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Im Verbundprojekt „Praxisgerechte Ferkelkastration unter Betäubung und postoperativer Schmerzausschaltung in der ökologischen Ferkelerzeugung“ bestehend aus den Projektpartnern Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau und der Justus-Liebig-Universität Gießen wurden auf insgesamt acht ökologisch wirtschaftenden Betrieben zwei Verfahren der chirurgischen Ferkelkastration (unter Injektionsnarkose [Ketamin/Azaperon] sowie Inhalationsnarkose [Isofluran]) evaluiert.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung Nr. 07/18/31 vom 13.07.2018.
Weitere Ergebnisse und Materialien finden Sie hier.
Durch die Produktion von Pheromonen kann es im Fleisch von Ebern zu Geruchs- und Geschmacksabweichungen kommen. Da dies von deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern abgelehnt wird, wurden bisher zur Qualitätssicherung männliche Ferkel kastriert.
Die Kastration war bisher laut Tierschutzgesetz § 21 Absatz 1 Satz 1 bis zum einschließlich siebten Lebenstag ohne Betäubung erlaubt. Jedoch ist das ausgeprägte Schmerzempfinden neugeborener Tiere erwiesen, weshalb die betäubungslose Ferkelkastration sehr umstritten ist.
Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes vom 4. Juli 2013 wurde die Kastration von unter acht Tage alten Ferkeln neu geregelt und die betäubungslose Ferkelkastration ab dem 1. Januar 2019 verboten. Ab diesem Zeitpunkt musste bei der chirurgischen Ferkelkastration eine wirksame Schmerzausschaltung sichergestellt werden. Am 14. Dezember 2018 bewilligte der Bundesrat allerdings den am 29. November getroffenen Bundestagsbeschluss zur Fristverlängerung um ein Jahr bis zum 31.12.2020. Dem Landwirt bieten sich neben der (Jung-) Ebermast und der Immmunokastration (FLI-Stellungnahme Immunokastration) daher nun zwei Wege der chirurgischen Kastration unter Betäubung:
Die Alternativen der chirurgischen Ferkelkastration unter Narkose wurden im Rahmen der MuD Tierschutz in zwei Verbundprojekten bis Mitte 2020 evaluiert.
Frau Sabine Heckmann
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)
Schanzenfeldstr. 8
35578 Wetzlar
E-Mail: sabine.heckmann@llh.hessen.de