagen umbauen wollen, um ihre vorhandene Tierhaltung auf eine höhere Stufe umzustellen. Gültig wären die Umbauten laut Gesetzentwurf für die im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz genannten Haltungsstufen drei, vier und fünf - also den Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio sowie Ställe, die nach 2013 gewerblich errichtet wurden und keine landwirtschaftliche Privilegierung mehr hatten. Tierhaltende müssten ihre Bestände nicht verringern, wenn sie in höhere Tierhaltungsstufen wechseln möchten.

Möglich sei zudem, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle erfolgen könne, als das Altgebäude gestanden habe. Damit solle es den Betrieben ermöglicht werden, während der Baumaßnahmen die bisherige Tierhaltung beizubehalten. Vorgesehen sei zudem, dass nach Fertigstellung die alten Stallanlagen beseitigt und mögliche Bodenversiegelungen zurückgebaut werden müssten.

Der Gesetzentwurf soll Mitte Juni gemeinsam mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beschlossen werden.

Hier finden Sie die Originalmeldung des Deutschen Bundestages.

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