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Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung

Alle schweinehaltenden Betriebe, die besonders tiergerecht arbeiten, können ab sofort Anträge auf die Feststellung ihrer Förderfähigkeit im Rahmen des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung stellen.

Logo des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Diese Feststellung ist Voraussetzung einer Förderung der laufenden Mehrkosten, die mit einer besonders tiergerechten Wirtschaftsweise verbunden sind.

Damit die Betriebe als förderfähig anerkannt werden können, müssen sie Mitglied in einer ebenfalls zuvor anerkannten Organisation sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen.

Die Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme, deren Mitgliedsbetriebe Anträge auf die Förderung ihrer laufenden Mehrkosten stellen können, hat die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) veröffentlicht.

Die Liste wird fortlaufend aktualisiert und erweitert und findet sich unter folgendem Link:

 Bereits anerkannte Organisationen und Kontrollsysteme.

Weitere Details zur Förderung und zur Antragstellung unter:

 Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung

Die Höhe des Zuschusses für die Förderung der laufenden Mehrkosten ist je nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt. Bei entsprechender Einhaltung der geforderten Standards kann jährlich ein Zuschuss pro gehaltenem förderfähigen Tier (Sauen, Ferkel, Mastschweine) ausgezahlt werden.

Mit dem Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Tierhalterinnen und Tierhalter, ihre Höfe zukunftsfest aufzustellen. Dafür stellt es zum einen finanzielle Mittel für die investive Förderung bereit, mit dem die schweinehaltenden Betriebe beim besonders tiergerechten Stallum- und Neubau unterstützt werden.

Zum anderen fördert das BMEL mit einer zweiten Stufe laufende Mehrkosten, die durch eine besonders tiergerechte Haltung entstehen können. Die Anträge werden durch die BLE bearbeitet.

Quelle: BMEL

 

 

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