Landwirte, die sich für eine Förderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) interessieren, können ihre Anträge bis zum 31. August bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einreichen. Neu: Das Förderprogramm wurde jetzt so angepasst, dass schweinehaltende Betriebe, die ihre Bestände abstocken oder ganz aufgeben, bevorzugten Zugang zu den Fördermitteln erhalten.
Ziel der Förderung ist es, Neuorientierungen innerhalb der landwirtschaftlichen Urproduktion als Alternativen zur Schweinehaltung zu unterstützen.
Mit der AFP-Fördermaßnahme werden Zuschüsse für bauliche Investitionen gewährt, die sich auf die landwirtschaftliche Urproduktion beziehen. Dabei müssen immer auch besondere Anforderungen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz sowie im Fall von Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllt werden.
Förderfähig sind beispielsweise Investitionen in die Tierhaltung - etwa durch die Schaffung oder Modernisierung von Stallplätzen - sowie Investitionen in gedämmte, klimatisierte Obst- oder Kartoffellagerhallen oder auch Investitionen in ressourcenschonende Bewässerungsanlagen.
Förderanträge, in deren Zusammenhang Schweinestallkapazitäten dauerhaft stillgelegt werden, erhalten besondere Präferenz in der Auswahl der zu fördernden Vorhaben.
Weitere Informationen gibt es auf der Website der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/thema/389_Agrarinvestitionsf%C3%B6rderung_AFP.